Heft 
(1926) 3/4
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die Schuldbriefe lauten und der Gerichtsentscheid vom t3. Februar, selbstschuldnerisch be­teiligt. Mau gebe sich also der Hoffnung hin, die Stadt werde das beste erwählen und den Vorschlag auuehmeu. Dieedlen, wohlehrcnfesten, wohlwcisen, wohlgelahrten" Herren dachten gar nicht daran, den Vorschlag auch nur zu beachten. Die Stadt habe nichts mit der ganzen Angelegenheit zu tun, so erklärten sie darauf-^), und das sei die Antwort.

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I un geht das Spiel dem Ende zu. Es ist am 24. Januar 1682. Der Rechtsbeistaud des Klosters, der Bürgermeister Anthonius Korthe aus Wittstock, setzt ein Schreiben an den Kurfürsten auf.

Nor Ew. Churfürstlichen Durchlanchtigkeit erscheint in tiefster Demut ein Wolwürdiges Cvhitel des Adeligen Jungfräulichen Closter Heiligengrabe."

Alle Schulden des Rates beim Kloster werden aufgezählt und aufg rechnet-""), Geld und Zins:

Urbede von 42 Jahren (16391681) Schuldsumme von Weihnachten 1662 Davon 61 jähriger Zins^) (16301681) Schuldsumme von Michaelis 1692 Davon 64jähriger Zins (16271681)

1260 Gulden 1000 2040

400

2040 ..

6740 Gulden

Als der Bürgermeister Anthonius Korthe den Schlußstrich zog, mag er vielleicht gedacht haben:Wer weiß, wieviel wir davon bekommen?" Wir wüßtens sicher auch gern. Doch da schweigen die Urkunden und Schriftstücke sich aus. Das Kloster bat darum, man möge ihm mit seiner Schuldforderung den ersten Platz einräumen. Wir wissen nicht einmal, ob diese Bitte erhört wurde. Das Ende dieses Streites liegt in Dunkel gehüllt.

Der Stern von Bethlehem leuchtete, aller Menschen Herzen waren froh, war ihnen doch der Heiland geboren, als die kleine Schar von Menschen einen Vertrag fürewige Zeiten" schloß und in ihrer Freude über das Weihnachtswunder Wärme und Liebe schenken wollte für Zeiten, i» denen sie nicht selbst den Gabentisch zu bereiten vermochten für arme Menschen. Sorge, Not und Dunkel liegt über dem Ende dieses Streitens und Haderns. Aber auch dieses Dunkel lichtete sich und die Bedrängnis wich von den' Menschen. Wir wollen glauben, auch unsere Nacht löse sich einmal in lichten Tag und unsere Not werde unser Segen.

-"1 lind der Gerichtsentscheid vom 18. Februar 1668. "-s 16. April, ""s Als Grund­lage wird ein nicht erhaltenes Zinsregister erwähnt, Der Umstand, daß in einigen Jahren nnr weniger als zehn Damen im Kloster waren, bleibt unberücksichtigt.