Heft 
(1.1.2019) 04
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»- Schmidt sieht einen Schwerpunkt der künftigen Arbeit darin, die Bedeutung der Hochschulen für die wirtschaftliche Ent­wicklung des Landes Brandenburg im po­litischen Raum nachdrücklich zu vertreten. Neben der finanziellen Absicherung der Hochschulen gehe es vorrangig um die Förderung der Zusammenarbeit von politi­schen Entscheidungsträgern, Hochschulen und Vertretern aus Wirtschaft und Kultur. Weiterhin werde eine wichtige Aufgabe der BLRK darin bestehen, das Engagement der Hochschulen gegen Fremdenfeindlichkeit, Gewalt und Rechtsextremismus auszuwei­ten, um in enger Zusammenarbeit mit kom­munalen Behörden und Stadtverwaltungen die Entwicklung eines gastfreundlichen Kli­mas für ausländische Studierende im Land Brandenburg zu fördern. FB

Hochschul-Personal fast konstant

Nach vorläufigen Angaben des Landesam­es für Datenverarbeitung und Statistik 3randenburg waren im Dezember 1997 an len elf brandenburgischen Hochschulen ‚nsgesamt 4.602 Personen hauptberuflich ätig, nur 22 Beschäftigte weniger als im ahr zuvor. Der Anteil der Teilzeit­jeschäftigung stieg allerdings in dieser )ersonalgruppe von 9,1 Prozent des Vorjah­es auf 12,2 Prozent 1997. Von den hauptberuflich Tätigen gehörten 2.445 Beschäftigte zum wissenschaftlichen sowie künstlerischen und 2.157 zum Ver­waltungs-, technischen und sonstigen Per­sonal. Zu letzterem zählten auch 72 Auszu­ıildende und Praktikanten. Weiterhin meldeten die Hochschulen des liaandes Brandenburg für 1997 noch 2.506 nebenberuflich tätige Personen. Hierbei entfiel der überwiegende Teil auf die wıs­senschaftlichen und studentischen Hilfs­)räfte(1.861) und Lehrbeauftragten(634). Habilitiert haben sich an den drei branden­hurgischen Universitäten in Potsdam, Cott­bus und Frankfurt/Oder im vergangenen Jahr nur insgesamt sieben Wissenschaftler, darunter drei Frauen. Das sind nach Anga­ben des Landesamtes für Datenverarbeitung ind Statistik Brandenburg über die Hälfte weniger als im Jahr zuvor. Erstmalig wurde an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus ein Habilitationsverfah­ren erfolgreich abgeschlossen, vier weitere an der Universität Potsdam und zwei an der Europa-Universität ‚Viadrina. Drei der Habi­l'tationsschriften gehörten zur Fächergrup­pe Sprach- und Kulturwissenschaften, eben­soviel in den Bereich Mathematik, Naturwis­senschaften und nur eine in die Fächergrup­pe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissen­schaften. Das Durchschnittsalter der Habili­tanden betrug 40 Jahre, der jüngste von ih­nen war 36 und der älteste 47 Jahre alt. mt.

Englisch an erster Stelle

Wie das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik mitteilt, lernen an Branden­burgs allgemeinbildenden Schulen 252.252 Schülerinnen und Schüler die Fremdspra­che Englisch. In Französisch werden 71 176, in Russisch 31.808 und in Latein 10.945 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 haben 3.915 Schülerinnen und Schüler Latein als dritte Fremdsprache gewählt, von diesen besu­chen 3.709 das Gymnasium. Weitere 675 Schülerinnen und Schüler wählten Franzö­sisch und 410 Russisch als dritte Fremd­sprache. Der statistische BerichtFremd­sprachenunterricht an allgemeinbildenden Schulen 1997/98 gibt dazu nähere Aus­künfte und kann beim Landesamt für Daten­verarbeitung und Statistik Brandenburg, Dezernat Öffentlichkeitsarbeit, bestellt wer­den(Fax 0331/3 94 18). pm.

Ein Haus für die Aufklärung

In Halle gibt es seit Februar dieses Jahres dasInterdisziplinäre Zentrum für die Erfor­schung der Europäischen Aufklärung (LZ.E.A.) der Martin-Luther-Universität. Die Einrichtung verfügt nicht nur über reiche Quellenbestände aus der Vergangenheit, sondern auch über eine Forschungsbiblio­thek und ein von Grund auf renoviertes Gebäude. Die Universität hat durch geziel­te Berufungspolitik in den letzten Jahren Sorge getragen, daß das Zentrum unter seinem Geschäftsführenden Direktor, dem Romanisten Prof. Dr. Heinz Thoma, perso­nell auf die kommenden Aufgaben vorbe­reitet ist. Ein internationaler Wissenschaft­licher Beirat begleitet die Arbeit und ist in die Verwirklichung der Forschungsaufga­ben eingebunden. Darüber hinaus beste­hen Verbindungen zu zahlreichen anderen Wissenschaftlern in aller Welt. mt.

HRK kritisiert Studien­förderungsreformgesetz

Das sogenannteStudienförderungsre­formgesetz hat der Präsident der Hoch­schulrektorenkonferenz(HRK), Prof. Dr. Klaus Landfried, als unbefriedigend kriti­siert. Zwar sei die Absicht der Bundesregie­rung begrüßenswert, die Verteilungsge­rechtigkeit in der Studienfinanzierung zu erhöhen. Gleichwohl bleibe die dringend erforderliche nachhaltige Verbesserung der finanziellen Studienförderung aus, weil die Struktur des BaföG unangetastet bleibe. Die Ausbildungsförderung bleibt als So­zialleistung ausschließlich vom Elternein­kommen abhängig, Kindergeld und elterli­che Steuerfreibeträge bleiben unverän­dert, sagte Landfried. Von einer Reform der individuellen Ausbildungsförderung

und insofern von einemStudienförde­rungsreformgesetz könne erst gesprochen werden, wenn der ursprüngliche sozlalpo­litische Auftrag des BAföG wiederherge­stellt und eine Förderung entsprechend der tatsächlichen Bedürftigkeit und Leistung gerantiert werde.

Der HRK-Präsident wies weiter darauf hin, daß die geltenden restriktiven Regelungen des BAföG zur Berücksichtigung von Gre­mientätigkeit und Auslandsaufenthalten bei der Festsetzung der Förderungshöchst­dauern in dem Gesetzentwurf nicht zurück­genommen werden. Insbesondere die un­zureichende Berücksichtigung von Aus­landsaufenthalten bei der Festsetzung der Förderungshöchstdauer sei mit dem Inter­nationalisierungsanspruch der Bundesre­gierung unvereinbar. Landfried forderte, daß die erwarteten Einsparungen aufgrund der Neuregelungen vollständig für Verbes­serungen der Leistungen des Ausbildungs­förderungssystems eingesetzt werden. Geplant ist ein Inkrafttreten des neuen Ge­setzes zum 1. Januar 1999. Von da an müs­sen Studierende bis Abschluß des vierten Fachsemesters einen Leistungsnachweis erbringen und dürfen die im Bundesaus­bildungsförderungsgesetz vorgesehene Förderungsdauer nicht überschreiten. mt.

Vier neue DAAD-Programme

Der Deutsche Akademische Austausch­dienst(DAAD) hat vier neue Programme mit Partnern in Indonesien, Vietnam, Indien und zum ersten Mal auch in Singapur eingerich­tet. Ziel ist es, den wissenschaftlichen Aus­tausch in beiden Richtungen zu intensivie­ren. Die Programme sind offen für alle Fach­Ychtungen; die Dauer der Studienaufenthal­te im Gastland soll mindestens drei Wochen und höchstens drei Monate betragen. Jede Seite trägt die Reisekosten der eigenen Teil­nehmer sowie die Aufenthaltskosten der Gastwissenschaftler in ihrem Land. Der DAAD hat diese Abkommen mit Wissen­schaftsministerien, nationalen Forschungs­einrichtungen und führenden Hochschulen selbst geschlossen. Für Indonesien und Vi­etnam sollen durch sie bestehende Kontak­te weiter ausgebaut werden. Dagegen ist der Wissenschaftleraustausch mit Singapur noch ein völlig unbeschriebenes Blatt. Hier dient das Abkommen einer ersten Anbah­nung gemeinsamer wissenschaftlicher Pro­jekte. Auf indischer Seite sind die Partner des DAAD die fünf renommierten Indian In­stitutes of Technology. Für deutsche Profes­soren zählt eine Lehrtätigkeit an diesen Ein­richtungen zu den ersten Adressen.

Weitere Informationen, Programmablauf, Teilnahmebedingungen und Antragsstel­lungen deutscher Wissenschaftler direkt beim DAAD, Referat 422, Kennedyallee 50, 53175 Bonn. mt.

PUTZ 4/98

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