Heft 
(1.1.2019) 20
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Nr. 20/92 Seite 6

KONTROVERSE

Meinungen zum Aufbau der Universität

Bei der PUZ ist ein Beitrag ein­gegangen, den Frau Dr. Uta Sändig im Namen der GEW als Erklärung auf einer Personalver­sammlung vor Universitätsange­hörigen abgegeben und der sich mit Fragen an den anwesenden Minister für Wissenschaft, For­schung und Kultur des Landes Brandenburg gerichtet hat. Die­se von GEW und ÖTV einberu­fene Veranstaltung fand am 5. November 1992 in der Aula der Universität Potsdam in der He­gelallee statt. Der Herausgeber hat den Minister gebeten, gleich­falls die Gelegenheit zu nutzen, seinen Standpunkt darzustellen. Danicht der Platz zur Verfügung steht, die umfangreiche und der überwiegenden Hochschulöf­fentlichkeit. ohnehin bekannte Erklärung von Frau Sändig in vollem Umfang abzudrucken, sollen jedoch noch einmal die Schwerpunkte hervorgehoben werden.

Der Umstand, daß die Universi­tät Potsdam bei laufendem Lehr­und Forschungsbetrieb eine phasenweise erfolgreicheUm­gründung erfahre, rufe ebenso­viele Probleme hervor wie die Tatsache, daß sich der akademi­sche Mittelbau in einem perma­nentenAusnahmezustand befinde, führte Frau Sändig aus. Denn es ist ja doch so, daß da einerseits ein rasant sich wandelnder Universitätsbetrieb scheinbar eigenverantwortlich beherrscht werden muß, aber andererseits ein Gründungssenat auf Hochtouren arbeitet, der of­fenbar jederzeit in besagten Universitätsbetrieb einzugreifen berechtigtist... Wirerlauben uns die Frage, ob der Gründungsse­nat derzeitig nicht mit Aufgaben befaßt ist, die entweder einem zukünftigen, regulären Senat der Uni obliegen würden oder die mit einer Überschreitung seiner Kompetenzen verbunden sind. Bei den Mitarbeitern sei allge­mein der Eindruck entstanden, daß die demokratisch gewählten Gremien der Universität aus verschiedenen Prozessen heraus­

gehalten werden sollten, weil man ein zu starkes Einfließen der Eigeninteressen der alten Mitarbeiter verhindern wolle, befürchtet Frau Sändig. Sie spricht auch von einer zweiten Evaluierungsrunde des Mittel­baus, die die Qualifikation für zukünftige Tätigkeitsprofile überprüfen soll und vermutet, daß dadurch triftige Gründe für ei­nen Personalabbau erbracht wer­den sollen. Weiterhin fragt sie: Sollte sich die Arbeit des Grün­dungssenats nicht darauf kon­zentrieren, Idealstrukturen zu erarbeiten, während die Anpas­sung der Realstruktur an die fi­xierte Idealstruktur später durch den regulären Senat erfolgen sollte? Aus ihrer Sicht drohe im Zusammenhang mit einerBe­darfsanpassung eine Vermi­schung der SchritteStrukturie­rung undStrukturanpassung, die auf Kosten der Mitarbeiter gehen würde. Ein zweiter Teil ihrer Darstellung bezieht sich auf Überleitungsmodalitäten, die sich aus den Paragraphen 106 und 106a des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ergeben.

Frau Sändig spricht von zwei kursierenden Auslegungsvarian­ten. Eine herrschte bei der Anhö­rung im Parlament vor, die ande­restellt das Interpretationsmu­ster dar, das in den meisten Gre­mien der Uni geltend gemacht wird, Letztere lege den Schwer­punkt auf den Paragraphen 106a und gehe nach ihrer Ansicht davon aus, daß die Mehrzahl der Mitarbeiter auf dem Wege einer Quasi-Neubewerbung in neue Beschäftigungskategorien überführt wird. Der Minister wird gefragt, welche Variante dem politischen Willen der Lan­desregierung entspreche und wie er zu reagieren gedenke, falls dieser an der Universität Pots­damnicht so recht zum Tra­gen komme. Weiterhin wurde nach möglichen Zeiträumen der Strukturanpassung und vorgese­henen kw-Stellen gefragt und der Minister an seine Zusage erin­nert, sich bei Bedarfskündigun­

gen für angemessene neue Be­schäftigung der Betroffenen ver­antwortlich zu fühlen.

Kurz vor Weihnachten erhielt die Redaktion ein Schreiben des Wissenschaftsministers, in dem er sich für die Möglichkeit be­dankt, in der PUZ seine Ansicht zu den Positionen der GEW dar­zustellen. Der Minister bat, seine Standpunkte zu den von Frau Sändig aufgeworfenen Problem­bereichen wie folgt aufzuneh­men:

Zunächst gilt es, einem offen­sichtlichen Mißverständnis zur Gründung der Universität Pots­dam zu widersprechen. Die Uni­versität Potsdam ist wie die bei­den anderen Universitäten des Landes, die Technische Univer­sität Cottbus und die Europa­Universität- Viadrina Frankfurt/ Oder, eine Neugründung. Dabei wurde jedoch, wie im Branden­burgischen Hochschulgesetz festgelegt, die Brandenburgische Landeshochschule Potsdam in die Universität Potsdam einge­gliedert. Damit wurden alle Beschäftigten und auch Studen­ten in die Universität Potsdam übernommen. Im Alltag ergeben sich aus dieser Situation, hier Neugründung und dort Sicher­stellung des laufenden Lehrbe­triebs, für den Gründungssenat naturgemäß schwierige Entschei­dungssituationen. Eine Alterna­tive dazu gab es nicht.

Die Kompetenzen des Grün­dungssenats sind in der Verord­nung über die Gründungskom­mission der Universität Potsdam vom 4. Juli 1991 geregelt. Mir ist nicht bekannt, daß der Grün­dungssenat diese Kompetenzen überschritten hat oder daß die Rechte der Mitarbeiter der Uni­versität Potsdam im Meinungs­bildungsprozeß des Gründungs­senats beschnitten wurden. Hinischtlich der beiden Phasen Eignungsüberprüfung und Be­darfsfeststellung dem Grün­dungssenat zu unterstellen, er wolle nach Abschluß der Eig­nungsüberprüfung die vom Ge­setzgeber vorgesehene Bedarfs­

überprüfung zu anderen als den intendierten Zwecken nutzen, entbehrt jeder Grundlage. Die Bedarfsüberprüfung ist die Vor­aussetzung für die Überleitung des wissenschaftlichen Personals in die Personalkategorien des Hochschulrahmengesetzes ge­mäß$& 106a des Brandenburgi­schen Hochschulgesetzes. Um es ganz deutlich festzuhalten: Es können nur soviel Beschäftigte, wie in der vom Gründungssenat festzulegenden und vom Wis­senschaftsminister zu bestätigen­den künftigen Personalbedarfs­struktur enthalten sind, in der Universität verbleiben.

Zu dem Problem der kw-Stellen ist festzustellen, daß das Wis­senschaftsministerium gemein­sam mit der Universität im Zuge der Haushaltsplanaufstellung vorgeschlagen hat, ungefähr 100 derartige Stellen auszuweisen. Die entsprechenden Stelleninha­ber sollen zeitlich befristet not­wendige Aufgaben zum Beispiel im Weiterbildungsbereich wahr­nehmen. Falls sich die Auswei­sung dieser Stellen nicht bereits im Haushaltsplan des Jahres 1993 realisieren läßt, soll zu einem späteren Zeitpunkt dieses nach­geholt werden. Anderweitige Bemühungen für von Kündigung bedrohte Mitarbeiter in Form des Aufbaus einer Informations- und Kontaktstelle sind zwischenzeit­lich in Zusammenarbeit zwischen dem Wissenschaftsministerium, der Universitätsverwaltung und den Vertretern des wissenschaft­lichen Mittelbaus im Gründungs­senat soweit fortgeschritten, daß der Gründungssenat in der Sit­zung am 17/18. 14.1992 der Ausschreibung von Fakultätsas­sistenten schon zum jetzigen Zeitpunkt zugestimmt hat. Diese Assistenten sollen vorüberge­hend neben ihrer sonstigen Tä­tigkeit gemeinsam in der Infor­mations- und Kontaktstelle durch gezieltes Sammeln von Stellen­angeboten und deren Verbrei­tung im Mittelbau die Informa­

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