Nr. 11/92— Seite 4
ERGEBNISSE
4. Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten(BUKOF)
Analog zur HRK ist die Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten an Hochschulen ein organisiertes Netzwerk von Ansprechpartnerinnen für Frauenpolitik an bundesdeutschen Hochschulen.
Höchstes Gremium der Bundeskonferenz ist ein Sprecherinnenrat, in dem ohne jede hierarchische Struktur Sprecherinnen aus den verschiedenen Statusgruppen und Hochschulen vertreten sind.
Laut Satzung werden die Sprecherinnen für 1 Jahr gewählt. Die Landessprecherinnen werden beratend in die Arbeit einbezogen.
Arbeitsschwerpunkte:
— Erfahrungen mit dem Hochschulsonderprogramm II(HSP) und dem Hochschulerneuerungsprogramm HEP Ost— Mängel und Korrekturnotwendigkeiten j
— Verbesserung der Rahmenbedingungen der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten
Die Grußworte des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft, Prof. Dr. Rainer Ortleb, und des Präsidenten der HRK, Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen, enthielten ernsthafte Aufforderungen,. die Situation der Frauen an den bundesdeutschen Hochschulen zu verbessern.
Dazu sei eine sachlich kompetente
und ideologiefreie Zusammenarbeit der Gleichstellungsbeauftragten und der Hochschulleitung notwendig sowie ein verstärktes Bewußtsein aller Mitarbeiter der Hochschulen für diese Problematik. Eine verbesserte Zusammenarbeit der BUKOF und der HRK wird der Frauenförderung dienen.
In den Vorträgen mit Diskussion
zur Frauenpolitik als hochschul
politische Aufgabe blieb es nicht bei Absichtserklärungen, Senatorin Dr. Christine Bergmann,
Berlin, legte eine Situationsbe
schreibung für die neuen Bundes
länder vor. Ohne Kommentar hier einige Kernaussagen— skizzenhaft, aber als Anregung für eine interne
Diskussion an der Universität ge
dacht.
— Chancen für eine tatsächliche Erneuerung an den Hochschulen sind verspielt.
— Gegenwärtig findet ein Verteilungskampf statt.
— In diesem Verteilungskampf werden Frauen massiv verdrängt.
— Es mangelt an Institutionen zur Frauenforschung.
— Es fehlt an Interessenvertretungen für Frauen und an politischem Aktionismus.
— Die gesetzlichen Grundlagen zur Frauenförderung lassen viel Spielraum zur Interpretation— bisher wird er zu wenig genutzt.
— Für Frauenförderung gibt es 2. Von den im Rahmen des HEP
kein ausgeprägtes politisches Bewußtsein.
Als Schlußfolgerung formulierte Frau Bergmann 3 Forderungen:
1. Sofortige Evaluierung des HEP.
2. Feste Verankerung der Position der Gileichstellungsbeauftragten.
3. Flexible Quotierung von Stellen.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, Frauenförderung an den Hochschulen ist wenig effizient. Dies belegen nicht zuletzt folgende Zahlen der BMBW. 1991 ist der Frauenanteil unter den Studienanfängern 2 Prozent auf 41,1 Prozent gestiegen, auf den verschiedenen Karrierestufen nach oben im Hochschulbereich nimmt er aber eklatant ab. Nur jede 10. Habilitation stammt von einer Frau, nur jede zwanzigste Stelle der Professuren wird von einer Frau besetzt und von den C4 Professuren nur jede vierzigste.
... Von den Teilnehmerinnen der BUKOF wurde folgender Forderungskatalog verabschiedet.
1. Die Umsetzung des HEP ist an den Einrichtungen transparent zu machen. Die Mittel zur Frauenförderung sind extra auszuweisen.
zur Verfügung stehenden Personalmitteln sind mindestens 40% für frauenspezifische Fördermaßnahmen, insbesondere für die Einrichtung von Stellen einzusetzen. Sie sollen Wissenschaftlerinnen aus den 5 neuen Bundesländern zugute kommen.
. Zur Nachqualifizierung von
promovierten und habilitierten Wissenschaftlerinnen aus den 5 neuen Bundesländern ist ein Sonderprogramm zu installieren, das den betroffenen Wissenschaftlerinnen eine zweijährige Nachqualifizierung, auch an europäischen Hochschulen, ermöglicht, um adäquate Voraussetzungen für eine Bewerbung in der Zukunft zu sichern. Bei der Vergabe von Mitteln sind keine Altersgrenzen zu setzen.
. Alle frauenspezifischen Förder
programme sind arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.
. Die Gleichstellungsbeauftrag
ten sind in die außerordentlichen Berufungskommissionen sowie in die Gründungs- und Auswahlkommissionen einzubeziehen.
Monika Stein (Landessprecherin für Brandenburg)
Hauptpersonalrat gewählt
48 Kandidaten aus 11 Bildungsund Kultureinrichtungen des Landes Brandenburg hatten sich zur Wahl gestellt. Gewählt wurde der 17köpfige Hauptpersonalrat für den Bereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur. 12 Angestellte, 4 Arbeiter und 1 Beamter hatten als Einzelbewerber, vor allem aber als Plazierte auf den Kandidatenlisten von GEW und ÖTV die Möglichkeit, am 18./19. Mai in dieses überbetriebliche Gremium gewählt zu werden.
Wählen heißt beurteilen und entscheiden, setzte hier also die Kenntnis von Personen voraus. Für die
1360 Wahlberechtigten der Universität Potsdam waren schon die 13 Namen von Universitätsangehörigen nicht durchweg bekannt. Diese Wahl war also organisationsbedingt behaftet mit dem Mangel an ausreichend zugänglichen Sachinformationen. So war z. B. nicht jedem potentiellen Wähler klar— soweit er überhaupt das Wahlanliegen samt Termin kannte—, daß die Wahlberechtigung nichts mit Gewerkschaftszugehörigkeit zu tun hatte. Gemessen an diesem Defizit war die Wahlbeteiligung von 36,8% noch überraschend gut. Im FB Primarstufe lag sie gar bei über 90%. Bei den Arbeitern der
Universität gingen alle Stimmen Universität für den korrekten “an die Vertreter der ÖTV-Liste; Wahlablauf sorgten, sei an dieser bei den Angestellten erzielte die Stelle Dank gesagt.
Dr. R. Drohla
GEW-Liste leichte Vorteile gegenüber der der ÖTV. Nach Eingang aller Ergebnisse aus dem Land konnte der Hauptwahlvorstand am 22. 05. den erstmals gewählten Personalrat bekannt geben, der sich am 04. 06. konstituiert hat. Von der Universität Potsdam wurden gewählt:
Frau Dr. Ch. Bergstedt(Biologie-Didaktik), Frau Dr. R. Henrich(FB Primarstufe), Frau Dr. J. Szyska, Herr Dr. P. Herrmann, Frau D. Bienert(Studentensekretariat) und Herr P. Penndorf (AVZ).
Dr. Irma Bürger(FB Pädagogik) bei der Stimmabgabe Foto: Tribukeit
Den 12 Kolleginnen und Kollegen, die in den vier Wahlbüros der