Positionspapier zur Doping-Diskussion
Wie in Nummer 15/91 angekündigt, veröffentlichen wir an dieser Stelle ein Positionspapier des Vorstandes des dvs zur aktuellen Doping-Diskussion(10. sportwissenschaftlicher Hochschultag 1991, Oldenburg).
1. Doping im Leistungssport ist kein Merkmal politischer Systeme, auch wenn sie es unterschiedlich möglich machen. Es ist
— zum einen sowohl Ausdruck eines individuellen Denkens, das sportlichen Erfolg um jeden Preis favorisiert,
— zum anderen Kennzeichen einer modernen Gesellschaft, in der Medienrelevanz, Professionalisierung und Kommerzialisierung ebenso wie politische Indoktrination eine lebensbestimmende Bedeutung haben. 2. Die Sportwissenschaft ist in doppelter Weise als Mitwisser und Mittäter in das Doping-Problem involviert:
— zum einen schafft sie durch Forschung die Grundlagen für ein dopingorientiertes Training,
— zum anderen ist eine effektive dopingorientierte Trainingspraxis nur durch ihre Mithilfe möglich.
3. Aus dieser doppelten Mitwirkung ergibt sich auch eine doppelte Verantwortung.
— zum einen sind Sportwissenschaftler verpflichtet, ihr direktes und indirektes Fachwissen über trainingsunterstützende Maßnahmen nicht als private Erkenntnis, sondern als ein öffentliches Gut anzusehen, — zum anderen erwartet man von ihnen, daß sie ihr Wissen so einsetzen, daß kein anderer durch ihr Handeln Schaden nimmt.
4. Für den einzelnen Wissenschaftler bedeutet das zweierlei:
— zum einen ist er aufgefordert, jede Art von Forschung zu unterlassen, die den Menschen nicht als Ziel, sondern als bloßes Mittel mißbraucht,
— zum anderen muß er sich überall dort einmischen, wo im Namen oder mit Hilfe der Sportwissenschaft die Unversehrtheit des Menschen aufs Spiel gesetzt wird oder ihre Mißachtung planvoll in Kauf genommen wird.
5. Für die dvs ergibt sich daraus, daß sie durch die Personen, die ihr angehören und das Wissen, das diese verkörpern, zu einer scheinbar widersprüchlichen Intervention im modernen Sportbetrieb bereit sein muß: — zum einen ist es ihre Aufgabe, überall dort den Wettkampfsport zu reformieren, wo dies noch sinnvoll erscheint,
— zum anderen muß sie jedoch ebenfalls bereit sein, die Preisgabe jenen Sports zu forcieren, dessen Praxis zu inhumanen Trainingsformen führen wird bzw. längst geführt hat.
Nr. 16/91
SPORT/ SOZIALES
Herr Dr. Lorf übergibt den Schlüssel an Prof. Dr. Badtke.
Nach einer Bauzeit von ca. 1 Jahr wurde am 25. Oktober feierlich das neue Gasheizhaus zur Inbetriebnahme übergeben. Dr. Lorf, Leiter des Landesbauamtes Brandenburg, konnte dabei Gäste vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur(Herrn Löhr und Herrn Kosmehl) sowie vom Finanzministerium(Herrn Radczek) begrüßen. In seiner Rede dankte er allen Beteiligten für die geleistete Arbeit. Insgesamt 14 Häuser des UniKomplexes I sollen nun, nach Ablösung des Braunkohle-Heizverfahrens, ihre Wärme aus dem neuen Gebäude beziehen können. Das Neue Palais ist noch nicht an das Heizhaus angeschlossen, die Voraussetzungen für eine zukünftige Beheizung durch dieses sind jedoch weitgehend
Gasheizhaus nimmt Betrieb auf
Foto:Rüffert
gegeben. Noch in dieser Heizperiode sollen auch die Gebäude in Golm durch die nun umweltfreundliche Gasheizung mit Wärme versorgt werden. Die angestrebte Zimmertemperatur wird in allen Räumen 20°C sein. Darauf sollte sich ein jeder einstellen.
Um das neue Wärmenetz technisch abzusichern, mußten 5,5 km Rohrleitung verlegt werden. Die Gesamtkosten für den Bau beliefen sich auf 5,5 Mill. DM, die z. T. vom Land Brandenburg im Rahmen des Hochschulerneuerungsprogramms bereitgestellt wurden. 7, 75 MW beträgt die installierte Leistung; ausführende Firma des Baus war Vom Hagen Bochum.
P. Görlich
Informationen der Schwerbehindertenvertretung
Aus dem„ABC der Behindertenhilfe“ zum Schwerbehindertengesetz(Teil 6)
Beauftragter des Arbeitgebers
Gemäß$ 28 hat der Arbeitgeber einen Beauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten der Schwerbehinderten vertritt. Es können— z. B. bei einer Verwaltung mit Stufenvertretungen— auch mehrere Beauftragte bestellt werden. Der Arbeitgeber hat die Bestellung eines Beauftragten der Hauptfürsorgestelle und der Arbeitsverwaltung anzuzeigen.
Der Beauftragte ist Partner von Schwer
behindertenvertretung, Betriebsrat und Hauptfürsorgestelle. Gemeinsam mit ihnen kümmert er sich um Einstellung und behinderungsgerechte Beschäftigung der Schwerbehinderten. Schon im Eigeninteresse des Arbeitgebers achtet er darauf, daß die Schwerbehinderten optimale Arbeitsbedingungen haben. Dabei nutzt er die Beratungsstelle und Fördermöglichkeiten der Hauptfürsorgestelle.
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