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(1.1.2019) 07
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MENSCHENRECHTE FÜR ALLE- ALL HUMAN RIGHTS FOR ALL

Potsdamer Veranstaltungsreihe mit breiter Themenpalette

Aus Anlaß des 50. Jahrestages der Verab­schiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 führt das Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam eine ganzjährige Veranstaltungsreihe durch. Unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsiden­ten des Landes Brandenburg, Dr. Man­fred Stolpe, wird ein vielfältiges Pro­gramm angeboten, das die Kenntnis über die Bedeutung der Allgemeinen Erklä­rung der Menschenrechte vertiefen soll. Gleich in der Auftaktveranstaltung im Mai sprach der Bundesminister der Justiz, Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig. Sein Thema lauteteMenschenrechtliche Ent­wicklungen in Deutschland(PUTZ 5/98).

Fortgesetzt wurde die Veranstaltungsreihe mit einer Podiumsdiskussion im Juni. Poli­tiker der Landtagsfraktionen SPD, PDS und CDU sowie Vertreter von ED.P und Bünd­nis 90/Die Grünen nahmen daran teil. Mo­deriert von Jost Bösenberg, Leiter der Re­daktion Aktuelles beim Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg, diskutierten sie aktuelle Fragen der brandenburgischen Landespolitik mit menschenrechtlichem Bezug. Dabei trafen frauen- und sozialpoli­tische, entwicklungs- und justizpolitische Ansätze aufeinander und ergänzten sich zu einem auch für die anwesenden Bürger in­teressanten Mosaik menschenrechtlicher Bedeutungen. Schnell konzentrierte man sich auf die beiden Themen Ausländer­feindlichkeit und Recht auf Arbeit. Hier wurde das Grundproblem eines grund­rechtlich garantierten Rechts auf Arbeit sehr deutlich: In einem nicht staatlich ge­lenkten Arbeitsmarkt könne es keinen An­spruch auf Vollbeschäftigung geben. Für Staaten mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung sei eine solche Kontrolle über den Arbeits- und Wirtschaftsbereich mit ande­ren wirtschafts- und umweltpolitischen Zie­len nicht vereinbar. Diese Erkenntnis führ­te zum Teil zu Fragen nach dem Nutzen verfassungsrechtlicher Verbürgungen an sich. Auch das Publikum fand Gelegenheit, sich einzubringen. Den Schwerpunkt bilde­te das Verhalten gegenüber Ausländern.

Eine dritte Veranstaltung im Juli 1998 dien­te schließlich dazu, den Blick über die Lage der Menschenrechte in Deutschland hinaus auf umfassende Themen zu richten. Dr. Heiner Bielefeldt aus der Universität Biele­feld behandelte die Frage: Stellen Men­schenrechte eine abendländisch-aufkläre­rische Idee dar, die anderen Kulturen fremd ist, und bedeutet ihr Propagieren deshalb westlichen Kulturimperialismus? Der Wis­senschaftler vertrat dabei die These, daß

Gleich in der Auftaktveranstaltung meldete sich der Bundesminister der Justiz, Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig(vorn 1.), zu Wort. Neben ihm der Direktor des Menschenrechtszentrums der Uni Potsdam, Prof. Dr. Eckart

Klein.

Menschenrechte in keiner Kultur selbstver­ständlich, aber in vielen Kulturen möglich seien. Der von ihm verwendete Menschen­rechtsbegriff besteht aus den Elementen universeller Anspruch, emanzipatorische Wirkung und politisch-rechtliche Kategorie. In ihrer Verknüpfung komme, so Bielefeldt, die Modernität der Menschenrechtsidee zum Ausdruck. Während sich Einzelaspek­te zum Teil über mehrere Jahrtausende in der Menschheitsgeschichte zurückverfol­gen ließen, stelle ihre Kombination im aus­

SEMINAR ZUR KUNSTÖKONOMIK

Mit Studierenden der Universitäten Potsdam, Ro­stock und Osnabrück führten Prof. Dr. Thusnelda Tivig, Rostock, und Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Uni Potsdam, gemeinsam im Juli am Standort Griebnitzsee ein Seminar zur Kunstökonomik durch. Die Themen reichten vom Spannungsfeld des Weltkulturerbes zwischen Denkmalschutz und Investitionsdruck über Fragen der Kunstför­

gehenden achtzehn­ten Jahrhundert eine i Antwort auf tiefgrei­

%{ende Modernisie­| rungs- und Unrechts­ac erfahrungen dar. Die­sem Ausgangspunkt folgte die Erläute­rung seiner These. Er zeigte, daß Men­schenrechte auch im Westen nicht selbst­verständlicher Be­standteil der Kultur gewesen waren, Son­dern erkämpft wer­den mußten und müs­sen. Sinnvoll sei stets nur eine kritische In­kulturation, an deren Zielpunkt nur die Ver­söhnung unterschiedlicher Ansätze, nicht aber die Vereinnahmung der anderen Idee stehen dürfe. Daß es für diesen Prozeß auch in anderen Kulturen als der westlichen Chan­cen geben könne, zeigte der Referent am Beispiel des islamischen Kulturkreises auf. Er beleuchtete die innerislamische Diskus­sion über Menschenrechte und wies auf An­satzmöglichkeiten für den gleichberechtig­ten interkulturellen Dialog hin. Erfahrungen aus der eigenen Arbeit für amnesty interna­tional belebten den Vortrag. Norman Weiß

Foto: Tribukeit

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derung durch den Staat oder Besucherverhalten in Museen bis zu Analysen der Preisbildung auf dem Kunstmarkt, des internationalen Kunsthan­dels und des Phänomens der Superstars. Auf­grund der Begeisterung und des Engagements der Teilnehmer soll das Seminar zur Kunstöko­nomik eine ständige Einrichtung im Sommer­semester im Bereich Makroökonomik der Uni Potsdam werden, Text und Foto: zg.

PUTZ 7/98

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