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an Hafer, Heu und Stroh an diejenige Garnison, an welche es abgeliefert wird, mitzunehmen, wofür die Herrschaft jedesmal pro Meile sechs Groschen vergnüget, und zur Fortbringung des Getränks soviel Säcke hergiebet, als die Gemeinde verlanget.
Die Kriegesfuhren, die von dieser Hufe verrichtet werden, übernehmen die sämtlichen Unterthanen zu Vehlow und der jetzige Hofbesitzer, so oft die Reihe ihn trifft, mit; es wird aber von der Herrschaft, wenn sie die Reihe trifft, jedesmal Pro Meile sechs Groschen vergütiget.
8 o.
Stehet zwar dem Besitzer frey, Mietsleute und Einlieger in seiner Wohnung einzunehmen, er muß aber solchen, ehe er ihn einnimmt, zuvor der Herrschaft anzeigen und derselben Einwilligung erbitten.
8 10 .
Für diese erbliche Ueberlassung des Hofes mit Zubehörungen, und für die Befreiung von Diensten bezahlet der Untertan und
Zweyhüfner t Einhüfner !
Kossäthe j Besitzer die wohlverglichene Kaufsumme von
N.N. zu
Brüsenhagen ^ Vehlow j
als
1000 rthl. 1
500 rthl. - schreibe x x in Brandenburgischem Courant nach 400 rthl. j
dem Münzfuß de anno 1764 und bezahlet darauf heute als ein Angeld fünfundzwanzig Thaler in Courant abschläglich; aus Martini dieses Jahres aber verpflichtet er sich, abermals 475 rthl. 1
225 rthl. > Courant baar und richtig zu bezahlen 175 rthl. j
und den Rest mit 500 rthl. j
250 rthl. i Courant auf
200 rthl. j
Martini 1800.
Von diesen 500 rthl. ^
250 rthl. : aber werden
200 rthl. 1
bis Martini 1800 vier pro Cent Zinsen an die Gutsherrschaft bezahlet. Ueber die richtige Auszahlung der 25 rthl. Courant wird der Besitzer von der Gutsherrschaft hierdurch in bester Form Rechtens quittiert. Es hängt aber von dem Besitzer