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Anlage konnte den Eindruck erwecken, als wäre hier ursprünglich eine Rampe vorhanden gewesen die nach außen hin durch deu Vorwall geschützt war. In diesem Falle müßte man sich aber den Eingang von der Wasserseite her denken. Eine Untersuchung des Raumes zwischen beiden Wällen hat keine Aufklärung über diese Frage gebracht; es fehlte eben leider schon ein gutes Stück des Walles an dieser Stelle, sodaß die Frage, was dieser Doppelwall zu bedeuten hat, leider offen bleiben muß.
Bei den folgenden Untersuchungen mußte größte Rücksicht auf die später anzulegende Böschung genommen werden. Es wurden daher nur drei Schnitte senkrecht durch den Wall gelegt, um die Konstruktion desselben zu erkunden. Schnitt l durchbrach den Wall an der schon erwähnten niedrigsten Stelle im Nordosten von der Havel ausgehend nach der Wallmitte zu. Schnitt II wurde an gleicher Stelle durch den Südostwall, Schnitt IV durch den Vorwall gelegt. Schnitt III bildet die senkrechte Verbindung zwischen ll und IV; da der Schnitt durch Wall und Vorwall der Böschung wegen, nicht in eins durchgelegt werden durfte, mußte der Schnitt durch den Vorwall rückwärts versetzt werden (s. Abb. S. 77). Schnitt III zieht sich auf diese Weise in dem Zwischenraum zwischen Wall und Vorwall hin (d. h. längs der „Rampe").
Die Untersuchung ergab folgendes Bild: das Wallinnere war ausgefüllt mit einer rötlich gelben Schuttmasse, die z. T. von Holzkohleresten eingerahmt und durchsetzt war. Unter dem Ganzen lag ein Rost aus noch ziemlich gut erhaltenen Eichenstämmen. Der ganze Wall lag auf dem anstehenden Havelschlick auf, und der Rost sollte wohl ein Einsinken in diesen verhindern. Unten waren die Schuttmassen am schmälsten, und man darf wohl annehmen, daß man dort die ursprüngliche Breite der Wallmauer etwa 1,50 m breit gewesen. Der rötlich gelbe Lehmbrockenschutt und die Holzkohle beweisen, daß der Wall durch eine Brandkatastrophe zugrunde gegangen ist. Auf dem unteren Teil der inneren Wallböschung lag ein etwas über 1 m breites Steinpflaster.
Auch ein Teil der Innenfläche zwischen den beiden angeschnittenen Wallmauerteilen wurde untersucht. Hier wurde die Fläche in einer Länge von 12 m und einer Breite von 4 m nach innen zu horizontal abgedeckt. Dabei kamen in Schicht I, die etwa 28 cm unter dem aufgelagerten Wiesenboden lag, Steinpackungen und schwarze ringförmige Verfärbungen des Bodens zum Vorschein, die einen Durchmesser von 1,76 bis 2,50 m hatten (Abb. S. 77). Die Breite der Ringe betrug 0,28 m; sie waren nach der Wallböschung zu offen. Bei weiterem Abdecken (Schicht II und III) zeigte es sich, daß auch die Fläche