STANDPUNKTE
Nr. 8/92— Seite 3
„Geburtswehen einer Alma mater“ oder fehlende soziale Sensibilität?
In ‚,Die Märkische‘‘, dem Wochenmagazin der Tageszeitung ‚,Märkische Allgemeine“, vom 24. April 1992 äußerte sich Hiltrud Müller in einer informativen Reportage über die Entwicklung der Universität Potsdam in ihrer gegenwärtigen Gründungsphase. Die Verfasserin nennt eine Reihe von Problemen(von ihr elegant als ‚, Geburtswehen einer Alma mater‘“ bezeichnet), die im Umgestaltungsprozeß Pädagogische Hochschule in Universität Potsdam zu bewältigen sind.
Historie und Gegenwart der Potsdamer Bildungsstätte werden von Menschen geprägt; auch von solchen, die jahrzehntelang hier tätig waren. Das Stichwort ‚,Strukturveränderungen“ hat sie veranlaßt, „Einsicht in die Notwendigkeit“ zu zeigen, allerdings— wie so oft in der Vergangenheit— zum eigenen Nachteil. Für jene, die unter dem Begiff ‚‚Vorruheständler‘“ bekannt geworden sind und die nicht mehr am weiteren Werden der Alma mater partizipieren können, melden wir uns erneut zu Wort. Wir sprechen vor allem für die Mitarbeiter des sogenannten wissenschaftlichen ‚,Mittelbaus‘“ und des technisch-verwaltungsmäßigen Bereiches, die aus personalökonomischen Gründen noch vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990 in den Vorruhestand versetzt worden sind.
Zum Sachverhalt: Die damalige Pädagogische Hochschule Potsdam schloß mit uns in den Monaten Juni bis August 1990 Aufhebungsverträge ab, die im Hinblick auf die Dynamisierung des Vorruhestandsgeldes(künftig Vog genannt), die Höhe der Nebeneinkünfte und zukünftiger tariflicher und innerbetrieblicher Sozialschutzregelungen als akzeptabel anzusehen waren. Nach dem Einigungsvertrag und dem Arbeitsförderungsgesetz ging die Zahlung des Vog ab 3. Oktober 1990 in die Kompetenz des Arbeitsamtes Potsdam über, ohne daß damit die mit der Hochschule geschlossenen Vereinbarungen ihre Gültigkeit verloren haben.
Leider nahm die Universität Potsdam diesen Sachverhalt zum Anlaß, um sich einseitig aus den VerPflichtungen zurückzuziehen, die sie seinerzeit gegenüber ihren ehemaligen Mitarbeitern übernommen hat. Die Universität Potsdam als RechtsNachfolger der PH Potsdam ließ uns durch ihre Dezernentin für Personal- und Rechtsangelegenheiten Frau Kirchner wissen, daß sie diese Verfahrensweise auch heute für
Rechtens hält. Der Universität erwachse zwar eine Art Betreuungspflicht, materielle und finanzielle Forderungen könnten die Vorruheständler aus den abgeschlossenen Verträgen jedoch nicht ableiten. Diese Position ist u. E. juristisch nicht haltbar. Das haben wir wiederholt betont.
Die Initiativgruppe Vorruheständler der Universität Potsdam bemüht sich seit eineinhalb Jahren um die Wiederherstellung ihres arbeitsrechtlichen Status. Über diese Problemlage haben wir und andere in der Hochschulzeitung, in der ‚„,‚MAZ“ und bei anderen Gelegenheiten berichtet. Da wir in dieser Angelegenheit zunächst nicht auf die erforderliche Resonanz stießen(vor allem durch das Engagement des Gündungsrektors Professor Dr. habil. Mitzner haben sich die Kontakte fühlbar verbessert), haben wir in einem ausführlichen Schreiben vom 20. Juni 1991 den Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur der Landesregierung, Herrn Hinrich Enderlein, auf unsere Situation aufmerksam gemacht. Nach langen Bemühungen gelang es uns, Minister Enderlein am 4. Februar und 13. April 1992 für Gespräche zu gewinnen. Bei dieser Gelegenheit bedanken wir uns nochmals dafür, daß uns Gelegenheit gegeben wurde, unsere Standpunkte zur Vorruhestandsproblematik vorzutragen. In beiden Zusammenkünften— vor allem in der vom 13. April 1992— räumte Minister Enderlein ein, daß den Vorruheständlern, die vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, Unrecht widerfahren ist. Die Nachteile wirken sich nicht nur auf die Höhe des Vog aus(das seit dem 1. Juli 1991 gezahlte Altersübergangsgeld ist beträchtlich höher), sondern mindern damit auch die Höhe der zu erwartenden Rentenbezüge. Herr Enderlein betonte, daß er eine politische Lösung der Probleme anstrebe. Gemeinsam mit seinen Kollegen, die in den neuen Bundesländern für Hochschulen und Kultur zuständig sind, plant er eine entsprechende Initiative im Bundesrat, denn die soziale Abfederung ausscheidender Mitarbeiter aus dem Hochschulbereich sie bis heute nicht gelöst.
Zunächst bemühe er sich gemeinsam mit anderen Ressortkollegen darum, die Landesregierung Brandenburg für sein soziales Vorhaben (Sozialpläne/Abfindungen usw.) zu gewinnen. Der Minister verhehlte nicht, daß die Möglichkeit der
Genehmigung von Sozialplänen auf landesrechtlicher Ebene am Veto des Finanzminister scheitern könnte. Diese ungeklärte Situation ist für uns nur schwer nachzuvollziehen, denn die Zeit drängt.
Eine Standortbestimmung unserer arbeits- und sozialrechtlichen Lage muß nunmehr auf juristischem Wege erfolgen. Wir haben deshalb Herrn Rechtsanwalt Jörn Schroeder-Printzen von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rehborn& Partner— Hauptbüro Dortmund—(Büro Potsdam) ersucht, die Vorruheständler, die es wünschen, juristisch zu vertreten. Vonunserer Seite ist von Anfang an betont worden, daß unser abruptes Ausscheiden aus dem Arbeitsleben an die strikte Erfüllung der Vorruhestandsregelung vom 8. Februar 1990(veröffentlicht im GBI. INr. 7 der vormaligen DDR am 12. Februar 1990) und der mit uns abgeschlossenen ‚, Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses und zur Gewährung von Vorruhestandsgeld‘“ gebunden ist. Wir verweisen darauf, daß Bestandsrecht unantastbar ist; wir bestehen auf Bewahrung des Vertrauensschutzes. Auch fällt unsere Rechtsposition unter den Schutzbereich des Artikels 14 Abs. 1 Satz 1 des„‚Grundgesetz(es) für die Bundesrepublik Deutschland“ und die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts(Beschluß 15. 07. 1987— 1 BvR 488/86. NZA 1988,=73 ff.). Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auf die Fürsorgepficht der Universität Potsdam für ihre ehemaligen Mitarbeiter. Sie ist in den genannten Aufhebungsverträgen eindeutig fixiert.
In der eingangs genannten Reportage von Hiltrud Müller wurde be
merkt, daß ein Teil der aus dem Hochschulleben ausgeschiedenen Professoren„in allen Ehren in den Vorruhestand“ versetzt worden ist. Der Verfasser dieses Beitrages kann sich nicht daran erinnern,’würdevoll nach mehr als 30jähriger Tätigkeit aus dieser Hochschuleinrichtung verabschiedet worden zu sein. Soerginges auch anderen Vorruheständlern.
Auch der fehlende Sozialplan, von dem die Autorin am Schluß ihres Beitrages spricht, zählt zu den ‚„Geburtswehen einer Alma mater“‘.
Dr. sc. J. Schenk Initiativgruppe Vorruheständler der Universität Potsdam
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