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270— Heilpädagogische Dokumentation
Nachbarn und Freunden. Als Beispiele für das Zusammenleben von Geistigbehinderten mit Nichtbehinderten nennt der Verfasser das von Anthroposophen geführte Hofgut Sassen bei Schlüchtern/Hessen und eine gemeinsame Sportstunde, welche von einer evangelischen und einer katholischen Studentengemeinde eingerichtet wurde. AbschlieBend wird festgestellt:„Wir lernen von ihnen(den Geistigbehinderten), wie man miteinander umgehen kann, und wie das Leben einen Sinn bekommt, auch wenn einer nichts leistet‘(S. 15).
R. v. Premerstein, Marburg
Speck, Otto und M. Thalhammer: Die Rehabilitation der Geistigbehinderten. Ein Beitrag zur sozialen Integration(The rehabilitation of the mentally handicapped). Band 7 der Reihe„Die Rehabilitation der Entwicklungsgehemmten‘‘, hrsg. v. G. Heese.
176 Seiten. 1974. DM 15,80. Reinhardt Verlag, München/Basel.
Einleitend stellt Speck fest, daß der Begriff„Rehabilitation‘‘ nicht das gehalten habe,„was er ursprünglich auch für den pädagogischen, im besonderen für den Geistigbehinderten-Bereich zu versprechen schien‘, und er meint, daß„soziale Integration‘‘ zutreffender sei.
Das erste Kapitel(von Thalhammer)„Geistige Behinderung“ handelt im wesentlichen folgende Teilproblematik ab: Schwierigkeiten der Definition— Negative Definitionskonstrukte— Formen, Grade, Ursachen und Verbreitung geistiger Behinderung.— Das zweite Kapitel(von Speck) referiert über„Psychologische Befunde‘‘, u. a. Feststellung der geistigen Behinderung— Früherkennung— Entwicklungspsychologische Eigentümlichkeiten(Einschränkung, Verlangsamung, Unregelhaftigkeit).— Das dritte Kapitel(von Speck)„Die pädagogische Förderung Geistigbehinderter‘* spricht hauptsächlich über Früh- und Elementarerziehung, die Schule für Geistigbehinderte, Erziehung in Familie und Heim sowie Geschlechtserziehung.— Das vierte Kapitel(von Speck) weist auf„die berufliche Eingliederung‘ hin und sieht als spezifische Kriterien der Berufserziehung von Behinderten in Werkstätten drei Grundforderungen an, nämlich das Arbeits-, Schutz- und Integrationsprinzip.— Das letzte Kapitel(von Speck) „Der geistigbehinderte Mensch als Glied der Gesellschaft‘‘ versucht den Komplex „soziale Integration‘‘ differenzierter zu erläutern und spricht ferner über Wohnen, Freizeit und Erholung, Pflege, rechtlichen Schutz und Eingliederungshilfen.
Richard G. E. Müller, Glinde
Pampus, Ilse und Ingrid Seidenfaden: Rehabilitation Hirnverletzter. Ergebnisse einer Verlaufsbeobachtung an 50 Hirnverletzten in den ersten 2 Jahren nach dem Trauma (The rehabilitation of patients with brain injuries). Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie, Gesundheit Band 19. 182 Seiten. 1974. Verlag Kohlhammer, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz.
„Mit der Vervollkommnung der neurochirurgischen Behandlung und den Möglichkeiten der Intensivpflege in den letzten 10—15 Jahren hat sich die Zahl der schwer und schwerst hirngeschädigten Überlebenden wesentlich erhöht. Damit hat sich aber auch das medizinische Schadensbild des Schädelhirntraumas gewandelt‘‘.
Die Verfasser sind in einer eigenen Untersuchung an 50 Hirnverletzten der Frage nachgegangen, wie aus dem Verlauf und der Rückbildung der Schädigungsfolgen nach Hirnverletzung zeitliche Kriterien für die Prognose des Hirnschadens zu gewinnen und welche Wiedereingliederungsergebnisse bei einer optimal durchgeführten Rehabilitationsbehandlung zu erreichen sind. Die Untersuchung wurde als„prospektive Longitudinaluntersuchung mit eingehender Erfassung aller medizinischen, beruflichen und sozialen Daten vom Unfalltag an über einen Zeitabschnitt von 2 Jahren nach dem Trauma‘ angelegt.
Hauptergebnis der Untersuchung im Hinblick auf die Rehabilitation: Der Wiedereingliederung hirnverletzter Personen sind Grenzen gesetzt durch die Schwere des erlittenen Schadens, in erster Linie durch die psychischen Störungen, ferner durch die „Struktur der prätraumatischen Persönlichkeit‘‘, hier besonders in der intellektuellen Begabung und der körperlichen Verfassung. Durch eine„systematische medizinische Rehabilitationsbehandlung im Anschluß an die stationäre Krankenhausbehandlung‘‘ mit