ANTWORT Nr. 16/92— Seite 5
Schutz der persönlichen Daten- ein Problem? (Notwendige Antwort auf einen Artikel in der PUZ 15/1992)
Seit dem Kontrollbesuch des _Datenschutzbeauftragten des _ Landes Brandenburg, Herrn Dr.
Bleyl, an der Universität Potsdam am 28. Juli 1992 befaßten sich verschiedene Presseartikel mit den Ergebnissen dieser In
_ spektion. Leider dienten sie in der Mehr
heit nicht dazu, die Kontrollergebnisse korrekt wiederzugeben bzw. zu bewerten, weil die komplizierten gesellschaftlichen Bedingungen und juristischen Sachverhalte im Osten Deutschlands seit der Wiedervereinigung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Allen Studenten der Universität kann versichert werden, daß ihre Personaldaten nie anders als nach
den gültigen Gesetzen erhoben| wurden. Das hatte zur Folge, daß| naturgemäß die Eingangsunter-| lagen der 1988 Immatrikulierten|
anders aussehen als die der Studienanfänger von 1992.
Für die Arbeit der Hochschulverwaltung ist das allerdings bedeutungslos, da heute nur die Personalangaben genutzt werden, die nach den Gesetzen der Bundesrepublik benötigt werden. Die sogenannten DDR-Daten sind nicht elektronisch gespeichert, und die entsprechenden Unterlagen werden— zur Zeit noch— in Aktenschränken gelagert, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.
Ein Zugang für Dritte zu diesen Unterlagen ist nicht möglich wie auch rechtlich nicht zulässig. So hat auch seit Gültigkeit der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für unsere Universität kein fremder Antragsteller beim Dezernat 2 vorgesprochen, um in diese Unterlagen einsehen zu können.
Auf der Grundlage des$ 18 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes sahen allerdings einige Studenten der Universität im Beisein der Mitarbeiter des Studentensekretariats in ihre ei
genen Unterlagen ein. Sie fanden bestätigt, daß nur Dokumente in der eigenen Akte enthalten waren, die sie kannten bzw. im Original oder als Duplikat selbst im eigenen Schreibtisch aufbewahren.
Der Darstellung von Höpfner/ Uhlmann in der PUZ, 15/1992, S. 10, über verwehrte bzw. beschränkte Möglichkeiten der Einsichtnahme in die eigenen Unterlagen muß widersprochen werden.
Geduld bewiesen die Studierenden während der Einschreibe
prozedur
Die Autoren verschweigen,daß die gewünschte Einsichtnahme auch die Entnahme von Unterlagen ermöglichen sollte. Dafür bestehen gegenwärtig jedoch keine gesetzlichen Grundlagen.
So sorgen auch die fehlenden rechtlichen Grundlagen über die weitere Verwendung von Daten, die zur Immatrikulation an der Päd. Hochschule erhoben wurden, dafür, daß die Universität die Daten z. B. über die Familie des Studierenden und über seinen Hochschulzugang weiter verwahren muß, obwohl kein Nutzungsbedarf mehr besteht. Entsprechend der Festlegungen des Datenschutzbeauftragten werden diese Unterlagen im Zeitraum 16.27. 11. 1992 durch die Mitarbeiter des Studentensekretariats für die Übernahme durch das Universitätsarchiv vorberei
tet. Über den weiteren Umgang mit diesen„DDR-Papieren", insbesondere über den Zeitpunkt ihrer Vernichtung, bestimmen dann Ordnungen des Landes Brandenburg, die dieses spezifische Archivgut betreffen.
Im bereits erwähnten PUZ-Artikel wird wiederholt die sogenannte Paralleldatenführung (Computerdatei und herkömmliche Akten) kritisiert.
Eine Auseinandersetzung zu dieser Problematik erscheint zum
Foto: Rüffert
gegenwärtigen Zeitpunkt wenig sinnvoll, selbst wenn man vernachlässigt, daß der zitierte$ 10 des BDSG auf den Sachverhalt überhauptnicht zutrifft. Mit dem Ziel, die vorhandenen Personalund Materialkapazitäten sinnvoll und wirschaftlich vertretbar beim Ausbau der Studentendatei des Dezernats 2 einzusetzen, und unter Berücksichtigung fehlender rechtlicher Regelungen wird ab Wintersemester 1993 nur noch
mit der Computerdatei gearbeitet, bis dahin also noch das vorhandene Aktenmaterial(ohne DDR-Daten) für Anliegen der Studierenden und für den Ausbau der Datei genutzt.
Wir befinden uns in einem solchen Vorgehen in Übereinstimmung mit anderen Universitäten in den alten und neuen Bundesländern, die aus gleichen Erwägungen eine schrittweise Ablösung der herkömmlichen Verwaltung studentischer Personaldaten verfolgen. Insbesondere an den ostdeutschen Hochschulen ist ein solches überlegtes Herangehen vernünftig, um Studierende, die in einer Zeit des gesellschaftlichen Umbaus und der Veränderungen in der Hoch
| schulbildung, Nachweise und Ur
kunden von der Studienverwaltung— auch für die Fortführung des Studiums— erbitten, nicht unvertretbar lange warten zu lassen. Diese von den Verwaltungsmitarbeitern vertetene Position berücksichtigt von vornherein den Schutz der Personaldaten durch Dienstverschwiegenheit, die Verhinderung des Zugriffs Dritter, die Erhebung und Nutzung statthafter Daten wie die Einsicht Betroffener. In diesem Sinn sind wir zu jeder Zeit zu weiteren Informationen über die Entwicklung bei der Führung studentischer Personaldaten bereit wie auch für Hinweise für die Gestaltung der Arbeitsgänge, die Studenten unmittelbar betreffen, aufgeschlossen. Dr. Götze, stellv. Dezernent
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