Respekt gebührend observieret." So hat er also ein gütliches Verlegen versucht. Die Damen haben die Rechnungsablegung der Domina gebilligt, doch ist wieder einzig und allein der Klosterhanptmann von Rohr beauftragt worden, solche Rechnung weiter zu führen, — zu dessen klargelegtem Mißregiment also die Damen ein größeres Zutrauen zeigen, als zu dem der verhaßten, aufgezwungenen Domina, — und dann haben beide Parteien einen Receß unterschrieben. In diesem Receß verpflichten sich die Damen, „daß sie bei Klagen Wider die Domina jederzeit den Respekt bewahren und alle Heftigkeiten und anzügliche Redensarten vermeiden werden, wohingegen diese, deren Vorrechte in bezug auf Aufrechterhalten guter Ordnung und Disciplin, Beförderung der Gottesdienste usw. anerkannt werden, sich doch verbindlich machen soll, die ihr Unvertrauten „als eine gute Mutter zu consideriren, und ihnen also mütterlich mit Liebe und Sanftmut begegnen soll, ohne Härte in Worten oder Werken."
Und dies ist vielleicht der Punkt, in dem Juliane von Put- litz, wie ihr Bild sich schwach beleuchtet aus der Vergangenheit erhebt, versagen mußte. Liebe,' Nachsicht hatte sie nach zwanzig Jahren des Kampfes für die ihr nun Anvertrauten wohl kaum mehr. Aber sie wurde auch nicht von Liebe und Nachsicht getragen. Sie schwamm wider den Strom, immer mehr erschöpft, immer mehr keuchend. Ihre Kräfte fingen an, nachzulassen. Von einer segensreichen Verwaltung des Klosters zum Besten aller seiner Insassen hatte sie geträumt — dafür hätte sie freie Hand haben müssen. Die wurde ihr nicht gewährt. Der eigensinnige und engstirnige Widerstand der anderen zwang sie gewissermaßen zur Willkür. Jeder Schritt, den sie tat, jeder Entschluß, den sie faßte, wurden mißtrauisch beobachtet, mit Gegenhandlungen gelähmt. Hatte sie einen neuen Vorsteher vorgeschlagen, so wandten sich die Damen an den König und erklärten, den wollten sie auf keinen Fall. Die kaum beigelegten Zwistigkeiten erhoben sich noch im selben Jahr von neuem. Hier ist ein rätselhafter Fall, den die Akten nicht völlig aufgeklärt erscheinen lassen. Am 8. November 1726 reicht die Domina ein kurzes Gesuch ein, für den ausscheidenden Herrn von Otterstedt einen Hern: von Gühlen als Vorsteher zu ernennen, unterschrieben vom ganzen Konvent. Schon am 28.11. läuft eine Beschwerdeschrift der Damen ein, die durch heimlich Beauftragte von den Schritten der Domina verständigt zu werden scheinen. Dieses Gesuch sei ohne ihr Zutun abgegangen. Sie wüßten nichts von den Unterschriften, die es trüge. So kommt am 7. 12. ein Schreiben des Königs an die Domina, er wünsche das über dieH Wahl des Gühlen gehaltene Pro-