Heft 
(1.1.2019) 08
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STANDPUNKTE

Nr. 8/92 Seite 3

Geburtswehen einer Alma mater oder fehlende soziale Sensibilität?

In ‚,Die Märkische, dem Wochen­magazin der Tageszeitung ‚,Märki­sche Allgemeine, vom 24. April 1992 äußerte sich Hiltrud Müller in einer informativen Reportage über die Entwicklung der Universität Pots­dam in ihrer gegenwärtigen Grün­dungsphase. Die Verfasserin nennt eine Reihe von Problemen(von ihr elegant als, Geburtswehen einer Alma mater bezeichnet), die im Umgestaltungsprozeß Pädagogische Hochschule in Universität Potsdam zu bewältigen sind.

Historie und Gegenwart der Pots­damer Bildungsstätte werden von Menschen geprägt; auch von sol­chen, die jahrzehntelang hier tätig waren. Das Stichwort ‚,Struktur­veränderungen hat sie veranlaßt, Einsicht in die Notwendigkeit zu zeigen, allerdings wie so oft in der Vergangenheit zum eigenen Nach­teil. Für jene, die unter dem Begiff ‚‚Vorruheständler bekannt gewor­den sind und die nicht mehr am weiteren Werden der Alma mater partizipieren können, melden wir uns erneut zu Wort. Wir sprechen vor allem für die Mitarbeiter des so­genannten wissenschaftlichen ‚,Mit­telbaus und des technisch-verwal­tungsmäßigen Bereiches, die aus personalökonomischen Gründen noch vor Inkrafttreten des Einigungs­vertrages am 3. Oktober 1990 in den Vorruhestand versetzt worden sind.

Zum Sachverhalt: Die damalige Pädagogische Hochschule Potsdam schloß mit uns in den Monaten Juni bis August 1990 Aufhebungsver­träge ab, die im Hinblick auf die Dynamisierung des Vorruhestands­geldes(künftig Vog genannt), die Höhe der Nebeneinkünfte und zu­künftiger tariflicher und innerbe­trieblicher Sozialschutzregelungen als akzeptabel anzusehen waren. Nach dem Einigungsvertrag und dem Arbeitsförderungsgesetz ging die Zahlung des Vog ab 3. Oktober 1990 in die Kompetenz des Arbeits­amtes Potsdam über, ohne daß damit die mit der Hochschule geschlosse­nen Vereinbarungen ihre Gültig­keit verloren haben.

Leider nahm die Universität Pots­dam diesen Sachverhalt zum An­laß, um sich einseitig aus den Ver­Pflichtungen zurückzuziehen, die sie seinerzeit gegenüber ihren ehema­ligen Mitarbeitern übernommen hat. Die Universität Potsdam als Rechts­Nachfolger der PH Potsdam ließ uns durch ihre Dezernentin für Perso­nal- und Rechtsangelegenheiten Frau Kirchner wissen, daß sie diese Verfahrensweise auch heute für

Rechtens hält. Der Universität erwachse zwar eine Art Betreuungs­pflicht, materielle und finanzielle Forderungen könnten die Vorruhe­ständler aus den abgeschlossenen Verträgen jedoch nicht ableiten. Diese Position ist u. E. juristisch nicht haltbar. Das haben wir wie­derholt betont.

Die Initiativgruppe Vorruheständ­ler der Universität Potsdam bemüht sich seit eineinhalb Jahren um die Wiederherstellung ihres arbeitsrecht­lichen Status. Über diese Problem­lage haben wir und andere in der Hochschulzeitung, in der,‚MAZ und bei anderen Gelegenheiten be­richtet. Da wir in dieser Angelegen­heit zunächst nicht auf die erforder­liche Resonanz stießen(vor allem durch das Engagement des Gün­dungsrektors Professor Dr. habil. Mitzner haben sich die Kontakte fühlbar verbessert), haben wir in einem ausführlichen Schreiben vom 20. Juni 1991 den Minister für Wis­senschaft, Forschung und Kultur der Landesregierung, Herrn Hinrich En­derlein, auf unsere Situation auf­merksam gemacht. Nach langen Bemühungen gelang es uns, Mini­ster Enderlein am 4. Februar und 13. April 1992 für Gespräche zu ge­winnen. Bei dieser Gelegenheit bedanken wir uns nochmals dafür, daß uns Gelegenheit gegeben wur­de, unsere Standpunkte zur Vorru­hestandsproblematik vorzutragen. In beiden Zusammenkünften vor allem in der vom 13. April 1992 räumte Minister Enderlein ein, daß den Vorruheständlern, die vor In­krafttreten des Einigungsvertrages aus dem Arbeitsleben ausgeschie­den sind, Unrecht widerfahren ist. Die Nachteile wirken sich nicht nur auf die Höhe des Vog aus(das seit dem 1. Juli 1991 gezahlte Alters­übergangsgeld ist beträchtlich hö­her), sondern mindern damit auch die Höhe der zu erwartenden Ren­tenbezüge. Herr Enderlein betonte, daß er eine politische Lösung der Probleme anstrebe. Gemeinsam mit seinen Kollegen, die in den neuen Bundesländern für Hochschulen und Kultur zuständig sind, plant er eine entsprechende Initiative im Bun­desrat, denn die soziale Abfede­rung ausscheidender Mitarbeiter aus dem Hochschulbereich sie bis heu­te nicht gelöst.

Zunächst bemühe er sich gemein­sam mit anderen Ressortkollegen darum, die Landesregierung Bran­denburg für sein soziales Vorhaben (Sozialpläne/Abfindungen usw.) zu gewinnen. Der Minister verhehlte nicht, daß die Möglichkeit der

Genehmigung von Sozialplänen auf landesrechtlicher Ebene am Veto des Finanzminister scheitern könn­te. Diese ungeklärte Situation ist für uns nur schwer nachzuvollzie­hen, denn die Zeit drängt.

Eine Standortbestimmung unserer arbeits- und sozialrechtlichen Lage muß nunmehr auf juristischem Wege erfolgen. Wir haben deshalb Herrn Rechtsanwalt Jörn Schroeder-Print­zen von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rehborn& Partner Hauptbü­ro Dortmund(Büro Potsdam) ersucht, die Vorruheständler, die es wünschen, juristisch zu vertreten. Vonunserer Seite ist von Anfang an betont worden, daß unser abruptes Ausscheiden aus dem Arbeitsleben an die strikte Erfüllung der Vorru­hestandsregelung vom 8. Februar 1990(veröffentlicht im GBI. INr. 7 der vormaligen DDR am 12. Febru­ar 1990) und der mit uns abge­schlossenen, Vereinbarung zur Be­endigung des Arbeitsrechtsverhält­nisses und zur Gewährung von Vorru­hestandsgeld gebunden ist. Wir ver­weisen darauf, daß Bestandsrecht unantastbar ist; wir bestehen auf Bewahrung des Vertrauensschutzes. Auch fällt unsere Rechtsposition unter den Schutzbereich des Arti­kels 14 Abs. 1 Satz 1 des‚Grund­gesetz(es) für die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtsspre­chung des Bundesverfassungsge­richts(Beschluß 15. 07. 1987 1 BvR 488/86. NZA 1988,=73 ff.). Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auf die Fürsorgepficht der Uni­versität Potsdam für ihre ehemali­gen Mitarbeiter. Sie ist in den ge­nannten Aufhebungsverträgen ein­deutig fixiert.

In der eingangs genannten Reporta­ge von Hiltrud Müller wurde be­

merkt, daß ein Teil der aus dem Hochschulleben ausgeschiedenen Professorenin allen Ehren in den Vorruhestand versetzt worden ist. Der Verfasser dieses Beitrages kann sich nicht daran erinnern,würde­voll nach mehr als 30jähriger Tätig­keit aus dieser Hochschuleinrich­tung verabschiedet worden zu sein. Soerginges auch anderen Vorruhe­ständlern.

Auch der fehlende Sozialplan, von dem die Autorin am Schluß ihres Beitrages spricht, zählt zu den Geburtswehen einer Alma mater.

Dr. sc. J. Schenk Initiativgruppe Vorruheständler der Universität Potsdam

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