Nr. 7/92— Seite 2
KULTUSMINISTERKONFERENZ
Besuch im Sekretariat der KMK
Die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz, KMK) ist ein Zusammenschluß der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der 16 Länder. Sie ging aus einer„Konferenz der deutschen Erziehungsminister““ hervor, an der am 19./20. 2. 1948 in Stuttgart Vertreter aus allen damaligen Besatzungszonen teilnahmen. Nachdem den Ministern aus der sowjetischen Zone eine weitere Teilnahme von ihrer Besatzungsmacht nicht mehr erlaubt worden war, konstituierten sich die Kultusminister der drei westlichen Besatzungszonen noch im gleichen Jahr zur KMK und errichteten für ihre Zusammenarbeit ein ständiges Sekretariat. Nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands und der Wiedererrichtung der Länder im
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Die Ausgabe 8/92 der Universitätszeitung erscheint am 4. Mai 1992. Redaktionsschluß: 22. 4. 1992
Beitrittsgebiet traten am 17. 12. 1990 die Kultusmnister der fünf neuen Bundesländer der Konferenz bei.
Für die Aufgaben der KMK ist die im Grundgesetz verankerte Kulturhoheit der Länder von Bedeutung, d. h. ihre Zuständigkeit für das Bildungswesen und die Kultur. Die Konferenz behandelt Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung mit der Zielstellung einer gemeinsamen Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen. Wesentliches Ziel der Länderzusammenarbeit ist es, durch Koordinierung das notwendige Mindestmaß an Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit im Bildungswesen zu gewährleisten. Im einzelnen geht es darum, übereinstimmende Regelungen im Schul- und Hochschulbereich durch Vereinbarungen der Länder herbeizuführen. Beispiele dafür sind der Staatsvertrag der Länder über die Vergabe von Studienplätzen, die Vereinbarung über die Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe und die Abiturprüfung oder die langfristige Sommerferienregelung.
Durch Erklärungen und Empfehlungen zu aktuellen bildungs- und kulturpolitischen Fragen sind die Kultusminister bestrebt, einen gemeinsamen Willen zum Ausdruck zu bringen, z. B. ihre Empfehlung zur Arbeit in der Grundschule, zur Umwelterziehung oder zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Zu den vordringlichen Aufgaben der Konferenz nach der deutschen Wiedervereinigung gehört es, zum Zusammenwachsen von Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport in den bisher getrennten Teilen Deutschlands beizutragen. Insbesondere müssen eine gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens sowie eine nach Qualität und Struktur vergleichbare Hochschul- und Forschungslandschaft geschaffen werden.
Die KMK ist zugleich aber auch ein Instrument partnerschaftlicher Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund, vor allem bei Zusammenwirken zwischen Bund und
Ländern in der auswärtigen Kulturpolitik sowie bei der internationalen Zusammenarbeit im Bildungswesen und in kulturellen Angelegenheiten.
Die Organe der Konferenz sind das Plenum, das Präsidium, der Präsident und die Amtschefkonferenz. Vorarbeiten für die Entscheidungen dieser Gremien leisten vier ständige Ausschüsse. Für einen davon, den Hochschulausschuß, war die Universität Potsdam unlängst Gastgeber.
Die KMK verfügt in Bonn über ein ständiges Sekretariat, das die laufenden Arbeiten erledigt. Der Autor hatte Gelegenheit zu einem Informationsgespräch mit den Herren Thierfelder(Abteilungsleiter Hochschulen/Wissenschaft/ Kultur) und Frenz(Pressesprecher). Dabei wurden zwei Schwerpunkte der gegenwärtigen Arbeit dieser Abteilung berührt.
Zunächst geht es um die Feststellung der Gleichwertigkeit der Bildungsabschlüsse in den neuen Ländern. Das im Hinblick auf die bevorstehende Vereinigung Europas häufig zitierte Recht auf Freizügigkeit setzt die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate voraus und schafft damit den gesetzlichen Rahmen für die Arbeitsaufnahme von Hochschulabsolventen in den EG-Staaten. Die Einstufung der Wissenschaftler aus dem Osten Deutschlands in den BAT hat bei der KMK eine Lawine diesbezüglicher Anfragen ausgelöst.
Zunächst galt es, alle Formen der in der ehemaligen DDR vergebenen Hochschulabschlüsse zu erfassen. Das war relativ mühsam, gab es doch nicht nur qualitative Differenzen zwischen den verschiedenen Hochschuleinrichtungen, sondern auch zeitabhängige Unterschiede; selbst an der gleichen Einrichtung wurden im Verlaufe der Jahre unterschiedliche Abschlüsse ausgestellt. Probleme gab es bei den ehemaligen Fach- und Ingenieurschulen, denn diese werden den Fachhochschulen nicht gleichgestellt. Hier wurden postgraduale Zusatzausbildung und Weiterbildung sowie die Berufs
erfahrung zur Anerkennung der Abschlüse mit herangezogen. Schwierigkeiten bereitete auch die Beurteilung der Diplome, die von der ehemaligen NVA oder Volkspolizei vergeben worden sind. Als Fazit wurde mitgeteilt: In sehr großem Umfang wurden die in den neuen Ländern erworbenen Hochschulabschlüsse denen in den alten Ländern gleichgestellt.
Problematisch an den Hochschulen im Beitrittsgebiet ist die Personalsituation. Im Vergleich zu den alten Länern ist die Stellenausstattung unausgewogen und überzogen. Eine für die einzelnen Länder im Ausmaß unterschiedliche, aber erhebliche Reduzierung der Personalstellen ist erforderlich. Diese Entlassungen werden, so wird eingeschätzt, zu sozialen Unruhen führen. Um diese zu dämpfen, hat die KMK zwei Maßnahmen angedacht oder z. T. schon auf den Weg gebracht. Einmal ist an ein Sonderprogramm für den akademischen Mittelbau gedacht, der im Osten Deutschlands meistens Dauerstellen besetzt hat. Auf einer Zeitschiene soll ein linearer Abbau, gekoppelt mit einer Statusänderung, erfolgen. Ein Programm und ein entsprechender Fond sollen einge
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