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(1.1.2019) 07
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FAHRT ZUM INTERNATIONALEN GERICHTSHOF Exkursion der Wahlfachgruppe Europa- und Völkerrecht

Unter Leitung von Prof. Dr. Eckart Klein machten sich im Juni Studierende aus der Juristischen Fakultät der Potsdamer Uni auf den Weg nach Den Haag. Ziel der Ex­kursion war der Internationale Gerichts­hof, ein Organ der Vereinten Nationen.

Auf dem Programm standen die Teilnahme an einem Hearing im Fall Spanien vs. Kana­da, die Besichtigung des Friedenspalastes - dem Sitz des ICH sowie ein Gespräch mit den Richtern Prof. Dr. Rosalyn Higgins und Dr. Carl August Fleischhauer. Imposant erschien der von einem Park umgebene Friedenspalast. Dieses zunächst vom Aus­zehen in die Renaissance einzuordnende Gebäude wurde tatsächlich erst zu Beginn les 20. Jahrhunderts erbaut. Interessant war für die Reiseteilnehmer beispielsweise las stilvoll eingerichtete Japanische Zim­ner, welches für internationale Beratungen jenutzt wird. Die Amtssprachen am ICH 3ind Englisch und Französisch. Das spie­jelt sich im Verhandlungssaal wider durch an gewaltiges französisches Gemälde und ;nglische Glasmalerei. Zudem wird der kaum durchveritas undiustitia in Frau­angestalt geschmückt.

Jer Internationale Gerichtshof stellt das »rimäre Rechtsprechungsorgan der Ver­ainten Nationen dar. Seine Arbeit nahm er m Jahre 1946 auf, was die Ablösung des zeit 1922 im Friedenspalast tätigen Ständi­

Im Gespräch(v.l.n.r.): Prof. Dr. Eckart Klein, Prof. Dr. Rosalyn Higgins, Dr. Carl August Fleischhauer

gen Internationalen Gerichtshofes bedeu­tete. Das Cericht besitzt zwei Aufgabenbe­reiche: das Beilegen von Rechtsstreiten zwischen Staaten nach Völkerrecht sowie das Erteilen von Ratschlägen bei Rechts­fragen von bestimmten internationalen Or­ganisationen und Behörden. Das Cericht setzt sich aus 15 unabhängigen Richtern zusammen, die für neun Jahre durch die Generalversammlung und den Sicher­heitsrat der UN gewählt werden. Dabei

BIOLOGIE PUR

Weitere Exkursion nach Helgoland

Die Nordsee birgt ungeahnte Schönheiten N sich: skurril-zarte Polypen, phantastisch Jeformte und gefärbte Stielquallen, See­ıelken und Moostierchen. Röhrenwürmer nit filigranen Tentakelkronen oder bunte Nacktschneckenschönheiten wirken wie us tropischen Meeren importiert. Meist sind es Winzlinge, die sich erst bei vergrö­Berter Betrachtung als faszinierende Ge­schöpfe entpuppen.

Alls dies und mehr gab es bei der nunmehr schon achten Meeresbiologischen Exkursi­On nach Helgoland zu bestaunen. Auch oberhalb der 0 m-Marke hat die einzige Felswattinsel Deutschlands einiges zu bie­ten: Seehunde und Kegelrobben lassen sich bei behutsamer Annäherung, auch im Wasser, sehr gut beobachten, und die Be­wohner des Vogelfelsens Trottellumen, Tordalken, Baßtölpel und Dreizehenmöwen = sind interessante und zudem schöne Ob­Jekte zum Studieren der Verhaltensweisen bei Paarung, Nachkommenaufzucht oder Revierverteidigung.

Das Gewinnbringende dieses Praktikums ist nach Ansicht seiner Teilnehmer die Kom­bination aus Beobachtungen in der Natur, Laborexperimenten, Experten-Vorträgen und sachkundigen Führungen, zum Bei­spiel im Aquarium, in der Vogelwarte und der Meeresbiologischen Anstalt. Diese Woche bot neben wissenschaftlichem Wir­ken jedoch auch Raum und Zeit, das zu tun, was während des Biologiestudiums häufig übergangen wird: Natur zu erleben, sie mit allen Sinnen aufzunehmen und eine Ah­nung ihrer Rhythmen zu erhalten, bevor es ans Analysieren, Klassifizieren und Sche­matisieren geht.

Trotz dieses Highlights gibt es bei den Uni­Biologen doch auch Sorgen. Immerhin kön­nen die meeresbiologischen Exkursionen nach Giglio(Italien) aufgrund finanzieller Nöte schon nicht mehr durchgeführt wer­den. Man fürchtet deshalb ebenso um das Schicksal des Helgoland-Praktikums, sein Wegfallen wäre für die Studenten ein Ver­lust. Birgit Seifert

Foto: Neils Carstensen

darf nicht mehr als ein Richter einer Natio­nalität vertreten sein. Alle drei Jahre erfolgt die Wahl eines Drittels der Richter. Dr. Carl August Fleischhauer ist gegenwärtig der zweite deutsche Richter. Ist im konkreten Fall die Nationalität eines Staates im Ce­richt nicht vertreten, kann der Staat einen ad hoc Richter ernennen. Nur Staaten kön­nen das Gericht anrufen und davor er­scheinen. Berechtigt sind somit die Staatenmitglieder der Vereinten Nationen (derzeit 185) und zwei Nichtmitglieder, die Schweiz und Nauru. Seit 1946 fällte das Gericht 65 Urteile. Die Streitfälle betrafen Landes- und Seegrenzen, die territoriale Souveränität, das Asylrecht oder die Nicht­einmischung in innerstaatliche Angelegen­heiten. Mit Beendigung des Kalten Krieges stieg im übrigen die Zahl der Fälle vor dem ICH. Das Verfahren vor dem ICH ist in dem Statut des Gerichtes festgelegt. Die Proze­dur besteht zunächst aus einer Schrift­phase, in der die Parteien Anträge einrei­chen und Anklageschriften austauschen. Es folgt die mündliche Phase, bestehend aus Öffentlichen Hearings. Ein solches Hea­ring im Fall Spanien vs. Kanada erlebte die Potsdamer Gruppe. Streitmittelpunkt waren Fischfanggebiete auf Hoher See. Vertreter Spaniens legten dazu ihre Auffassungen dar. Das Gericht hatte zunächst aber nur über die Zulässigkeit des Falles vor dem ICH und damit die Anwendung des Völker­rechts zu entscheiden. Wird die Zuständig­keit im vorliegenden Fall verneint, müssen andere zwischenstaatliche Lösungen ge­funden werden. Für das kommende Sommersemester ist eine weitere Exkursion geplant.

Bianca Hofmann

PUTZ 7/98

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