Heft 
(1917) 25
Seite
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Die Berliner Hufen.

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Das ganze wirtschaftliche Leben im Mittelalter, soweit es sich um Grundbesitz und Landbau handelt, beruhte auf der aus urgermanischem Rechte hervorgegangenen und zur Zeit der Kolonisation unserer Gegenden aus Westdeutsch­land hierher übertragenen Hufen Verfassung. Gerade diese durch Verknüpfung mannigfaltiger Gerechtsame in alle Einzelheiten des bürgerlichen, namentlich des bäuerlichen Lebens entscheidend eingreifenden Hufenverfassung duldete nicht ein Rütteln an den Grundlagen. Mit der Hufe eng zusammen hing das Recht an der Hof­statt und auch das an der Allmende. So blieben die Grundlagen der Hufenverfassung durch sechs Jahrhunderte hindurch unerschüttert, bis eine neue Zeit durch dieSeparation das ganze Stück Mittelalter über den Haufen stürzte.

Da wir aus der Zeit der Entstehung der Berliner Hufen nichts, aus der späteren Zeit sehr wenig wissen, so werden wir uns am besten an die Periode halten, in der die alten seit dem Mittelalter bestehenden Zustände geändert wurden. Wenn über die Berliner Hufen etwas zu erfahren ist, so kann das nur geschehen an der Hand des Separationsrezesses aus dem Jahre 1828, der in seiner Bedeutung für die Geschichte Berlins überhaupt noch nicht gewürdigt worden ist.

Was ist nun aus demRezeß über Aufhebung der Ge­meinheiten auf den Berliner Hufen [18. Dezember 1826; ge­nehmigt von der Kgl. General-Kommission 17. Juni 1828; in demselben Jahre gedruckt bei A. W. Hayn, Berlin] zu entnehmen?

Der dem Rezeß beigegebene Plan, durch Mencelius 1822 ent­worfen, macht uns mit der neuen Einteilung des Hufenlandes be­kannt. Er enthält außerdem die Bemerkung:Diese Hufen wurden vor der Separation in 3 Feldern [Pankower,Mittel- oder Breites Feld undLichtenberger Feld] bewirtschaftet und bestanden aus 600700 Stücken, welche im Durchschnitt 150700 Ruten Länge, bei 25 Ruten Breite hatten. Aus dieser Bemerkung ersehen wir, daß das Berliner Hufenland vor der Separation in lange, schmale Streifen geschnitten war, wie wir sie bei vielen Dörfern auch nach der Separation noch vorfinden. Teilweise müssen diese schmalen Streifen von der Südgrenze des Hufenlandes, also vom Nordrande des Urstrom­tales bis zur Nordgrenze, bis zur Pankower und Weißenseer Feld­mark gelaufen sein. Nur auf diese Weise konnte eine Länge von 700 Ruten herauskommen.

Über die Lage der einzelnen alten Hufen läßt sich aus der Men- celiusschen Karte selbst wenig und mit voller Bestimmtheit nichts ersehen.

Glücklicher Weise mußte auf die alten Hufen aber Rücksicht genommen werden bezüglich der auf den Grundstücken ruhenden, im Hypothekenbuche verzeichneten Lasten.