Die Berliner Hufen.
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zwischen Allmende und Hufen und gibt als Grenze der ersteren richtig „den nördlichen Höhenzug“, besser gesagt, den Nordrand des Urstromtales an. Auch über die Bedeutung des Berliner Hufenlandes für das Wirtschaftsleben Alt-Berlins ist sich Clauswitz im klaren.
Allen, die sich mit der Geschichte Berlins beschäftigt haben, wird aufgefallen sein, daß die Zahl der Hufen verschieden angegeben wird [110, 120, 122, 124]. Clauswitz spricht in seiner Einleitung zu Borrmaun *) von 120 Hufen 2 ). Clauswitz weist (Anmerkung Seite 7) darauf hin, daß bei Einleitung der Separation 1819 nur „noch 110 Hufen vorhanden“ waren. Das könnte den Eindruck erwecken, als ob die fehlenden Hufen abhanden gekommen wären. Es handelt sich jedoch darum, daß die Ländereien des Vorwerkes Schönhausen, die in alter Zeit zu der Berliner Feldmark gerechnet wurden, schon 1780 separiert worden sind, wie auch Clauswitz weiß.
Im „Grundbuch der Stadtgemeinde Berlin“ 1872 II. Abt. S. 11 wird das Ackerland Berlins kurz mit 120 Hufen angegeben. Fidicin 3 ) erwähnt ebenfalls 120 Hufen. Es bleibt hier aber unklar, ob er die 4 freien Probsteihufen in diese Zahl mit einrechnet oder nicht. An einer zweiten Stelle 4 * ) sagt Fidicin wörtlich: „Das berliner Stadtbuch gedenkt 124 Hufen Ackers.“ C. F. Klöden gibt an 6 ): „Die Stadt hatte . . . . 120 Hufen Landes erworben.“ Küster erzählt [Altes und Neues Berlin 1737 IV S. 386], daß der Magistrat von „den Commissariis und Wröherrn die nötige Nachricht erhielt, daß sich vor Berlin 122 Hufen .... befänden.“ Genauer hören wir S. 371: „Vor Berlin sind 122 Hufen, worunter Sr. Königl. Maj. zugehörige 11 1 / a Hufen
.mit begriffen .... sind.“ Die von Küster erwähnten lD/j
Hufen sind fraglos die zum „Vorwerke Schönhausen“ gehörigen und rechnen wir sie von den 122 Hufen ab, dann bleiben die „etwa 110 Hufen“ des Separationsrezesses übrig. Unklar ist nur wieder, ob bei Küster die 4 Probsteihufen raitgezählt sind. Wahrscheinlich ist das, wenn auch die „5 Hufen“ (?) des Hl. Geist und die 4 Hufen des Friedrichs-Hospitals ausdrücklich erwähnt werden. Als sichere Urkunden aus alter Zeit kommen nun für die Angabe der Hufenzahl zwei Quellen in Frage. Das Landbuch Karls IV. versagt nach dieser
4 ) Einleitung zu Borrmaun: „Bau- und Kunstdenkmäler von Berlin“ S. 5.
2 ) Wenn Clauswitz an derselben Stelle die Brunnenstraße als Grenze zwischen dem Hufenlande und der Stadtheide annimmt, so ist das, wie ein Blick auf die Separationskarte von Mencelius 1822 lehrt, ein Irrtum. Das Hufenland reichte über die Brunnenstraße hinaus.
3 ) Histor. dipl. Beiträge III 15 u. 17. 1837.
4 ) Histor. dipl. Beiträge V. 237. 1842.
5 ) „Ueber die Entstehung, das Alter und die früheste Geschichte der Städte
Berlin u. Kölln 1831) S. 335.
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