Heft 
(1926) 3/4
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Am festgesetzten Tage wurde ve> handelt und folgendes Urteil bestätigt:-"»

In Sachen des Adelichen Closters Znin Heyl. Grabe, Klägern, so dnrch Johann Grieben-^) erschienen, wieder den Rath Zn Pritzwalck, so dnrch Joachim Kobiern-^), vndt die Vier Gewerke daselbst, so durch Niclaus Ziepern sich ge­staltet, Beklagten, haben die Zum Churs. Cammergericht alhie Verordnete Herrn Ober praemOent, Vice Landler vndt Rüthe, die vom Closter an den Beklagten Rath geforderte vndt vorhin im alhie am 15. lViertv ao 1064-''-) ertheilten Abscheidt vor Iicjuicj-''ff erkanndte, bey heutiger Verhör aber vom Rath abermahl gestandene beyde Posten, Einen von 1000 Gulden Capital vndt darob Jährlich fallenden 40 Gulden Zinsen, Vermöge Verschreibung Oe ciato--^) Weynachten 1657, vndt der andere von 400 Gulden Lapitals laut des Raths kecoZnilion-^') äe ciato iVfict> 36 li' 8 'ö°) 1692, vor richtig erkandt nndt Beklagten Rath nach angelegter Abrechnung die restirende Zinsen dem Closter Zn entrichten cornlemniret,-^) Die Vier Gewerke aber von der dieser beyden Posten halber wieder Sie gleich­falls angestrengter Klage absolviret'°ch vndt frey gesprochen. Ahrknndlich mit dem Churs. Brandend. Cammergerichts 8eLre1-°ff besiegelt vndt gegeben Zn Cölln an der Spree den 13. 8ebruar^ ao 1663".

vsfs^it diesem Bescheide hatte nun das Kloster nichts gewonnen, wohl aber, da es ^ sich nun nur noch an den Rat halten konnte, manches verloren. Es hat auch nicht den Anschein, als ob es nun wirklich das Geringste erhalten hätte. Erst 1672-"°» hören wir wieder von dieser Angelegenheit, das Kloster hatte sich an den Kurfürsten gewandt und einen Erlas; gegen den Rat ausgewirkt, daß es zunächst eine Abschlagszahlung von 500 Talern erhalten solle. Als dem Rat dies Schreiben vorgelegt wurde-"'», da erklärte er: Mußen aber Zur Nachricht wolgedachten Closter hinter bringen, daß S. Churs. Durchl. Zu Brandend., Unser gnädigster Herr, Uns; im verglichenen Monat in Ansehung Unsers schlechten Zustandes auf etzliche Jahr mit einem Irickulto moratorio Begnadigt, hoffen demnach, daß ein Cdel Jungfr. Convent auch Bey diesen schweren Zeiten mit Uns; in die Gelegenheit sehen Werde."

Schon hier spürt man den leisen Unterton von Galgenhumor, das Anklingen jener Fröhlichkeit, die über die eigene Not spottet in der Gewißheit, nun könne es nimmer schlimmer werden. Aber das wird noch klarer einige Jahre darauf. Das Trauerspiel geht zu Ende. Nach Heiligengrabe sind Nachrichten gekommen, es stehe schlecht uni die Stadt Pritzwalk. Eiligst meldet man sich mit seinen Forderungen an, um doch etwas zu retten. Zurückbringer Dieses hat unß heuten Oato'^ff ein Schreiben Von der WolEhr- würdigen Jungfer Domina des EdelJungfr. Closters heyl. Grabe wol insinnirt-°ff, und geben drauf Zur fr. Andtwordt, daß hiesiges Rathhauß Wegen der über- haufften großen Schuldenlast vor lengst schon all Loncursum gerathen-^) und deßen Lreckitores all liquickancium citiret^') worden, Undt Weil nun rebu3 sie 8 tantibu 3 ^ch hjebey nichts Warzunehmen Vermögen. Alß Wird wol erwehntes EdelJungfr. Closter auch belieben, dafern es noch nicht geschehen, ihre Vermeinte'^) forderungen Zu liguickiren^) und eiwartten, Was; bey Endichnng'°ff solches Ichuick proceKu8''°) ferner wirdt Verordnet Werden; Wegen der Berechnung soll unß ein jeder termmu^ff gefallen."

Das Jahr 1681 kommt herbei. Heiligengrabe gibt das Spiel noch nicht verloren. Mau macht eine Eingabe-^-» an den Kurfürsten, es sei doch schon 1672 dem Rat aufgetragen worden, 500 Taler als Abschlagszahlung zu leisten, und doch sei noch nichts geschehen. Man bäte daher erneut um einen Befehl an die Stadt, sie möge die Anzahlung leisten. In diesem Sinne wird auch verfügt.^) Der Rat aber, als ihm das Schreiben überbracht wird-'y verweist auf das schwebende Verfahren, bis zu dessen Beendigung sichalle Mciilorss"-'") gedulden müßten.

Aber diese Antwort kann nicht befriedigen. Man versucht nunmehr in Heiljgeugrabe, die Angelegenheit gütlich zu ordnen, und schlägt vor-?"), der Rat möge alljährlich einen neuen und einen alten Zins zahlen; damit wolle man, um das nachbarliche Vertrauen zu erhalten, zufrieden sein, obgleich man doch im Besitze eines kurfürstlichen Zahlungsbefehles sei. Es handele sich ja auch nicht allein um das Rathaus, sondern eigentlich sei ja die Stadt, wie

-'ff Ausfertigung vom 16. Februar. -°ff sonst unbekannte Persönlichkeit, wahr­scheinlich ein Rechtsanwalt, Joachim Kober, siehe 18. Mai 165t. "°ff 15. März

1654. -°ff klar. -°ff von. Anerkennung. ""ff 20. September. -°ff verurteilt, ent­bunden. Geheimsiegel. ""ff 26 . März. ""ff 14. April. ""ff 16. August 1680. ""ff zu­gestellt. ""ff in Vermögensverfall. ""ff die Gläubiger zur Einreichung ihrer Forderungen bestellt. ""ff bei dieser Lage der Dinge. "°ff Vermeintliche, Herr Rat? ""ff anzu- meldeu. ""ff Beendigung. "?ff Abwicklungsverfahreu. "'ff Zeitpunkt, "'ff 14. März 1681. "?ff 18. März 1681. -'ff 20. März, -'ff Gläubiger, -'ff 16. April.