Heft 
(1.1.2019) 17
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Nr. 17/92 Seite 6

ZUSAMMENARBEIT

Fortsetzung von S. 5

Dennoch bleibt Erneuerung eine grundständige Aufgabe, über das hinaus, was auch westliche Hoch­schulen und Forschungseinrich­tungen ständig selbstkritisch zu betreiben haben. Was der Eini­gungsvertrag meint ist, auf Be­griffe gebracht: Entideologisie­rung, Revitalisierung, Moderni­sierung. Dazu besteht Anlaß ebenso in den Natur- und Ingeni­eur- wie in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften.

Wer der Logik jener Begriffe folgt, auch in deren zeitlicher Dimension, wird einsehen, daß Ausstattungsprobleme jetzt und in der Zukunft einen erheblichen

Raum einnehmen. Die Hoch­schulen und sonstigen For­schungseinrichtungen in den neuen Bundesländern sind auf tragfähige Finanzhilfen angewie­sen, sollen sie im gemeindeut­schen und im europäischen Wett­bewerb überhaupt bestehen kön­nen. Hierzu sind Bund und Län­der gefordert. Seinem tieferen Sinn nach zielt das Programm der Erneuerung aber auf Perso­nen, auf deren Verhalten und Einstellungen. Deshalb stehen Bedarfsanalysen und Struktur­entscheidungen unter zweifacher Verantwortung: unter der Ver­antwortung gegenüber den be­reits tätigen und nach Evalua­tion geeigneten Wissenschaft­lern sowie unter der Verantwor­

HRK besorgt über den sinkenden Frauenanteil in den Hochschulen der neuen Länder

Besorgt über den sinkenden

Anteil von Frauen in den Hoch­

schulen der neuen Länder hat

sich die Hochschulrektorenkon­ferenz(HRK) am 2. November in Bonn geäußert. Obwohl noch keine umfassenden Statistiken vorliegen, ist bereits absehbar, daß Zahl und Anteil der wissen­schaftlich tätigen. Frauen in den

Hochschulen der neuen Bundes­

länder stark zurückgegangen

sind. Hinzu kommen ein Absin­ken der Bewerberzahlen von

Frauen für Promotionsstipendien

und ein rückläufiger Anteil von

Frauen bei den Neueinschreibun­

gen an den Hochschulen der

neuen Länder. Diese Entwick­lung steht im krassen Wider­spruch zu der seit einigen Jahren

in der Bundesrepublik geübten

Förderung von Frauen im Hoch­

schulbereich.

Die HRK fordert,

nachträglich Frauen in alle Hochschulstrukturkommissio­nen und Gründungsausschüs­se, in denen bisher keine Frau­en vertreten sind, zu berufen,

die Berufung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Hochschulgesetzen der

neuen Länder zu verankern und deren Rechte und Kompeten­zen klar zu definieren,

Bewerberinnen und Bewerber aus den neuen Ländern bei Be­setzung von Stellen in den neuen Ländern bevorzugt in die Auswahlverfahren einzu­beziehen sowie

bei Kündigungen den bisheri­gen Beschäftigungsanteil von Frauen in der jeweiligen Struk­tureinheit beizubehalten.

Darüber hinaus fordert die HRK Bund und Länder auf, zu über­prüfen, ob laufende Programme ausreichend sind, um den Wis­senschaftlerinnen aus den neuen Ländern eine Nachqualifizierung zu ermöglichen, die Information über vorhandene Mittel und Pro­gramme zu verbessern sowie im Rahmen eines dringend benötig­ten Stellenprogramms zur Entla­stung der Hochschulen in den alten Ländern Möglichkeiten einer verstärkten Berücksichti­gung von Wissenschaftlerinnen aus den neuen Ländern zu eröff­nen.

Pressemitteilung vom 3. 11. 1992

tung gegenüber den nachfolgen­den Generationen, die von der Entwicklung der Wissenschaft abhängig sind. Verantwortliche Beratungen und Gestaltungen lassen sich daher nur in fachlich und wissenschaftspolitisch ab­gewogenen, langfristig angeleg­ten Folgendiskussionen finden, durchhalten und ertragen. Hier­zu sind die Hochschulen und Wissenschaftler gefordert.

Die seitens der Ruhr-Universität Bochum und ihrer Mitglieder angenommene Aufgabe läßt sich daher nicht in raschen Wende­manövern erledigen. Sie gelingt, wenn die mit ihr verbundenen

Anstrengungen als Gewinne an Erfahrungen und Anregungen verbucht werden. Und als unei­

Das Plenum der Hochschulrek­torenkonferenz(HRK) hat den Verwaltungsausschuß der ZVS aufgefordert, die getrennte Ver­gabe von Studienplätzen in den in ZVS-Verfahren einbezogenen Studiengängen in den alten und neuen Bundesländern zum Win­tersemester 1993/94 aufzuheben. Dabei ist nach Auffassung der HRK sicherzustellen, daß eine Überbuchung der Hochschulen in den neuen Ländern und damit eine Beeinträchtigung des Auf­bauprozesses verhindert wird.

Derzeit werden Bewerbern für solche Studiengänge entspre­chend ihrem Wunsch von der ZVS Studienplätze an Hochschu­len entweder nur der alten oder nur der neuen Bundesländer zugewiesen. Die Hochschulen halten diese Studienplatzverga­be für außerordentlich unbefrie­digend, aber aufgrund des teil­weise noch nicht abgeschlosse­nen Hochschulerneuerungspro­zesses für zur Zeit noch notwen­dig. Der Beschluß der Hoch­schulrektorenkonferenz stellt eine Aufforderung an die Länder

gennütziger Beitrag zum inner­staatlichen Interessenausgleich auf dem Gebiet der Wissen­schaftsentwicklung.

Rolf Grawert

Prof. Dr. R. Grawert ist Pro­rektor für Struktur, Planung und Finanzen der Ruhr-Uni­versität Bochum und stellver­tretender Gründungsrektor sowie Gründungsdekan der Ju­ristischen Fakultät der Univer­sität Potsdam.

Die Redaktion dankt für den Nachdruck dieses Beitrages aus RUBIN 2/92, dem Wissen­schaftsmagazin der Ruhr-Uni­versität.

dar, den ordnungsgemäßen Stu­dienablauf spätestens zum Win­tersemester 1993/94 durch ent­sprechende Maßnahmen sicher­zustellen. Nur so könne die Tren­nung zwischen Ost und West überwunden und einer wachsen­den Ost-West-Wanderungsbe­wegung entgegengewirkt wer­den. Außerdem unterstützt die Hoch­schulrektorenkonferenz Vor­schläge zur Reform des Zulas­sungsverfahrens durch Gewich­tung studienfachbezogener Abi­turnoten und durch die Einfüh­rung von Auswahlgesprächen in den Fächern Architektur und Wirtschaftswissenschaften in den neuen Bundesländern im Verwaltungsausschuß der ZVS. Die HRK sieht darin eine Mög­lichkeit, die Hochschulen stär­ker als bisher mit eigenen Krite­rien am Auswahlverfahren zu beteiligen und auf diese Weise den Studierenden eine am Profil der Hochschule orientierte Stu­dienortwahl zu eröffnen. Pressemitteilung vom 3. 11. 1992