Die Berliner Hufen.
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von der Feldmark vor der Schönhauser Landwehre“ [1773] J ) und dem von D. Schröder sen. herrührenden „Vermessungs- auch Bonitierungsregister von allen vor der Schönhauser Landwehre befindlichen Äcker und Wiesen“ [1775] sowie aus der Flurkarte von 1770 hervorgeht, besaß das Vorwerk Schönhausen Ländereien in allen drei Feldern; sein Besitz bestand also vor 1780 nicht aus einem großen Block, sondern war „in Gemenglage“ über die drei Felder zerstreut. Trotzdem darf man wohl annehmen, daß die Zusammenlegung der einzelnen Ländereien zu dem „Tractus“ von 1780 kein ganz zufälliger war, daß die Lage dieses Tractus vielmehr beeinflußt worden ist nicht nur von der Lage der Hofstelle des „Vorwerks“, sondern auch von irgendwelchen alten Grenzen. Aus der Karte von 1770 ergibt sich nun, daß die Westgrenze des Vorwerks tatsächlich zusammenfällt mit der ganz gewiß uralten Grenze zwischen dem „Pankower“ und dem „Breiten Felde“. ' Die Festlegung dieser Grenze dürfen wir wohl zurückdatieren bis zur ersten Verteilung der „drei Felder“ auf die Stadtfeldmark, also bis zur Stadtwerdung Berlins. Damals aber ergab sich nach obigen Erwägungen jene Grenze ganz von selbst, wenn hier die alte Grenze zwischen dem Hufenlande des Wedding und dem von Berlin war. Beschäftigen wir uns mit der Größe des „Weddinglandes“ an der Hand der Menceliusschen Karte.
Die Ländereien, bei denen die betreffende Hufennummer angegeben ist, entsprechen 34 Hufen [75, 69, 36, 37, 82, 103, 83, 106, 118, 93, 13, 59, 67, 98, 43, 100, 52, 104, 1, 66, 61, 110, 6, 115, 114, 38, 54, 79, 81, 85, 89, 60, 77, 78]. Das Stück I 33 umfaßt bei 75 Morgen etwa 2 Hufen [auch Stücke von 62 u. 36]. Zusammen 36. In Betracht kommen weiter die Hufen Nr. 5 und 88. Das wären im ganzen 38 Hufen, die wir mit Ausnahme zweier Hufen mit ihren Nummern heute noch bezeichnen können. Nun gehörte aber die Hufe 5 nicht ganz zum Weddingland. Auf ihm liegen etwa nur 18 Morgen davon; von der zersplitterten Hufe 88 lagen nicht einmal ganz 12 Morgen auf diesem Gelände. Wir hätten hiernach nicht ganz 37 Hufen und bei Ansetzung von K 25 mit 35 Morgen [Hufe Nr. 11] haben wir für das Dorf Wedding 38 Hufen zu berechnen. Hinzu kommen aber die als Abfindungsländereien für Hütungsberechtigte angesetzte, nicht mit der Hufennummer bezeichneten Grundstücke w 28 u. 35, x 9 u. 26 sowie z 24 im Gesamtumfange von etwa 290 Morgen, also 6 bis 7 Hufen, sodaß wir wenig über 40 [44—45] Hufen berechnen können. Ich zweifle nicht daran, daß es in Zukunft noch besser gelingen
J ) In dem im Besitze der Stadt Berlin befindlichen Exemplare konnte ich übrigens keine Jahreszahl finden; sie wird aber bezeugt durch eine 1805 durch Zindel angefertigte „Copie“.