Die Berliner Hufen.
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Das ganze wirtschaftliche Leben im Mittelalter, soweit es sich um Grundbesitz und Landbau handelt, beruhte auf der aus urgermanischem Rechte hervorgegangenen und zur Zeit der Kolonisation unserer Gegenden aus Westdeutschland hierher übertragenen Hufen Verfassung. Gerade diese durch Verknüpfung mannigfaltiger Gerechtsame in alle Einzelheiten des bürgerlichen, namentlich des bäuerlichen Lebens entscheidend eingreifenden Hufenverfassung duldete nicht ein Rütteln an den Grundlagen. Mit der Hufe eng zusammen hing das Recht an der Hofstatt und auch das an der Allmende. So blieben die Grundlagen der Hufenverfassung durch sechs Jahrhunderte hindurch unerschüttert, bis eine neue Zeit durch die „Separation“ das ganze Stück Mittelalter über den Haufen stürzte.
Da wir aus der Zeit der Entstehung der Berliner Hufen nichts, aus der späteren Zeit sehr wenig wissen, so werden wir uns am besten an die Periode halten, in der die alten seit dem Mittelalter bestehenden Zustände geändert wurden. Wenn über die Berliner Hufen etwas zu erfahren ist, so kann das nur geschehen an der Hand des Separationsrezesses aus dem Jahre 1828, der in seiner Bedeutung für die Geschichte Berlins überhaupt noch nicht gewürdigt worden ist.
Was ist nun aus dem „Rezeß über Aufhebung der Gemeinheiten auf den Berliner Hufen“ [18. Dezember 1826; genehmigt von der Kgl. General-Kommission 17. Juni 1828; in demselben Jahre gedruckt bei A. W. Hayn, Berlin] zu entnehmen?
Der dem Rezeß beigegebene Plan, durch Mencelius 1822 entworfen, macht uns mit der neuen Einteilung des Hufenlandes bekannt. Er enthält außerdem die Bemerkung: „Diese Hufen wurden vor der Separation in 3 Feldern [„Pankower“, „Mittel- oder Breites Feld“ und „Lichtenberger Feld“] bewirtschaftet und bestanden aus 600—700 Stücken, welche im Durchschnitt 150—700 Ruten Länge, bei 2—5 Ruten Breite hatten“. Aus dieser Bemerkung ersehen wir, daß das Berliner Hufenland vor der Separation in lange, schmale Streifen geschnitten war, wie wir sie bei vielen Dörfern auch nach der Separation noch vorfinden. Teilweise müssen diese schmalen Streifen von der Südgrenze des Hufenlandes, also vom Nordrande des Urstromtales bis zur Nordgrenze, bis zur Pankower und Weißenseer Feldmark gelaufen sein. Nur auf diese Weise konnte eine Länge von 700 Ruten herauskommen.
Über die Lage der einzelnen alten Hufen läßt sich aus der Men- celiusschen Karte selbst wenig und mit voller Bestimmtheit nichts ersehen.
Glücklicher Weise mußte auf die alten Hufen aber Rücksicht genommen werden bezüglich der auf den Grundstücken ruhenden, im Hypothekenbuche verzeichneten Lasten.