Heft 
(1931) 1
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war sonst jede Dome, die ausgenommen wurde, zu einem Probejahr verpflichtet, zum anderen war es ein Adliges Kloster und nicht fürHerren Standes Personen" wie die Edle zu Putlitz. Eine offene Weigerung dem König und der Königin gegenüber war nicht angängig, man verschleppte also die Sache, in der stillen Hoffnung, bei genügend aufgehäuften Hindernissen, dem edlen Fräulein zu Putlitz die Lust, sich einzudrängen, zu vertreiben. Ein Fräulein von Wenckstern wurde vor ihr ein­geführt, zwei weitere Novizen (da sie nicht gesündigt, sondern ihr Probejahr rühmlich geendet"), zu sofortiger Einführung in Aussicht genommen. Dann waren auch die Vollstellen besetzt. Es blieben nur noch zwei Stellen mit dem geringen Jahres­geld von 30 Thalern und ohne eigene Wohnung. Bis eine andere Stelle frei wurde, hatten sich diese Damen bei einer der übrigen Konventualinnen in Kost zu geben. Mit Recht konnte man erwarten, daß diese etwas schmählichen Bedingungen dem verwöhnten Hoffräulein nicht Zusagen würden, und daß sie geneigt sein würde, die ihr vom König erzwungene Stelle gegen eine Geldentschädigung wieder auszugeben. Aber man rechnete nicht mit dem Charakter dieser eigenartigen Persönlich­keit. Es scheint, daß jedes Unrecht ihr unerträglich gewesen ist. Jedenfalls nahm sie besonnen und entschieden den Kampf da­gegen auf. In diesem Fall hatte sie es leicht. Indem man ihr zu nahe trat, zeigte inan Nichtachtung gegen den König und seine Wünsche. Das gab ihr von vornherein ein Ueber- gewicht, das sie wohl zu nutzen verstand. Auf ihre Bitte an das Herrscherpaar wurde der Domina sehr ernstlich geboten, bei Vermeidung von einer Strafe von 100 Thalern, dem Befehl des Königs Genüge zu leisten. Die Domina erwidert in einem langen Schreiben, das sehr geschickt abgefaßt ist, in dem aber ein tiefer Groll gegen das Freifräulein durchbricht. Diese habe sich die Verfügung des Königserschlichen". Beachtenswert ist, wie aus diesem Schreiben ein Bild von den damaligen Ein­richtungen des Klosters entsteht. Es besaß zu jener Zeit mit Domina und Priorin 23 Vollstellen und zwei Minoerstellen. Die Inhaberinnen der Vollstellen erhielten jede bar Geld, De­putat und eigene Wohnung. Diese Wohnungen seien bisher, heißt es, also in der Zeit nach dem dreißigjährigen Kriege, in dem das Kloster zerstört worden war von den Damen auf eigene Kosten gebaut worden. Für die beiden Minorstellen waren jährlich nur 30 Thaler ausgesetzt und keine eigene Wohnung, sondern diese Damen mußten sich, wie schon erwähnt, bei einer der anderen in Kost geben. Alle 25 aber wurden nach abgelegtem Probejahr feierlich eingeführt und erhielten Sitz im Chor und Stimme im Kapitel.Solches ist im hiesigen Kloster nichts