Heft 
(1.1.2019) 11
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Nr. 11/92 Seite 4

ERGEBNISSE

4. Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten(BUKOF)

Analog zur HRK ist die Bundes­konferenz der Frauenbeauftragten an Hochschulen ein organisiertes Netzwerk von Ansprechpartnerin­nen für Frauenpolitik an bundes­deutschen Hochschulen.

Höchstes Gremium der Bundes­konferenz ist ein Sprecherinnen­rat, in dem ohne jede hierarchische Struktur Sprecherinnen aus den verschiedenen Statusgruppen und Hochschulen vertreten sind.

Laut Satzung werden die Spreche­rinnen für 1 Jahr gewählt. Die Landessprecherinnen werden be­ratend in die Arbeit einbezogen.

Arbeitsschwerpunkte:

Erfahrungen mit dem Hoch­schulsonderprogramm II(HSP) und dem Hochschulerneue­rungsprogramm HEP Ost Mängel und Korrekturnot­wendigkeiten j

Verbesserung der Rahmenbe­dingungen der Frauen-/Gleich­stellungsbeauftragten

Die Grußworte des Bundesmini­sters für Bildung und Wissenschaft, Prof. Dr. Rainer Ortleb, und des Präsidenten der HRK, Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen, enthielten ernsthafte Aufforderungen,. die Situation der Frauen an den bun­desdeutschen Hochschulen zu verbessern.

Dazu sei eine sachlich kompetente

und ideologiefreie Zusammenar­beit der Gleichstellungsbeauftrag­ten und der Hochschulleitung not­wendig sowie ein verstärktes Bewußtsein aller Mitarbeiter der Hochschulen für diese Problema­tik. Eine verbesserte Zusammen­arbeit der BUKOF und der HRK wird der Frauenförderung dienen.

In den Vorträgen mit Diskussion

zur Frauenpolitik als hochschul­

politische Aufgabe blieb es nicht bei Absichtserklärungen, Sena­torin Dr. Christine Bergmann,

Berlin, legte eine Situationsbe­

schreibung für die neuen Bundes­

länder vor. Ohne Kommentar hier einige Kernaussagen skizzenhaft, aber als Anregung für eine interne

Diskussion an der Universität ge­

dacht.

Chancen für eine tatsächliche Erneuerung an den Hochschu­len sind verspielt.

Gegenwärtig findet ein Vertei­lungskampf statt.

In diesem Verteilungskampf werden Frauen massiv ver­drängt.

Es mangelt an Institutionen zur Frauenforschung.

Es fehlt an Interessenvertretun­gen für Frauen und an politi­schem Aktionismus.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Frauenförderung lassen viel Spielraum zur Interpretation bisher wird er zu wenig genutzt.

Für Frauenförderung gibt es 2. Von den im Rahmen des HEP

kein ausgeprägtes politisches Bewußtsein.

Als Schlußfolgerung formulierte Frau Bergmann 3 Forderungen:

1. Sofortige Evaluierung des HEP.

2. Feste Verankerung der Position der Gileichstellungsbeauftrag­ten.

3. Flexible Quotierung von Stel­len.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, Frauenförderung an den Hochschulen ist wenig effi­zient. Dies belegen nicht zuletzt folgende Zahlen der BMBW. 1991 ist der Frauenanteil unter den Studienanfängern 2 Prozent auf 41,1 Prozent gestiegen, auf den verschiedenen Karrierestufen nach oben im Hochschulbereich nimmt er aber eklatant ab. Nur jede 10. Habilitation stammt von einer Frau, nur jede zwanzigste Stelle der Professuren wird von einer Frau besetzt und von den C4 Professu­ren nur jede vierzigste.

... Von den Teilnehmerinnen der BUKOF wurde folgender Forde­rungskatalog verabschiedet.

1. Die Umsetzung des HEP ist an den Einrichtungen transparent zu machen. Die Mittel zur Frau­enförderung sind extra auszu­weisen.

zur Verfügung stehenden Per­sonalmitteln sind mindestens 40% für frauenspezifische För­dermaßnahmen, insbesondere für die Einrichtung von Stellen einzusetzen. Sie sollen Wissen­schaftlerinnen aus den 5 neuen Bundesländern zugute kom­men.

. Zur Nachqualifizierung von

promovierten und habilitierten Wissenschaftlerinnen aus den 5 neuen Bundesländern ist ein Sonderprogramm zu installie­ren, das den betroffenen Wis­senschaftlerinnen eine zweijäh­rige Nachqualifizierung, auch an europäischen Hochschulen, ermöglicht, um adäquate Vor­aussetzungen für eine Bewer­bung in der Zukunft zu sichern. Bei der Vergabe von Mitteln sind keine Altersgrenzen zu setzen.

. Alle frauenspezifischen Förder­

programme sind arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.

. Die Gleichstellungsbeauftrag­

ten sind in die außerordentli­chen Berufungskommissionen sowie in die Gründungs- und Auswahlkommissionen einzu­beziehen.

Monika Stein (Landessprecherin für Brandenburg)

Hauptpersonalrat gewählt

48 Kandidaten aus 11 Bildungs­und Kultureinrichtungen des Lan­des Brandenburg hatten sich zur Wahl gestellt. Gewählt wurde der 17köpfige Hauptpersonalrat für den Bereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur. 12 Angestellte, 4 Arbeiter und 1 Beamter hatten als Einzelbe­werber, vor allem aber als Plazier­te auf den Kandidatenlisten von GEW und ÖTV die Möglichkeit, am 18./19. Mai in dieses überbe­triebliche Gremium gewählt zu werden.

Wählen heißt beurteilen und ent­scheiden, setzte hier also die Kennt­nis von Personen voraus. Für die

1360 Wahlberechtigten der Uni­versität Potsdam waren schon die 13 Namen von Universitätsange­hörigen nicht durchweg bekannt. Diese Wahl war also organisations­bedingt behaftet mit dem Mangel an ausreichend zugänglichen Sach­informationen. So war z. B. nicht jedem potentiellen Wähler klar soweit er überhaupt das Wahlan­liegen samt Termin kannte, daß die Wahlberechtigung nichts mit Gewerkschaftszugehörigkeit zu tun hatte. Gemessen an diesem Defizit war die Wahlbeteiligung von 36,8% noch überraschend gut. Im FB Primarstufe lag sie gar bei über 90%. Bei den Arbeitern der

Universität gingen alle Stimmen Universität für den korrekten an die Vertreter der ÖTV-Liste; Wahlablauf sorgten, sei an dieser bei den Angestellten erzielte die Stelle Dank gesagt.

Dr. R. Drohla

GEW-Liste leichte Vorteile gegen­über der der ÖTV. Nach Eingang aller Ergebnisse aus dem Land konnte der Hauptwahlvorstand am 22. 05. den erstmals gewählten Per­sonalrat bekannt geben, der sich am 04. 06. konstituiert hat. Von der Universität Potsdam wurden gewählt:

Frau Dr. Ch. Bergstedt(Biolo­gie-Didaktik), Frau Dr. R. Hen­rich(FB Primarstufe), Frau Dr. J. Szyska, Herr Dr. P. Herrmann, Frau D. Bienert(Studentense­kretariat) und Herr P. Penndorf (AVZ).

Dr. Irma Bürger(FB Pädago­gik) bei der Stimmabgabe Foto: Tribukeit

Den 12 Kolleginnen und Kolle­gen, die in den vier Wahlbüros der