Heft 
(1930) 1
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der mit solcher Büchse angetroffen worden sei, hängen lassen, wegen der Gefährlichkeit dieser Schußwaffe.

Ein sehr schönes Stück, eine Zinnschüssel mit der Jahres­zahl 1687 versehen, wurde von Herrn von Salbern» Klein-Leppin geschenkt. Die Schüssel zeigt in der Mitte plastisch herausgearbeitete Figuren, Kartenspieler im Wirtshaus. Der breite Rand ist mit allerhand Wahrzeichen geschmückt, die auf Bierbrauen Bezug nehmen. Wir haben es also aller Wahr­scheinlichkeit nach mit einem Innungsstück des Brauereigewerbes zu tun. Die schöne Arbeit und die Bedeutung der Schüssel machen sie besonders wertvoll für unser Museum. Herrn von Saldern sei für dies Geschenk herzlichst gedankt.

Schließlich konnte das Museum durch freundliche Vermitt­lung eines Gönners zu einem sehr mäßigen Preise ein nach Berlin verschlagenes, sehr interessantes Schriftstück aus der Ge­schichte des Stiftes erwerben, einen Brief über die Gerichts­barkeit des Klosters. Er stammt aus dem Jahre 1738 und trägt die Aufschrift: Unseren Lieben Getreuen, denen Gerichten des Klosters Heiligengrabe. Das Siegel ist abgeblättert, das Papier ist gebräunt und zeigt Stockflecke, aber die zu Anfang mit reichen Schnörkeln verzierte Schrift ist Wohl leserlich. Sie lautet:

Von Gottes Gnaden Friderich Wilhelm. König in Preußen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. König!. Reichs Ertz Cämmerer und Kurfürst pp.

Unseren gnädigen Gruß zuvor, Liebe, Getreüe. Wir be­lassen es lediglich bey des Criminal Collegii cum Actis in originalibus nebenliegenden, wieder Andreas Henrich Baling oder Balicken 2.) dessen Eheweib, Anne Catherine Schobbessinn, 3.) Samuel Stapeln, 4.) Arne Sophie We- dekinginn und 5.) des Krügers Basmanns zu Blasendorff Eheweib Marie Kruchtina, in puncto Diebstahls, Hurerep, auch Verheelung gestohlener Sachen, jüngsthin angestatteten, Krafft dieses conffirmierten Gutachten, welchem zu Folge Andreas Henrich Baling oder Balicke und Samuel Stapel, ihrer begangenen- und vielfältig wiederholten Theils ge­waltsamen drüben halber, wann sie bei ihrem Bekändtuüs verbleiben und zum Sterben wohl bereitet, ihnen zur wohlverdienten Strafe, anderen aber, zum abscheulichen E^rempel, mit dem Strange vom Leben zum Todte ge­richtet, Anne Catherine Schobbesinn zu dreyjähriger Spinn- Haus-Arbeit abgelieffert, Anne Sophie Wedekings hingegen des Landes ewig verwiesen, Marie Kruchtina öffentlich an den Pranger gestellet, und von sämbtlichen Jnquisiten,