Heft 
(1914) 1
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Aus dieser Eintragung erkennen wir, daß unser stilles, abseits von der großen Heerstraße liegendes Dörfchen Vehlin von den Schrecken des 30jährigen Krieges nicht verschont geblieben ist.

Die nun nachfolgenden Notizen sind gleichsam mit Blut geschrieben. Wir lesen wörtlich folgendes:

den 16. April ist Havelberg von Kayserlichen Völckern eingenommen, den 26. eiu 80 . ist das Dänermarkische Volck außer dem ankommen.

den 26. und 26. Maji ist Havelberg die Nacht in Brand geschoßen (in) dem die Kayserl. den Abend vorher den Bischofsberg angeschossen (und?) eingeäschert, ist auch das mahl die gute Stad gantz im Rauch aufgangen."

General-Schul-Plan aus dem Heimatmuseum für die Prignitz in Heiligengrabe.

In unserm Heimatmuseum befindet sich ein Schulplan, der von König Friedrich Wilhelm I. und seinem großen Sohne, unsermalten Fritz" in Kraft gesetzt und erweitert worden ist. Durch diesen Schulplan wird recht eigentlich schon der allgemeine Schulzwang eingeführt. Es findet sich im Artikel 9 des Planes der Satz:Jedes Schulkind u 5 bis 12 Jahren iucl. giebt ihm jährlich, es gehe zur Schule oder nicht, 15 gr. preuß. oder 4 gGr."

Da der König wußte, daß es deutsche Baueruart ist, das, was er bezahlt hat, auch zu essen, so war es eigentlich selbstverständlich, daß sie ihre Kinder zur Schule schickten, da der Schulmeister ja doch bezahlt werden mußte. Es sind die ersten spärlichen Anfänge für eine Volksbildung, die hier gemacht wurden. Diese Anfänge haben sich bewährt, sind weiter ausgebaut worden und heute können wir sagen, daß wir von dem, was wir als Volk leisteten, einen großen Teil unfern Schulmeistern verdanken. Es ist diesem Stande sicher nicht leicht gemacht worden, sich durchzusetzen. Lange dauerte es, ehe es wirkliche Berufslehrer gab. Dann aber kam der große Aufschwung, der auch unserem ganzen Volksleben zu gute kam. Dafür gebührt, wie so oft, Friedrich Wilhelm I. und vor allem Friedrich dem Großen unser Dank.

Principia regulativa,

oder General-Schulen-Plan, nach welchem das Landschulwesen im Königreiche Preußen eingerichtet werden soll.

1. Das Schulgebäude errichten und unterhalten die associirten Gemeinden auf den Fuß, wie die Priester- und Küster-Häuser.

2. Sr. Königl. Majestät geben das freie Bauholz; Thüren, Fenster und Kachel­ofen werden von den Collecten-Geldern verfertigt.

3. Sr. Majestät geben auch das freie Brennholz, welches die Gemeinden an- fahren.

4. Jede Kirche, sowohl in den Städten, als auf dem Lande, zahlt zum Unter­halt der Schulmeister jährlich 4 Rthlr., dagegen der Pastor loci die Schul­meister dahin anhält, daß sie den Kirchendienst, als z. E. die Kirchen rein zu machen, mit verrichten helfen.

Die Präzentoren nehmen an besagten 4 Rthlrn. keinen Theil, sondern solche bleiben lediglich zum Unterhalt vor die Schulmeister.

6. Sollten so arme Kirchen seyn, daß sie sothane 4 Rthlr. jährlich aufzübringen nicht in: Stande, zahlet solche der Patronus ecclesiae.