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(1.1.2019) 16
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ANTWORT Nr. 16/92 Seite 5

Schutz der persönlichen Daten- ein Problem? (Notwendige Antwort auf einen Artikel in der PUZ 15/1992)

Seit dem Kontrollbesuch des _Datenschutzbeauftragten des _ Landes Brandenburg, Herrn Dr.

Bleyl, an der Universität Pots­dam am 28. Juli 1992 befaßten sich verschiedene Presseartikel mit den Ergebnissen dieser In­

_ spektion. Leider dienten sie in der Mehr­

heit nicht dazu, die Kontroller­gebnisse korrekt wiederzugeben bzw. zu bewerten, weil die komplizierten gesellschaftlichen Bedingungen und juristischen Sachverhalte im Osten Deutsch­lands seit der Wiedervereinigung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Allen Studenten der Universität kann versichert werden, daß ihre Personaldaten nie anders als nach

den gültigen Gesetzen erhoben| wurden. Das hatte zur Folge, daß| naturgemäß die Eingangsunter-| lagen der 1988 Immatrikulierten|

anders aussehen als die der Stu­dienanfänger von 1992.

Für die Arbeit der Hochschul­verwaltung ist das allerdings bedeutungslos, da heute nur die Personalangaben genutzt wer­den, die nach den Gesetzen der Bundesrepublik benötigt werden. Die sogenannten DDR-Daten sind nicht elektronisch gespei­chert, und die entsprechenden Unterlagen werden zur Zeit noch in Aktenschränken gela­gert, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.

Ein Zugang für Dritte zu diesen Unterlagen ist nicht möglich wie auch rechtlich nicht zulässig. So hat auch seit Gültigkeit der Ge­setze der Bundesrepublik Deutschland für unsere Univer­sität kein fremder Antragsteller beim Dezernat 2 vorgesprochen, um in diese Unterlagen einsehen zu können.

Auf der Grundlage des$ 18 des Brandenburgischen Daten­schutzgesetzes sahen allerdings einige Studenten der Universität im Beisein der Mitarbeiter des Studentensekretariats in ihre ei­

genen Unterlagen ein. Sie fan­den bestätigt, daß nur Dokumen­te in der eigenen Akte enthalten waren, die sie kannten bzw. im Original oder als Duplikat selbst im eigenen Schreibtisch aufbe­wahren.

Der Darstellung von Höpfner/ Uhlmann in der PUZ, 15/1992, S. 10, über verwehrte bzw. be­schränkte Möglichkeiten der Einsichtnahme in die eigenen Unterlagen muß widersprochen werden.

Geduld bewiesen die Studierenden während der Einschreibe­

prozedur

Die Autoren verschweigen,daß die gewünschte Einsichtnahme auch die Entnahme von Unterla­gen ermöglichen sollte. Dafür be­stehen gegenwärtig jedoch keine gesetzlichen Grundlagen.

So sorgen auch die fehlenden rechtlichen Grundlagen über die weitere Verwendung von Daten, die zur Immatrikulation an der Päd. Hochschule erhoben wur­den, dafür, daß die Universität die Daten z. B. über die Familie des Studierenden und über sei­nen Hochschulzugang weiter verwahren muß, obwohl kein Nutzungsbedarf mehr besteht. Entsprechend der Festlegungen des Datenschutzbeauftragten werden diese Unterlagen im Zeit­raum 16.27. 11. 1992 durch die Mitarbeiter des Studentensekre­tariats für die Übernahme durch das Universitätsarchiv vorberei­

tet. Über den weiteren Umgang mit diesenDDR-Papieren", ins­besondere über den Zeitpunkt ihrer Vernichtung, bestimmen dann Ordnungen des Landes Brandenburg, die dieses spezifi­sche Archivgut betreffen.

Im bereits erwähnten PUZ-Arti­kel wird wiederholt die soge­nannte Paralleldatenführung (Computerdatei und herkömm­liche Akten) kritisiert.

Eine Auseinandersetzung zu die­ser Problematik erscheint zum

Foto: Rüffert

gegenwärtigen Zeitpunkt wenig sinnvoll, selbst wenn man ver­nachlässigt, daß der zitierte$ 10 des BDSG auf den Sachverhalt überhauptnicht zutrifft. Mit dem Ziel, die vorhandenen Personal­und Materialkapazitäten sinnvoll und wirschaftlich vertretbar beim Ausbau der Studentendatei des Dezernats 2 einzusetzen, und unter Berücksichtigung fehlen­der rechtlicher Regelungen wird ab Wintersemester 1993 nur noch

mit der Computerdatei gearbei­tet, bis dahin also noch das vor­handene Aktenmaterial(ohne DDR-Daten) für Anliegen der Studierenden und für den Aus­bau der Datei genutzt.

Wir befinden uns in einem sol­chen Vorgehen in Übereinstim­mung mit anderen Universitäten in den alten und neuen Bundes­ländern, die aus gleichen Erwä­gungen eine schrittweise Ablö­sung der herkömmlichen Ver­waltung studentischer Personal­daten verfolgen. Insbesondere an den ostdeutschen Hochschulen ist ein solches überlegtes Heran­gehen vernünftig, um Studieren­de, die in einer Zeit des gesell­schaftlichen Umbaus und der Veränderungen in der Hoch­

| schulbildung, Nachweise und Ur­

kunden von der Studienverwal­tung auch für die Fortführung des Studiums erbitten, nicht unvertretbar lange warten zu las­sen. Diese von den Verwaltungsmit­arbeitern vertetene Position be­rücksichtigt von vornherein den Schutz der Personaldaten durch Dienstverschwiegenheit, die Verhinderung des Zugriffs Drit­ter, die Erhebung und Nutzung statthafter Daten wie die Ein­sicht Betroffener. In diesem Sinn sind wir zu jeder Zeit zu weiteren Informationen über die Entwicklung bei der Führung studentischer Personal­daten bereit wie auch für Hin­weise für die Gestaltung der Ar­beitsgänge, die Studenten unmit­telbar betreffen, aufgeschlossen. Dr. Götze, stellv. Dezernent

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