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Dr. Albert Kiekebusch.
Tatsache, daß der zum Vorwerk gehörige Streifen schon 1780 separiert wurde, die Stadtfeldmark dagegen erst 1822/28. Das von den Berliner Geschichtsforschern zu allen Zeiten stiefmütterlich behandelte oder ganz übersehene Vorwerk Schönhausen besaßen zur Zeit der Separation die Griebenows in Erbpacht. Schon in meinem im Geschichtsverein gehaltenen Vortrage und in den dazu veröffentlichten Leitsätzen habe ich die Vermutung ausgesprochen, daß die Ländereien des Vorwerks Niederschönhausen vor dem Schönhauser Tore das alte „Ritterland“ des ehemaligen Dorfes Berlin darstellen, das mit dem dazu gehörigen „alten Hofe“ in der Klosterstraße und nach dessen anderweitiger Verwendung und Verlegung als „Neuer Hof“ dauernd im Besitze des Landesherrn war.
Die Ländereien dieses Vorwerks standen also zu den Berliner Dorfhufen in demselben Verhältnis, wie die oben erwähnten Ländereien des Hofes Wedding zu denen des Dorfes Wedding. Wir brauchen uns nun nicht mehr darüber zu wundern, daß die Hufen des Vorwerks gerade zwischen den beiden Teilen der Berliner Feldmark liegen. Sie trennen eben die Hufen des alten Dorfes Berlin von den Hufen des alten Dorfes Wedding.
Die Ostgrenze des Schönhauser Vorwerks läßt sich heute noch auf der Berliner Straßenkarte ganz ausgezeichnet erkennen. Sie liegt etwa im Zuge der Kastanien- und Pappelallee and deren neuester Fortsetzung, der Stahlheimer Straße. 1 ) Daß die Grenze zwischen dem Vorwerk Schönhausen und der alten Weddinger Dorfmark im heutigen Straßenbilde nicht so deutlich hervortritt, hat teilweise darin seinen Grund, daß sie vor der Bebauung des Geländes durch die Separation vielfach verwischt worden ist. An dieser Seite wurden nach der Separation die dem Schönhauser Vorwerk als Abfindung für die Hütungsberechtigung zugewiesenen Ländereien [w. 28 u. w. 35, im ganzen etwa 140 Morgen] zum Vorwerk geschlagen. Es ist nur die Frage, ob die Ländereien des „Vorwerks Schönhausen“ so wie 1828 schon immer oder wenigstens seit langer Zeit zusammengelegt waren oder ob sie sich von altersher mit den Dorfländereien in „Gemenglage“ befanden.
Wie aus dem von Neubert hergestellten „Vermessungsregister
Herr Bektor Behrendt, der sich in der Dezembersitzung der „Siedlungs- archäologischen Übungen und Studien im Märkischen Museum“ mit dem Hufenlande beschäftigte, hat durch Übereinanderzeichnen des alten und neuen Planes und nach Rücksprache mit früheren Besitzern festgestellt, daß die Kastanien- und Pappelallee tatsächlich längs der Grenze verlaufen, aber noch ganz auf Vorwerksgebiet angelegt worden sind. Die Grenze selbst wird nach Behrendts Feststellung z. B. durch die Lychener Straße bezeichnet. (Während der Korrektur eingefügt.)