ÜBER DIE ORDNUNG VON ZENTRALBANKEN
Dieter Haferkamp zu Prinzipien und Prämissen
Zum Gastvortrag über das Thema„Ordnungsprinzipien des Europäischen Systems der Zentralbanken“ hatte Prof. Dr. Detlev Hummel aus der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam das Mitglied des Direktoriums der Deutschen Bundesbank Dieter Haferkamp eingeladen. Zahlreiche Zuhörer kamen, unter ihnen Studierende, Wissenschaftler und Führungskräfte aus der Bankwirtschaft der Region Brandenburg und Berlin.
Erläuterte die neue Rolle der nationalen Zentralbanken in Europa: Dieter Haferkamp. Foto: Kurzhals
Am 3. Mai 1998 kam der Beschluß durch den Rat der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union: am 1. Januar 1999 beginnt mit elf Mitgliedsländern die Währungsunion. Aus diesem Anlaß hat die Europäische Zentralbank(EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main die Geschäftstätigkeit aufgenommen. Damit ändert sich nun die Rolle der nationalen Zentralbanken. Sie werden zusammen mit der EZB integrale Bestandteile des Europäischen Systems der Zentralbanken(ESZB).
Dieter Haferkamp erläuterte in diesem Zusammenhang vier entscheidende Ordnungsprinzipien des ESZB. Das Hauptziel bestehe demnach in der Preisniveaustabilität. Zum zweiten besitze die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank größte Bedeutung. Sie nämlich sei weder gegenüber den nationalen Zentralbanken noch gegenüber Regierungen oder anderen Stellen weisungsabhängig. Staatsfinanzierung dürfe zudem in keinem Fall über die Zentralbank erfolgen. Alle Mitglieder der Organe müssen, so Haferkamp weiter, insbesondere bei geldpolitischen Entscheidungen unabhängig von der Größe ihres Herkunftslandes und dem Kapitalanteil ihrer nationalen Zentralbank ein gleichberechtigtes Stimmrecht haben. Eine„entnationalisierte“ Geldpolitik, be
tonte der Referent, sei für den Fortbestand der EWWU und den Erfolg der EZB notwendig. Haferkamp bescheinigte den skizzierten Ordnungsprinzipien„Ewigkeitswert“. Hintergrund: Sie sind Inhalt des völkerrechtlich bindenden EG-Vertrages, der nur einstimmig durch die Unterzeichnerstaaten geändert werden kann. Kritisch behandelte der Finanzexperte unter anderem die Forderung nach einer„demokratischen Kontrolle“ der neben dem amerikanıschen Federal Reserve System(FED) einflußreichsten Währungsbehörde der Welt. Währungsfragen politischen Kalkülen auszusetzen, stellten nach seiner Ansicht ein unkalkulierbares Risiko dar. Diskutiert wurde auch die Frage der dauerhaften Einhaltung der Stabilitätskriterien durch die Mitgliedsländer sowie das Problem einer„Europäischen Geldpolitik“ bei nationalstaatlicher Wirtschafts-, Fiskal- und Sozialpolitik.
Dirk Einicke
Hochschulkooperation
Polen, Rumänien, die Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern sind neue Partner im SOKRATES/ERASMUS-Programm. Zugleich wird der Gesamtetat des EU-Bildungsprogramms um rund ein Fünftel aufgestockt, Für die Zusammenarbeit von 1.600 Hoch: schulen aus 24 europäischen Ländern stehen damit rund 220 Mio. DM zur Verfügung. Fast 30 Prozent(rund 1.600) der SOKRATESStudierenden aus den neuen Partnerländern wollen in Deutschland studieren. Damit ist Deutschland vor Frankreich und Großbritannien das wichtigste Aufnahmeland. Umgekehrt beabsichtigen fast 1.300 deutsche Stidierende, mit SOKRATES einen Teil ihres Studiums in Mittel- und Osteuropa zu absclvieren. Im Bereich des Dozentenaustauschs gehen 584 deutsche Hochschullehrer bis zu zwei Monate an eine Hochschule in den neıen Partnerländern. Im Gegenzug dazu sollen 724 Dozenten Lehr-Erfahrungen in Deutschland sammeln. Damit ziehen die deutschen Hochschulen deutlich mehr Gäste aus diesen Ländern an sich als etwa Frankreich (528) oder Großbritannien(385). mt.
KONFLIKTMEDIATION UND GERECHTIGKEIT
Symposium des Zentrums für Gerechtigkeitsforschung
Konfliktmediation— als professioneller Versuch der Vermittlung in sozialen Konflikten— ist in den letzten Jahren in unterschiedlichen Handlungsfeldem etabliert worden: für Scheidungsund Sorgerechtskonflikte, für Konflikte am Arbeitsplatz und in Organisationen, für Konflikte in Schulen, für Umweltkonflikte, für den außergerichtlichen Täter-OpferAusgleich und vieles mehr.
In der sehr rasch wachsenden Literatur über Konfliktmediation fehlt derzeit eine systematische und differenzierte Berücksichtigung subjektiver Gerechtigkeitsvorstellungen, obwohl fast alle problematischen sozialen Konflikte im Kern aus Verletzungen von Gerechtigkeitsvorstellungen resultieren. Dies im Kreis von Experten zu erörtern, war vorrangiges Ziel des vom Zentrum für Gerechtigkeitsforschung durchgeführten Symposiums„Konfliktmediation und Gerechtigkeit“‘. Darüber hinaus wurde der Austausch über Spezifika in einzelnen Handlungsfeldern angestrebt.
Der Teilnehmerkreis des Symposiums war interdisziplinär zusammengesetzt aus Juristen, Politologen, Pädagogen, Soziologen, Sozialpsychologen, Klinischen und Pädagogischen Psychologen. Das Programm enthielt die Themen Fairneß und Verfahren: Interkulturelle Präferenzen für Mediation,
Konfliktarbeit mit Jugendlichen, Aspekt: der Verfahrensgerechtigkeit in der Mediation, Gerechte Lösungen in der Sche:dungsmediation, Täter-Opfer-Ausgleich, Konfliktorientierte Moderation in inhaltsorientierten Gruppen, Mediation-Arbei!Organisation, Konflikte und Kontroversen in der Forschung, Mediation im Verwaltungsrecht, Umweltmediation in Deutschland und USA.
Diskutiert wurden bereichsübergreifend: Möglichkeiten der Integration mediativer Elemente in Gerichtsverfahren, kulturelle und persönliche Voraussetzungen der Pa:teien für einen produktiven Mediationsprczeß, die Verantwortung des Mediators für dritte Parteien, Problemanalysen im Feld als Voraussetzung für die Präzisierung und klare Fassung von Konflikten, Informationsquellen für die Hypothesenbildung zu den häufig nicht klar artikulierten subjektiven Gerechtigkeitsvorstellungen der Parteien, unterschiedliche Konfliktkate
gorien sowie Voraussetzungen für Vermittlungserfolge.
Der Meinungsaustausch war intensiv und ergiebig, so daß sich in der Schlußdiskussion eine fruchtbare Agenda für eine diffe
renzierte Berücksichtigung subjektiver Gerechtigkeitsvorstellungen und normativer Gerechtigkeitsprinzipien ergab, die die weitere Arbeit des Zentrums für Gerechtigkeitsforschung an dieser Problematik leiten wird. Leo Montada
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PUTZ 7/98