Heft 
(1931) 1
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Brand es wurden 1719 außer dem Kirchendach zwanzig Damen­häuser in Schutt und Asche gelegt allerseits das Unsrige verlohren, allein es dünket uns solches nicht so hart, als wenn uns diese von Putlitz mit durchlöchern oder gäntzlicher Auff- hebung der von Ew. K. M. allergnädigst confirmirten Statuten zur Donnna solte obtrudiret werden."

Und noch einmal suchen sie nach stichhaltigen Gründen:

Denn gleichwie sie von großer Ambition, so ist sie auch bemittelt und will dahero alles nach ihrem Sinn zwingen und daneben hält sie andere, so nicht gegen sie tractiren und spendiren können, geringschätzig. Wie sie denn, solange sie im Closter gewesen immersort Widerwillen erreget."

Ja, als sie auf ihrem ihr durch Königsgnade verliehenen Vorrecht der Einberufung bestand, und als sie ihren Finger auf schlimme Mißstände in der Klosterverwaltung legte.

Die Domina weist in ihrem Bittgesuch vor allem auf die Statuten und Ueberlieferungen hin, daß bisher noch niemals einer noch so alten Domina eine andere beigegeben sei, sondern daß nach den durch den König bestätigten Statuten für einen solchen Fall der Krankheit oder des Alters ja die Priorin die gesetzmäßige Vertreterin sei. Das aber sagen die Statuten auch:

daß diejenige, so für Domina erwehlet wird, nicht zu jung, hierüber gottesfürchtig, tugendsam, fromm, friedfertig, verständig und häuslich sein und dessen von jedermann gutes Zeugnis habe, damit sie dem Closter soll vorstehen, denen Conventualinnen mit gutem Beispiel vorleuchten und sie mit Verstände und Bescheidenheit regieren könne. Wann ich", schreibt sie,nun des Fräuleins von Putlitz beywohnendes Wesen dagegen halte, so ist ein Vieles bey ihr auszusagen, sodaß sie diesem wichtigen Amt gar nicht gewachsen noch util sein kann, nicht zu gedenken, daß sie, da sie bey Hoffe erzogen, die Wirtschaft nicht verstehet, so hat sie auch kein sedates und friedfertiges Gemüt, wie denn hier bekannt ist, was sie Zeit ihres kurzen Hierseyns es sind erst 10 Jahre gegen die beinahe 70 der Domina für Motus und Unlüsten im Closter erreget."

Und sie schließt gewissermaßen außer sich:Euer König­lichen Majestät falle ich demnach in allertiefster Demut zu Dero Füßen und bitte mit zitternden Lippen und überhäuften Tränen Sie geruhen allergnädigst sothane erschlichene Verordnung wieder aufznheben und das winselnde Closter bey denen Statutis Allergnädigst zu schützen."