Nr. 17/92— Seite 6
ZUSAMMENARBEIT
Fortsetzung von S. 5
Dennoch bleibt Erneuerung eine grundständige Aufgabe, über das hinaus, was auch westliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen ständig selbstkritisch zu betreiben haben. Was der Einigungsvertrag meint ist, auf Begriffe gebracht: Entideologisierung, Revitalisierung, Modernisierung. Dazu besteht Anlaß ebenso in den Natur- und Ingenieur- wie in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften.
Wer der Logik jener Begriffe folgt, auch in deren zeitlicher Dimension, wird einsehen, daß Ausstattungsprobleme jetzt und in der Zukunft einen erheblichen
Raum einnehmen. Die Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen in den neuen Bundesländern sind auf tragfähige Finanzhilfen angewiesen, sollen sie im gemeindeutschen und im europäischen Wettbewerb überhaupt bestehen können. Hierzu sind Bund und Länder gefordert. Seinem tieferen Sinn nach zielt das Programm der Erneuerung aber auf Personen, auf deren Verhalten und Einstellungen. Deshalb stehen Bedarfsanalysen und Strukturentscheidungen unter zweifacher Verantwortung: unter der Verantwortung gegenüber den bereits tätigen und— nach Evaluation— geeigneten Wissenschaftlern sowie unter der Verantwor
HRK besorgt über den sinkenden Frauenanteil in den Hochschulen der neuen Länder
Besorgt über den sinkenden
Anteil von Frauen in den Hoch
schulen der neuen Länder hat
sich die Hochschulrektorenkonferenz(HRK) am 2. November in Bonn geäußert. Obwohl noch keine umfassenden Statistiken vorliegen, ist bereits absehbar, daß Zahl und Anteil der wissenschaftlich tätigen. Frauen in den
Hochschulen der neuen Bundes
länder stark zurückgegangen
sind. Hinzu kommen ein Absinken der Bewerberzahlen von
Frauen für Promotionsstipendien
und ein rückläufiger Anteil von
Frauen bei den Neueinschreibun
gen an den Hochschulen der
neuen Länder. Diese Entwicklung steht im krassen Widerspruch zu der seit einigen Jahren
” in der Bundesrepublik geübten
Förderung von Frauen im Hoch
schulbereich.
Die HRK fordert,
— nachträglich Frauen in alle Hochschulstrukturkommissionen und Gründungsausschüsse, in denen bisher keine Frauen vertreten sind, zu berufen,
— die Berufung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Hochschulgesetzen der
neuen Länder zu verankern und deren Rechte und Kompetenzen klar zu definieren,
— Bewerberinnen und Bewerber aus den neuen Ländern bei Besetzung von Stellen in den neuen Ländern bevorzugt in die Auswahlverfahren einzubeziehen sowie
— bei Kündigungen den bisherigen Beschäftigungsanteil von Frauen in der jeweiligen Struktureinheit beizubehalten.
Darüber hinaus fordert die HRK Bund und Länder auf, zu überprüfen, ob laufende Programme ausreichend sind, um den Wissenschaftlerinnen aus den neuen Ländern eine Nachqualifizierung zu ermöglichen, die Information über vorhandene Mittel und Programme zu verbessern sowie im Rahmen eines dringend benötigten Stellenprogramms zur Entlastung der Hochschulen in den alten Ländern Möglichkeiten einer verstärkten Berücksichtigung von Wissenschaftlerinnen aus den neuen Ländern zu eröffnen.
Pressemitteilung vom 3. 11. 1992
tung gegenüber den nachfolgenden Generationen, die von der Entwicklung der Wissenschaft abhängig sind. Verantwortliche Beratungen und Gestaltungen lassen sich daher nur in fachlich und wissenschaftspolitisch abgewogenen, langfristig angelegten Folgendiskussionen finden, durchhalten und ertragen. Hierzu sind die Hochschulen und Wissenschaftler gefordert.
Die seitens der Ruhr-Universität Bochum und ihrer Mitglieder angenommene Aufgabe läßt sich daher nicht in raschen Wendemanövern erledigen. Sie gelingt, wenn die mit ihr verbundenen
Anstrengungen als Gewinne an Erfahrungen und Anregungen verbucht werden. Und als unei
Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz(HRK) hat den Verwaltungsausschuß der ZVS aufgefordert, die getrennte Vergabe von Studienplätzen in den in ZVS-Verfahren einbezogenen Studiengängen in den alten und neuen Bundesländern zum Wintersemester 1993/94 aufzuheben. Dabei ist nach Auffassung der HRK sicherzustellen, daß eine Überbuchung der Hochschulen in den neuen Ländern und damit eine Beeinträchtigung des Aufbauprozesses verhindert wird.
Derzeit werden Bewerbern für solche Studiengänge entsprechend ihrem Wunsch von der ZVS Studienplätze an Hochschulen entweder nur der alten oder nur der neuen Bundesländer zugewiesen. Die Hochschulen halten diese Studienplatzvergabe für außerordentlich unbefriedigend, aber aufgrund des teilweise noch nicht abgeschlossenen Hochschulerneuerungsprozesses für zur Zeit noch notwendig. Der Beschluß der Hochschulrektorenkonferenz stellt eine Aufforderung an die Länder
gennütziger Beitrag zum innerstaatlichen Interessenausgleich auf dem Gebiet der Wissenschaftsentwicklung.
Rolf Grawert
Prof. Dr. R. Grawert ist Prorektor für Struktur, Planung und Finanzen der Ruhr-Universität Bochum und stellvertretender Gründungsrektor sowie Gründungsdekan der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.
Die Redaktion dankt für den Nachdruck dieses Beitrages aus RUBIN 2/92, dem Wissenschaftsmagazin der Ruhr-Universität.
dar, den ordnungsgemäßen Studienablauf spätestens zum Wintersemester 1993/94 durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. Nur so könne die Trennung zwischen Ost und West überwunden und einer wachsenden Ost-West-Wanderungsbewegung entgegengewirkt werden. Außerdem unterstützt die Hochschulrektorenkonferenz Vorschläge zur Reform des Zulassungsverfahrens durch Gewichtung studienfachbezogener Abiturnoten und durch die Einführung von Auswahlgesprächen in den Fächern Architektur und Wirtschaftswissenschaften in den neuen Bundesländern im Verwaltungsausschuß der ZVS. Die HRK sieht darin eine Möglichkeit, die Hochschulen stärker als bisher mit eigenen Kriterien am Auswahlverfahren zu beteiligen und auf diese Weise den Studierenden eine am Profil der Hochschule orientierte Studienortwahl zu eröffnen. Pressemitteilung vom 3. 11. 1992