Heft 
(1956) 5
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rufen. Anlaß dazu war laut Schreiben die Tatsache,daß der Arbeiter Boddin und.Consorten sich über einen fremden Arbeitsmann hergemacht und solchen durch Schläge aus dem Ort entfernet. Der Magistrat be­stimmte:Die Eigenthumsbürger sind Bezirksweise zu Rathhause zu for­dern und mittels Handschlags zu verpflichten dem Aufrufe nachzukommen und sich an dem bestimmten Ort zu versammeln.

Schlimmes befürchtete man anscheinend von den Arbeitern. So bestimmte einCirculare der Königlichen Regierung vom 13. März 1848:Von der größten Wichtigkeit ist die Beschäftigung der Handarbeiter, welche durch die Störungen in einzelnen Gewerken zum Theil brodlos geworden sind, und die Fortsetzung derjenigen Unternehmungen, welche solchen Arbeitern bisher Gelegenheit zum Erwerbe gegeben haben. Es muß von dem Gemein­sinne und dem Patriotismus der Kreis Verbände, der Gemeinden und der begüterten Privatpersonen erwartet werden, daß sie alles aufbieten, und selbst Opfer nicht scheuen, um die Arbeiter zu beschäftigen. Man appel­lierte weiter an die Stellen, die die Armenpflege innehatten und machte sie darauf aufmerksam, daß sie im Falle vonExcessen zuerst bedroht sein würden.

Am 20. Mai berichtete dann der Magistrat ergebenst dem Landrat, daß man bereits am 25. März dadurch Schutz gesucht hätte, daß man die Bürger der drei Stadtbezirke einzeln zu Rathaus gefordert und instruiert habe,sobald ein Nothzeichen mit der Glocke gegeben, sich mit einer Waffe an einem bestimmten Ort einzufinden, und daß manfür 12 Wach­mannschaften 12 Pieken habe anfertigen lassen, um hiervon im Dienste nothgedrungen Gebrauch zu machen. Man berichtete weiter, daß man nicht glaube, daß diese Maßnahmen genügen,da leider auch hier schon ein­facher Volkshaufe getroffen wird, der nur darauf wartet, daß anderen Orts die Ruhe gebrochen werde, auch in den Schänken die Gelegenheit benutzt, die Einwohner gegen ihre Ortsobrigkeit aufzuwiegeln. Der Magistrat bittet daher um die Zuteilung von 60 Gewehren, da man sich sonst nicht genügend geschützt fühle. In diesem Schreiben berichtete man ferner, daß man bereit sei,ein einfaches Subject, .welches seit her für den Ausbruch von Un­ordnung vielfach gewirkt hat, an dasCriminal Gericht zu übergeben. Leider wurden weder Namen noch Art derRuhestörung des erwähnten Subjects festgehalten.

Am 2. Juni beschloß der Magistrat in seiner Sitzung, die Angelegenheit der Bürgerbewaffnung ruhen zu lassen, bis man einebestimmte Nachricht über die Waffen hätte. In dieser Sitzung scheint man auch darüber gesprochen zu haben, daß nicht alle Bürger der Stadt alssicher im Sinne des Magistrats anzusehen seien. Denn im selben Schreiben heißt es,Daß nicht jeder Bürger zur Aufnahme in die Bürgerwehr geeignet sei, da wie bekannt, vielen eine dazu tüchtige Gesinnung auch eine Überzeugung von dem Erfordernis der Einrichtung fehlen werde! Es scheint also, als hätte

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