Heft 
(1939 - 1940) 1
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Balzer Chräle (Krele), mit ihm 48 Klaus Runge. In dem

Protokoll bei den Akten Pr. Brdbg.Fach 101,3 wird sehr

ernst auf ihr Amt hingewiesen:. ... Ist den beiden Kirch­vätern Claus Rung und Balzer Krele vorgehalten, wie daß sie darum zu Kirchvätern gesetzet, daß sie der Kirche nach bestem Vermögen sollen Vorstehen, nunmehr (sind sie aber) solchergestalt damit verfahren, daß es nicht zu verantworten und besonders Claus Rung, der in Bestellung des (Kirchen) Ackers das Seine nicht (hat) tun wollen, gestalt (---- vielmehr) er in allem hinderlich gewesen (ist) .... Weil Claus Rung das Kirchvateramt nicht gebührlich verwaltet (hat) . . . . , als ist Drewes Leppin vom Domkapitel hiermit zum Kirchvater eligiret (erwählt) und er­mahnet (worden), sich solchergestalt zu verhalten, wie ers vor Gott vertraue zu verantworten, maßen (^ wie) ers stipuluto, munu (mit Handschlag) solchem nachzuleben versprochen. Hierauf ist er der Gemeine vorgestellet. . . ." So sind denn seit 49 Balzer Krehle und Drewes Leppin die berufenen Vertreter, und die Anfangsbuchstaben ihrer Namen werden auch auf dem neuen goldenen Abendmahlskelch anno 04 miteingeritzt. Es werden dann später als Kirchväter bezeichnet 82 Hans Leppin sen., 92 Hans Streng, 96 Jochim Kober, 1719 Jochim Strenge für seinen Vater Hans, 24 Michel Lücke für Jochim Kober.

Und was waren nun ihre Pflichten im besondern? Vor allem hatten sie sich um den Kirchenacker zu kümmern, hatten ihn zu düngen (58 ff.) und die Aussaat zu machen (59. 60 ff), ja auch mal nachts zu bewachen (61) und vor Wildschaden zu schützen. Sie waren natürlich auch bei der Ernte beteiligt und hatten nach dem Ausdreschen das verkaufte Getreide den Käufern anzufahren nach Hvlbg., Kyritz usw. (66. 57. ff.), werden aber 1719 von drgl. Fuhren befreit. Allerdings wurden sie für all diese Arbeiten und Fuhren aus der Kirchenkasse entschädigt. Auch das Anfertigen der Kirchenlichter aus Wachs gehörte zu ihren Pflichten (50. 63), daher Wachsabgaben ein gern gesehenes Opfer für die Kirche sind (46. 83. 87). Seit dem Jahre 65 lesen wir, daß sie zusammen mit dem Schulzen regelmäßig herangezogen werden bei der Rechnungsabnahme. Später erhalten sie auch einen Teil des Kirchgeldes mit zur Verwahrung (92. 96 ff.). Dabei müssen wir doch zu unserm Erstaunen fest­stellen, daß der Bestand der Kasse ao 96 bereits mehr als 50 Tlr ausmacht, ao 99 schon 150 Tlr und 1716 sogar die achtbare Höhe von 448 Tlr in bar erreicht.

Zur Kirche gehört natürlich auch der Küster. Von seiner Entlohnung für kirchl. Dienste war schon die Rede gewesen. Er hatte aber auch bei der Ernte des Kirchenackers allerlei zu tun, das ausgedroschene Getreide unterzubringen, nachzumessen