Heft 
(1925) 1
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Mitteilungen

des

Heimat- und Museumsvereins in Heiligengrabe.

8. Jahrgang.

Heft 1.

Heimatverein

Perleberg

Hausrecht.

Von Ludwig Uhland.

Tritt ein zu dieser Schwelle! Willkommen hier zu Land!

Leg ab den Mantel, stelle Den Stab an diese Wand!

Wenn ungerechte Rache Dich aus der Heimat trieb, Nimm unter meinem Dache Ms teurer Freund vorlieb!

Sitz obenan zu Tische! Die Ehre ziemt dein Gast. Was ich vermag, erfrische Dich nach des Tages Last!

Nur eins ist, was ich bitte: Laß du mir ungeschwächt Der Väter fromme Sitte,

Des Hauses heilig Recht!

Die Aufhebung der Gutsuntertänigkeit und die Gemeinheitsteilung in Blesendorf.

(Quelle:Regulierungs-Rezeß zwischen dem Hochwürdigen Stifte Heiligengrabe und der Dorf-

Gemeinde zu Blaesendorf.")

Herr Johann Wilhelm Ludwig von Avemann übernahm das Stiftshaupt­mannsamt zu einer Zeit, in welcher endlich nach langer Nacht die Morgenröte einer besseren Zukunft für das deutsche Vaterland aufdämmerte. Ein stolzer Feind, stark durch seine Nationalität und durch revolutionäre Aufregung, hatte seit dem Jahre 1806 nicht nur den preußischen Staat, sondern auch ganz Deutsch­land in allen seinen Teilen überschwemmt und verheert. Der im Jahre 1813 begonnene und 1815 glorreich beendete Befreiungskrieg forderte die schwersten Opfer aller Bewohner des Staates, und nahm besonders die Tätigkeit der öffentlichen Beamten in Anspruch. So war auch die Leitung der Verwaltungs­geschäfte und der obrigkeitlichen Angelegenheiten des Stiftes mit großen Schwierig­keiten verbunden, welche der Stiftshauptmann von Avemann mit Ruhe und Festigkeit überwand. Das eifrigste Bestreben desselben, nach beendigtem Kriege, war hauptsächlich darauf gerichtet, den gesunkenen Wohlstand des Stiftes und der dazu gehörigen Ortschaften wieder empor zu bringen. In dieser Absicht war er auf zweckmäßige Meliorationen der Stiftsgüter bei jeder sich bietenden Ge­legenheit bedacht, und beeilte sich, das von dem hochherzigen Könige, Friedrich Wilhelm deni Dritten gegebene segensreiche Gesetz wegen Ablösung der Dienste und (unleserlich) für die Unterthanen des Stiftes in Ausführung zu bringen.

Dieses für das Stift so wichtige, im Jahre 1816 begonnene, und 1816 bereits beendete Geschäft setzte denselben in den Besitz eines baaren, größten Theils zu 5°/« verzinslichen Kapitals von 190 000 Th., und danach ist schon jetzt der Zeit­punkt eingetreten, daß die in Pacht gegebenen Güter des Stiftes zusammen­genommen jetzt eine höhere Pachtsumme entrichten, als sie zur Zeit der mit­verpachteten Naturaldienste der Unterthanen zu entrichten hatten. Auch der Wohlstand der letzteren hat sich, seit der Ertheilung^des freien Eigenthums, in Verbindung mit den sonst überall bereit beendigten Separationen (Gemeinheits­teilungen), augenscheinlich gehoben."

(Nach der alten Heiligengraber Stiftschronik.)