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(1.1.2019) 07
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ÜBER DIE ORDNUNG VON ZENTRALBANKEN

Dieter Haferkamp zu Prinzipien und Prämissen

Zum Gastvortrag über das ThemaOrd­nungsprinzipien des Europäischen Sy­stems der Zentralbanken hatte Prof. Dr. Detlev Hummel aus der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam das Mitglied des Di­rektoriums der Deutschen Bundesbank Dieter Haferkamp eingeladen. Zahlreiche Zuhörer kamen, unter ihnen Studierende, Wissenschaftler und Führungskräfte aus der Bankwirtschaft der Region Branden­burg und Berlin.

Erläuterte die neue Rolle der nationalen Zentral­banken in Europa: Dieter Haferkamp. Foto: Kurzhals

Am 3. Mai 1998 kam der Beschluß durch den Rat der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union: am 1. Januar 1999 beginnt mit elf Mitgliedsländern die Wäh­rungsunion. Aus diesem Anlaß hat die Eu­ropäische Zentralbank(EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main die Geschäftstätigkeit aufgenommen. Damit ändert sich nun die Rolle der nationalen Zentralbanken. Sie werden zusammen mit der EZB integrale Bestandteile des Europäischen Systems der Zentralbanken(ESZB).

Dieter Haferkamp erläuterte in diesem Zu­sammenhang vier entscheidende Ord­nungsprinzipien des ESZB. Das Hauptziel bestehe demnach in der Preisniveaustabi­lität. Zum zweiten besitze die Unabhängig­keit der Europäischen Zentralbank größte Bedeutung. Sie nämlich sei weder gegen­über den nationalen Zentralbanken noch gegenüber Regierungen oder anderen Stellen weisungsabhängig. Staats­finanzierung dürfe zudem in keinem Fall über die Zentralbank erfolgen. Alle Mit­glieder der Organe müssen, so Haferkamp weiter, insbesondere bei geldpolitischen Entscheidungen unabhängig von der Grö­ße ihres Herkunftslandes und dem Kapital­anteil ihrer nationalen Zentralbank ein gleichberechtigtes Stimmrecht haben. Eineentnationalisierte Geldpolitik, be­

tonte der Referent, sei für den Fortbestand der EWWU und den Erfolg der EZB not­wendig. Haferkamp bescheinigte den skizzierten OrdnungsprinzipienEwigkeitswert. Hin­tergrund: Sie sind Inhalt des völkerrechtlich bindenden EG-Vertrages, der nur einstim­mig durch die Unterzeichnerstaaten geän­dert werden kann. Kritisch behandelte der Finanzexperte unter anderem die Forde­rung nach einerdemokratischen Kontrol­le der neben dem amerikanıschen Federal Reserve System(FED) einflußreichsten Währungsbehörde der Welt. Währungs­fragen politischen Kalkülen auszusetzen, stellten nach seiner Ansicht ein unkalkulier­bares Risiko dar. Diskutiert wurde auch die Frage der dauerhaften Einhaltung der Sta­bilitätskriterien durch die Mitgliedsländer sowie das Problem einerEuropäischen Geldpolitik bei nationalstaatlicher Wirt­schafts-, Fiskal- und Sozialpolitik.

Dirk Einicke

Hochschulkooperation

Polen, Rumänien, die Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern sind neue Partner im SOKRATES/ERASMUS-Programm. Zugleich wird der Gesamtetat des EU-Bildungspro­gramms um rund ein Fünftel aufgestockt, ­Für die Zusammenarbeit von 1.600 Hoch: ­schulen aus 24 europäischen Ländern ste­hen damit rund 220 Mio. DM zur Verfügung. Fast 30 Prozent(rund 1.600) der SOKRATES­Studierenden aus den neuen Partnerländern wollen in Deutschland studieren. Damit ist Deutschland vor Frankreich und Großbritan­nien das wichtigste Aufnahmeland. Umge­kehrt beabsichtigen fast 1.300 deutsche Sti­dierende, mit SOKRATES einen Teil ihres Studiums in Mittel- und Osteuropa zu abscl­vieren. Im Bereich des Dozentenaustauschs gehen 584 deutsche Hochschullehrer bis zu zwei Monate an eine Hochschule in den neı­en Partnerländern. Im Gegenzug dazu sollen 724 Dozenten Lehr-Erfahrungen in Deutsch­land sammeln. Damit ziehen die deutschen Hochschulen deutlich mehr Gäste aus die­sen Ländern an sich als etwa Frankreich (528) oder Großbritannien(385). mt.

KONFLIKTMEDIATION UND GERECHTIGKEIT

Symposium des Zentrums für Gerechtigkeitsforschung

Konfliktmediation als professioneller Versuch der Vermittlung in sozia­len Konflikten ist in den letzten Jahren in unter­schiedlichen Handlungs­feldem etabliert worden: für Scheidungs­und Sorgerechtskonflikte, für Konflikte am Arbeitsplatz und in Organisationen, für Konflikte in Schulen, für Umweltkonflikte, für den außergerichtlichen Täter-Opfer­Ausgleich und vieles mehr.

In der sehr rasch wachsenden Literatur über Konfliktmediation fehlt derzeit eine sy­stematische und differenzierte Berücksich­tigung subjektiver Gerechtigkeitsvorstellun­gen, obwohl fast alle problematischen so­zialen Konflikte im Kern aus Verletzungen von Gerechtigkeitsvorstellungen resultie­ren. Dies im Kreis von Experten zu erörtern, war vorrangiges Ziel des vom Zentrum für Gerechtigkeitsforschung durchgeführten SymposiumsKonfliktmediation und Ge­rechtigkeit. Darüber hinaus wurde der Austausch über Spezifika in einzelnen Handlungsfeldern angestrebt.

Der Teilnehmerkreis des Symposiums war interdisziplinär zusammengesetzt aus Juri­sten, Politologen, Pädagogen, Soziologen, Sozialpsychologen, Klinischen und Pädago­gischen Psychologen. Das Programm ent­hielt die Themen Fairneß und Verfahren: Interkulturelle Präferenzen für Mediation,

Konfliktarbeit mit Jugendlichen, Aspekt: der Verfahrensgerechtigkeit in der Media­tion, Gerechte Lösungen in der Sche:­dungsmediation, Täter-Opfer-Ausgleich, Konfliktorientierte Moderation in inhalts­orientierten Gruppen, Mediation-Arbei!­Organisation, Konflikte und Kontroversen in der Forschung, Mediation im Verwaltungs­recht, Umweltmediation in Deutschland und USA.

Diskutiert wurden bereichsübergreifend: Möglichkeiten der Integration mediativer Elemente in Gerichtsverfahren, kulturelle und persönliche Voraussetzungen der Pa:­teien für einen produktiven Mediationsprc­zeß, die Verantwortung des Mediators für dritte Parteien, Problemanalysen im Feld als Voraussetzung für die Präzisierung und klare Fassung von Konflikten, Informati­onsquellen für die Hypothesenbildung zu den häufig nicht klar artikulierten subjek­tiven Gerechtigkeitsvorstellungen der Parteien, unterschiedliche Konfliktkate

gorien sowie Voraussetzungen für Ver­mittlungserfolge.

Der Meinungsaustausch war intensiv und ergiebig, so daß sich in der Schlußdiskus­sion eine fruchtbare Agenda für eine diffe

renzierte Berücksichtigung subjektiver Ge­rechtigkeitsvorstellungen und normativer Gerechtigkeitsprinzipien ergab, die die weitere Arbeit des Zentrums für Gerech­tigkeitsforschung an dieser Problematik lei­ten wird. Leo Montada

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PUTZ 7/98