Heft 
(1.1.2019) 02
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Meinungen nach dem Rektor-Gespräch

Mit welchen Erwartungen sind Sie in das eben beendete Gespräch gegangen "und mit welchen persönlichen Eindrük­ken verlassen Sie jetzt das Rektorat? Dr. Herbert Knoblich: Meine wesent­| lichste Erwartung war die, daß heute ein |klares Wort über die Zukunft der hier an | der Universität tätigen Leute gesprochen | würde. Dies war der Fall, sowohl für den sogenannten Mittelbau als auch für dieje­

nigen, die hier als Hochschullehrer tätig sein werden. Ich halte das für ganz wich­tig, weil die Unruhe und Unsicherheit | unter ihnen doch Ausmaße angenommen |hat, die mich in Sorge geraten lassen. Ich habe zum zweiten erwartet, daß der Stil, |der auch im Parlament geübt wird, näm­

lich parteiübergreifend auf Sachziele zu­zusteuern, auch für diese Universität und ihre Gründung gilt. Es hat sich bestätigt, daß dem so ist, und ich denke, daß ge­meinsam innerhalb des Parlaments sowie

im Konsens zwischen Parlament, Mini­"sterium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und der Universität doch auf be­stem und schnellstem Wege auf dieses Ziel zugegangen wird. Ich bin überzeugt davon, daß all das, was zu den Erwartun­gen vom Gründungsrektor, die Universi­ät Potsdam betreffend, gesagt wurde, auch erreichbar ist. Natürlich geht das nur, wenn man die Aufgabe gemeinsam an­|packt.

Dr. Peter-Michael Diestel: Ich habe ein sehr angenehmes Gefühl nach diesem |Gespräch. Es waren Vertreter von vier Parteien und die Führung der Universität

‚anwesend. Ich glaube schon, daß hier in Zukunfteine sehr liberale, freiheitlich ge­sinnte Bildungseinrichtung entstehen wird, ‚und da will ich einfach meinen Anteil

Sind Sie mit den Zwischenergebnissen, die der Gründungsrektor ein halbes Jahr nach der Universitätsgründung orgetragen hat, zufrieden?

Dr. Herbert Knoblich: Ja. Ich glaube 4 daß hier noch einmal zurecht dar­auf hingewiesen worden ist, daß wir mit |

einer Geschwindigkeit arbeiten, die nach altbundesrepublikanischen Maßstäben atemberaubend ist. Aus diesem Grunde scheint mir hier auch ein vernünftiger Kompromiß gefunden zu sein.

Dr. Peter-Michael-Diestel: Zufrieden

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INTERVIEW

Unsere Interviewpartner Dr. Herbert Knoblich(r.) und Dr. Peter-Michael Diestel(I.) im Gespräch

mit Prof. Mitzner(Mitte). Siehe nebenstehenden Beitrag.

kann man nie sein, aber ich weiß, was in anderen Ländern in vergleichbarer Situa­tion jetzt abgerechnet wird. Da muß ich

Foto: Rüffert

sagen, da sind die Herrschaften hier sehr weit und das sehe ich mit Freude. Die Fragen stellte Dr. Rammelt.

Fortsetzung folgt?

Im Rahmen des politikwissenschaftlichen Forschungskolloquiums war am 15. Ja­nuar Professor Dr. Nevil Johnson(Nuf­field College Oxford) als Gast geladen. Er sprach über dasBerufsbeamtentum im modernen Leistungsstaat: eine über­holte Tradition?

Prof. Johnson leitete seinen Vortrag mit Bemerkungen zur Entwicklung des Be­rufsbeamtentums in Deutschland ein und wies darauf hin, daß das Festhalten am Staatsbeamtentum in der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben begründet sei.

In der englischen Perspektive, aus der der Vortragende sprach, erschien ihm die ver­fassungsrechtliche Festschreibung, wonach die Ausübung hoheitlicher Befugnisse in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorbehalten ist, welche folglich in einem öffentlich-rechtlichen Dienst­und Treueverhältnis zum Staat stehen, als reformbedürftig.

Nevil Johnson betonte, daß die Konse­quenzen der Regelung, den öffentlichen Dienst nach den hergebrachten Grundsät­zen des Berufsbeamtentums zu organisie­ren, neu überdacht werden müssen.

Der Vortragende machte eindrücklich

darauf aufmerksam, daß das öffentliche Dienstrecht in Deutschland noch keines­wegs als abgeschlossen ausgestaltet gel­ten könne und dem Gesetzgeber auch im Rahmen der jetzigen Regelungen ein erheblicher Gestaltungsraum offenstehe; etwa auch im Sinne der Überlegungen, die Nevil Johnson zur Privatisierung öf­fentlicher Aufgaben anstellte. Gerne hätten die Zuhörer möglicherweise mehr zum spezifisch deutschen Problem des Zusammenhangs von Hochschulaus­bildung und Staatsdienst, mithin der Bedeutung des Studiensystems für die öffentlich-rechtliche Dienstbefähigung erfahren. Denn alle Überlegungen, die etwa auch von der Gründungskommission des FB Sozialwissenschaften zur Einrichtung eines politikwissenschaftlichen Studiengangs mit verwaltungsrechtlichem Schwerpunkt angestellt werden, sind unauflösbar mit den Anforderungen, die das Laufbahnsy­stem im Öffentlichen Dienst definiert, verknüpft. Hier wünscht man sich eine Fortsetzung der Diskussion.

Dipl.-Pol. Gerlinde Sommer

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