„MENSCHENRECHTE FÜR ALLE- ALL HUMAN RIGHTS FOR ALL”
Potsdamer Veranstaltungsreihe mit breiter Themenpalette
Aus Anlaß des 50. Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 führt das Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam eine ganzjährige Veranstaltungsreihe durch. Unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Dr. Manfred Stolpe, wird ein vielfältiges Programm angeboten, das die Kenntnis über die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vertiefen soll. Gleich in der Auftaktveranstaltung im Mai sprach der Bundesminister der Justiz, Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig. Sein Thema lautete„Menschenrechtliche Entwicklungen in Deutschland“(PUTZ 5/98).
Fortgesetzt wurde die Veranstaltungsreihe mit einer Podiumsdiskussion im Juni. Politiker der Landtagsfraktionen SPD, PDS und CDU sowie Vertreter von ED.P und Bündnis 90/Die Grünen nahmen daran teil. Moderiert von Jost Bösenberg, Leiter der Redaktion Aktuelles beim Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg, diskutierten sie aktuelle Fragen der brandenburgischen Landespolitik mit menschenrechtlichem Bezug. Dabei trafen frauen- und sozialpolitische, entwicklungs- und justizpolitische Ansätze aufeinander und ergänzten sich zu einem auch für die anwesenden Bürger interessanten Mosaik menschenrechtlicher Bedeutungen. Schnell konzentrierte man sich auf die beiden Themen Ausländerfeindlichkeit und Recht auf Arbeit. Hier wurde das Grundproblem eines grundrechtlich garantierten Rechts auf Arbeit sehr deutlich: In einem nicht staatlich gelenkten Arbeitsmarkt könne es keinen Anspruch auf Vollbeschäftigung geben. Für Staaten mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung sei eine solche Kontrolle über den Arbeits- und Wirtschaftsbereich mit anderen wirtschafts- und umweltpolitischen Zielen nicht vereinbar. Diese Erkenntnis führte zum Teil zu Fragen nach dem Nutzen verfassungsrechtlicher Verbürgungen an sich. Auch das Publikum fand Gelegenheit, sich einzubringen. Den Schwerpunkt bildete das Verhalten gegenüber Ausländern.
Eine dritte Veranstaltung im Juli 1998 diente schließlich dazu, den Blick über die Lage der Menschenrechte in Deutschland hinaus auf umfassende Themen zu richten. Dr. Heiner Bielefeldt aus der Universität Bielefeld behandelte die Frage: Stellen Menschenrechte eine abendländisch-aufklärerische Idee dar, die anderen Kulturen fremd ist, und bedeutet ihr Propagieren deshalb westlichen Kulturimperialismus? Der Wissenschaftler vertrat dabei die These, daß
Gleich in der Auftaktveranstaltung meldete sich der Bundesminister der Justiz, Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig(vorn 1.), zu Wort. Neben ihm der Direktor des Menschenrechtszentrums der Uni Potsdam, Prof. Dr. Eckart
Klein.
Menschenrechte in keiner Kultur selbstverständlich, aber in vielen Kulturen möglich seien. Der von ihm verwendete Menschenrechtsbegriff besteht aus den Elementen universeller Anspruch, emanzipatorische Wirkung und politisch-rechtliche Kategorie. In ihrer Verknüpfung komme, so Bielefeldt, die Modernität der Menschenrechtsidee zum Ausdruck. Während sich Einzelaspekte zum Teil über mehrere Jahrtausende in der Menschheitsgeschichte zurückverfolgen ließen, stelle ihre Kombination im aus
SEMINAR ZUR KUNSTÖKONOMIK
Mit Studierenden der Universitäten Potsdam, Rostock und Osnabrück führten Prof. Dr. Thusnelda Tivig, Rostock, und Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Uni Potsdam, gemeinsam im Juli am Standort Griebnitzsee ein Seminar zur Kunstökonomik durch. Die Themen reichten vom Spannungsfeld des Weltkulturerbes zwischen Denkmalschutz und Investitionsdruck über Fragen der Kunstför
gehenden achtzehnten Jahrhundert eine i Antwort auf tiefgrei
‚”%{ende Modernisie| rungs- und Unrechtsac erfahrungen dar. Diesem Ausgangspunkt folgte die Erläuterung seiner These. Er zeigte, daß Menschenrechte auch im Westen nicht selbstverständlicher Bestandteil der Kultur gewesen waren, Sondern erkämpft werden mußten und müssen. Sinnvoll sei stets nur eine kritische Inkulturation, an deren Zielpunkt nur die Versöhnung unterschiedlicher Ansätze, nicht aber die Vereinnahmung der anderen Idee stehen dürfe. Daß es für diesen Prozeß auch in anderen Kulturen als der westlichen Chancen geben könne, zeigte der Referent am Beispiel des islamischen Kulturkreises auf. Er beleuchtete die innerislamische Diskussion über Menschenrechte und wies auf Ansatzmöglichkeiten für den gleichberechtigten interkulturellen Dialog hin. Erfahrungen aus der eigenen Arbeit für amnesty international belebten den Vortrag. Norman Weiß
Foto: Tribukeit
—_—
derung durch den Staat oder Besucherverhalten in Museen bis zu Analysen der Preisbildung auf dem Kunstmarkt, des internationalen Kunsthandels und des Phänomens der Superstars. Aufgrund der Begeisterung und des Engagements der Teilnehmer soll das Seminar zur Kunstökonomik eine ständige Einrichtung im Sommersemester im Bereich Makroökonomik der Uni Potsdam werden, Text und Foto: zg.
PUTZ 7/98
Seite 9