Nr. 20/92— Seite 6
KONTROVERSE
Meinungen zum Aufbau der Universität
Bei der PUZ ist ein Beitrag eingegangen, den Frau Dr. Uta Sändig im Namen der GEW als Erklärung auf einer Personalversammlung vor Universitätsangehörigen abgegeben und der sich mit Fragen an den anwesenden Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg gerichtet hat. Diese von GEW und ÖTV einberufene Veranstaltung fand am 5. November 1992 in der Aula der Universität Potsdam in der Hegelallee statt. Der Herausgeber hat den Minister gebeten, gleichfalls die Gelegenheit zu nutzen, seinen Standpunkt darzustellen. Danicht der Platz zur Verfügung steht, die umfangreiche und der überwiegenden Hochschulöffentlichkeit. ohnehin bekannte Erklärung von Frau Sändig in vollem Umfang abzudrucken, sollen jedoch noch einmal die Schwerpunkte hervorgehoben werden.
Der Umstand, daß die Universität Potsdam bei laufendem Lehrund Forschungsbetrieb eine phasenweise erfolgreiche„Umgründung“ erfahre, rufe ebensoviele Probleme hervor wie die Tatsache, daß sich der akademische Mittelbau in einem permanenten„Ausnahmezustand“ befinde, führte Frau Sändig aus. „Denn es ist ja doch so, daß da einerseits ein rasant sich wandelnder Universitätsbetrieb scheinbar eigenverantwortlich beherrscht werden muß, aber andererseits ein Gründungssenat auf Hochtouren arbeitet, der offenbar jederzeit in besagten Universitätsbetrieb einzugreifen berechtigtist... Wirerlauben uns die Frage, ob der Gründungssenat derzeitig nicht mit Aufgaben befaßt ist, die entweder einem zukünftigen, regulären Senat der Uni obliegen würden oder die mit einer Überschreitung seiner Kompetenzen verbunden sind.‘ Bei den Mitarbeitern sei allgemein der Eindruck entstanden, daß die demokratisch gewählten Gremien der Universität aus verschiedenen Prozessen heraus
gehalten werden sollten, weil „man ein zu starkes Einfließen der Eigeninteressen der alten Mitarbeiter verhindern wolle‘, befürchtet Frau Sändig. Sie spricht auch von einer zweiten Evaluierungsrunde des Mittelbaus, die die Qualifikation für zukünftige Tätigkeitsprofile überprüfen soll und vermutet, daß dadurch triftige Gründe für einen Personalabbau erbracht werden sollen. Weiterhin fragt sie: „Sollte sich die Arbeit des Gründungssenats nicht darauf konzentrieren, Idealstrukturen zu erarbeiten, während die Anpassung der Realstruktur an die fixierte Idealstruktur später durch den regulären Senat erfolgen sollte?‘ Aus ihrer Sicht drohe im Zusammenhang mit einer„Bedarfsanpassung‘“ eine Vermischung der Schritte„Strukturierung‘ und„Strukturanpassung‘‘, die auf Kosten der Mitarbeiter gehen würde. Ein zweiter Teil ihrer Darstellung bezieht sich auf Überleitungsmodalitäten, die sich aus den Paragraphen 106 und 106a des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ergeben.
Frau Sändig spricht von zwei kursierenden Auslegungsvarianten. Eine herrschte bei der Anhörung im Parlament vor, die andere„stellt das Interpretationsmuster dar, das in den meisten Gremien der Uni geltend gemacht wird“, Letztere lege den Schwerpunkt auf den Paragraphen 106a und gehe nach ihrer Ansicht „davon aus, daß die Mehrzahl der Mitarbeiter auf dem Wege einer Quasi-Neubewerbung in neue Beschäftigungskategorien überführt wird“. Der Minister wird gefragt, welche Variante dem politischen Willen der Landesregierung entspreche und wie er zu reagieren gedenke, falls dieser an der Universität Potsdam„nicht so recht zum Tragen‘ komme. Weiterhin wurde nach möglichen Zeiträumen der Strukturanpassung und vorgesehenen kw-Stellen gefragt und der Minister an seine Zusage erinnert, sich bei Bedarfskündigun
gen für angemessene neue Beschäftigung der Betroffenen verantwortlich zu fühlen.
Kurz vor Weihnachten erhielt die Redaktion ein Schreiben des Wissenschaftsministers, in dem er sich für die Möglichkeit bedankt, in der PUZ seine Ansicht zu den Positionen der GEW darzustellen. Der Minister bat, seine Standpunkte zu den von Frau Sändig aufgeworfenen Problembereichen wie folgt aufzunehmen:
„Zunächst gilt es, einem offensichtlichen Mißverständnis zur Gründung der Universität Potsdam zu widersprechen. Die Universität Potsdam ist wie die beiden anderen Universitäten des Landes, die Technische Universität Cottbus und die EuropaUniversität- Viadrina Frankfurt/ Oder, eine Neugründung. Dabei wurde jedoch, wie im Brandenburgischen Hochschulgesetz festgelegt, die Brandenburgische Landeshochschule Potsdam in die Universität Potsdam eingegliedert. Damit wurden alle Beschäftigten und auch Studenten in die Universität Potsdam übernommen. Im Alltag ergeben sich aus dieser Situation, hier Neugründung und dort Sicherstellung des laufenden Lehrbetriebs, für den Gründungssenat naturgemäß schwierige Entscheidungssituationen. Eine Alternative dazu gab es nicht.
Die Kompetenzen des Gründungssenats sind in der Verordnung über die Gründungskommission der Universität Potsdam vom 4. Juli 1991 geregelt. Mir ist nicht bekannt, daß der Gründungssenat diese Kompetenzen überschritten hat oder daß die Rechte der Mitarbeiter der Universität Potsdam im Meinungsbildungsprozeß des Gründungssenats beschnitten wurden. Hinischtlich der beiden Phasen Eignungsüberprüfung und Bedarfsfeststellung dem Gründungssenat zu unterstellen, er wolle nach Abschluß der Eignungsüberprüfung die vom Gesetzgeber vorgesehene Bedarfs
überprüfung zu anderen als den intendierten Zwecken nutzen, entbehrt jeder Grundlage. Die Bedarfsüberprüfung ist die Voraussetzung für die Überleitung des wissenschaftlichen Personals in die Personalkategorien des Hochschulrahmengesetzes gemäß$& 106a des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Um es ganz deutlich festzuhalten: Es können nur soviel Beschäftigte, wie in der vom Gründungssenat festzulegenden und vom Wissenschaftsminister zu bestätigenden künftigen Personalbedarfsstruktur enthalten sind, in der Universität verbleiben.
Zu dem Problem der kw-Stellen ist festzustellen, daß das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit der Universität im Zuge der Haushaltsplanaufstellung vorgeschlagen hat, ungefähr 100 derartige Stellen auszuweisen. Die entsprechenden Stelleninhaber sollen zeitlich befristet notwendige Aufgaben zum Beispiel im Weiterbildungsbereich wahrnehmen. Falls sich die Ausweisung dieser Stellen nicht bereits im Haushaltsplan des Jahres 1993 realisieren läßt, soll zu einem späteren Zeitpunkt dieses nachgeholt werden. Anderweitige Bemühungen für von Kündigung bedrohte Mitarbeiter in Form des Aufbaus einer Informations- und Kontaktstelle sind zwischenzeitlich in Zusammenarbeit zwischen dem Wissenschaftsministerium, der Universitätsverwaltung und den Vertretern des wissenschaftlichen Mittelbaus im Gründungssenat soweit fortgeschritten, daß der Gründungssenat in der Sitzung am 17/18. 14.1992 der Ausschreibung von Fakultätsassistenten schon zum jetzigen Zeitpunkt zugestimmt hat. Diese Assistenten sollen vorübergehend neben ihrer sonstigen Tätigkeit gemeinsam in der Informations- und Kontaktstelle durch gezieltes Sammeln von Stellenangeboten und deren Verbreitung im Mittelbau die Informa
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