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Di. Albert Kiekebuseh.
Feldmark des Wedding zur Dotierung der Stadt Berlin verwendet worden ist. l ) Mit erfreulicher Klarheit führt er auch aus, daß diese Feldmark vom Wedding nicht zu verwechseln ist „mit denjenigen Ländereien, welche ursprünglich zum Hofe Wedding gehört haben und von der Stadt Berlin im Jahre 1289 erworben worden sind“ Wir müssen in der Tat Hof und Dorf Wedding stets auseinanderhalten so, wie wir ja auch heute in den meisten Dörfern einen Gutsbezirk und Gemeindebezirk mit vollkommen getrennter Verwaltung und verschieden benanntem Oberhaupt [Gutsvorsteher und Gemeindevorsteher] zu unterscheiden haben. Bei den Ländereien, die Berlin in späterer Zeit auf dem Wedding besitzt, haben wir uns also immer zu fragen, ob die betreffenden Grundstücke als Teile der ehemaligen Dorfflur vermutlich bei der Stadtwerdung als Dotation in den Besitz Berlins gekommen sind oder erst mit dem Hof Wedding, der durch Urkunde vom 14. August 1289 von Lehnsverbindlichkeiten befreit wurde und zwischen 1251 und 1289 in den Besitz der Stadt gekommen sein muß. Der Hof hat noch bestanden, nachdem das Dorf untergegangen war. 1251 ist der Ritter Friedrich von Kare [„Fridericus de Kare, miles“] Besitzer dieses Hofes, denn er verkauft an das Kloster in Spandau eine an der Panke gelegene Mühle, — die als Teil des Hofes mit Lehns- verbindlichkeiten belastet ist. Das von der Stadt zwischen 1251 und 1289 erworbene Gebiet gehört zum Hofe, zum „Rittergute“ Wedding, wie wir heute sagen würden. Das bei der Stadtwerdung erworbene Gebiet dagegen gehörte zur Dorfflur. Zu diesem Gebiete haben wir zu rechnen den „Upstall“, die „Kirchheide“, die „Kirch- wiese“, den „Bullenwinkel“ und die ehemaligen Dorfhufen die uns hier besonders interessieren. Die oft zitierten 10 Kaveln des Stadtbuches haben nach obigen Auseinandersetzungen auf keinen Fall zu den Hufen gehört. Was als Hufen vergeben war, brauchte und konnte nie in „Kaveln“ (Lose) geteilt werden.
Uber die Zuteilung von Hufen an das Dorf oder die Stadt Berlin steht uns leider keine gleichzeitige Quelle zur Verfügung, Fidicin [Dipl. Beitr. V. S. XXIX] sucht die Feldmark des Dorfes Wedding ganz richtig auf dem linken Ufer der Panke, verfällt aber sicher dem Irrtum, wenn er annimmt, daß diese Feldmark bis zur Feldmarkgrenze von Lichtenberg gereicht habe. Sie wäre dann ja noch weit größer gewesen, als das ganze Hufenland von Berlin später war. Fidicins Irrtum erklärt sich aus der Voraussetzung, daß die „Feldmark** des Dorfes Berlin nur bis zur Barnimhöhe gereicht habe.
1) Dipl.-Beitr. V. S. XXIX f.