Versetzen wir aus im Geiste um 110 Jahre zurück!
Im großen Gerichtssaal des Klosters Znm heiligen Grabe geht ein Gemurmel hin und her. Heute am 22. September 1815 hat das Kapitel die Bleseudorfer Bauern hierher bestellt, um endgültig die Ablösung mit ihnen zu regeln. Das Gemurmel verstummt, man erhebt sich. Die Aebtissin von Ouitzow, die Priorin von Grävenitz, die Konventualiuuen, die Stiftsvorsteher von Quitzow und von Wartenberg, der Stiftshauptlnann von Avemann sind eingetreten und haben ihre Plätze vor der versammelten Gemeinde eingenommen. Der beauftragte Kommissar Lüdecke erhebt sich, schiebt seine Brille zurecht und beginnt mit laut vernehmbarer Stimme zuerst das gutsherrliche und bäuerliche Verhältnis bis zum heutigen Tage vorzulesen:
Abbildung des Regulierungs-Rezesses.
„Gutsherrliches Verhältnis.— Als Gutsherrschaft zu Dorf Blesendorf ist das Hochwürdige Stift Heiligeugrabe daselbst auSznüben befugt: Die Gerichtsbarkeit und Polizei über sämtliche Dorfinsassen, das Potronatrecht über Pfarre, Kirche und Schule, die Jagd ans der Feldmark und die Straßengerechtigkeit. Dem Stifte steht das Obereigentum über die Laßhöfe zu, auch nutzt es die Hofedienste und sonstigen Leistungen. Es muß dagegen aber die Höfe mit Personen bäuerlichen Standes besetzt halten, den Hofwirteu Unterstützung bei Unglücksfälleu, und freies Bau- und Reparatnrholz zu den Gebäuden geben, auch die ihnen auf- liegenden Steuern auf den Fall des Unvermögens vertreten.— Die Stiftsgüter stehen nicht in Lekmsverband, und es haften weder Pfandbriefe noch andere Hypotheken-Schulden darauf, weshalb es denn auch zu diesem Regulierungsgeschäft keines fremden Consenses bedarf.
Bäuerliches Verhältnis.— Von der Gemeinde Blesendorf sind 2! Vollbauern, 1 einhalb Bauern, 0 Halbbauern nnd 4 Kossäten oder Kätner zur Ablösung erschienen. Diese hatten nach ihren Hofbriefeil folgende bünerlich-laßitischeu Arbeiten zu leisten: l. Die 21 Vollbauern und der 1'/-> Bauer zusammen: 880 Spanntage, 1710 Haudtage außer der Ernte, 702 Haudtage in der Ernte und unbestimmte Baudiensttage. 38 Thaler 15 Silbergroschen bares Geld für Pacht- Ochsen und Heedegespinstgeld. 87 Hühner, 176 Eier, 44 Strohschöfe. 2. Die 0 Halbbauern zusammen: 504 Handtage außer der Ernte und unbestimmte Baudiensttage. 5 Th. 4 Silbergr. 0 Pfg. bares Geld für Pacht-Ochsen und Heedegespinstgeld. 12 Hühner, 24 Eier. 8. Die 4 Kossäten oder Kätner zu-