Heft 
(1.1.2019) 05
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STUDENTEN

Nr. 5/93 Seite 9

Ergebnisse der 13. Sozialerhebung des DSW und der SonderauswertungStudierende mit Kindern

Das Studentenwerk Kassel an der Gesamthochschule Kassel hat am 25./26. Februar zu einer Tagung eingeladen, um Ergebnisse der 13. Sozialerhebung zu diskutie­ren.

Sozialerhebungen über Studie­rende werden seit 1951 im Ab­stand von 3 Jahren durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft gefördert. Der besondere Stel­lenwert der 13. Sozialerhebung liegt darin begründet, daß sie die erste gesamtdeutsche Erhebung war. Von 269 Hochschulen der neuen Bundesländer beteiligten sich 13 aus Umstrukturierungs­gründen nicht daran. Der Befra­gungszeitraum lag im Mai/Juni 1991. 30 000 Studierende betei­ligten sich mit verwertbaren Aussagen. Besondere Beachtung fanden die Ergebnisse von 1 600 Studierenden mit Kindern. Da zwischen der Hochschul- und Sozialpolitik eine spezielle Ver­knüpfung besteht, deren Schwer­punkt auch auf der Vereinba­rung von Studium und Eltern­schaft liegt, fand-dies auch kon­krete Berücksichtigung. Aus diesem Grunde lautete das TagungsthemaSpielräume

schaffen. Probleme und Lö­sungsvorschläge zur Vereinba­rung von Studium und Eltern­schaft.

Der Tagungsort wurde treffend ausgewählt, da die Gesamthoch­schule Kassel mit 17 000 Studie­renden den höchsten Studenten­elternanteil von 1 900 aufweist und die Probleme der Kinderbe­treuung außerordentlich groß sind. Ca. 200 Tagungsteilneh­mer verfolgten aufmerksam die Vorträge von Prof. Dr. Mutius, Präsident des DSW(Bonn) zu den politischen Rahmenbedin­gungen der sozialen Infrastruk­tur der Hochschulen, Frau Prof. Dr. Grossmann(Kassel) zur Studiensituation, wirtschaftli­chen und sozialen Lage Studie­render mit Kindern und Prof. Dr. Schwarte(Siegen) Raum für Kinder- Gedanken zum Zusam­menhang von pädagogischen Konzepten und Architektur. Aus den Berichten wurde deutlich, daß bei den gegenwärtig 1,8 Mill. Studierenden die Unterschiede von Studenten mit und ohne Kind in den alten und neuen Bundes­ländern ähnlich sind. Ein Stu­dium und die Entscheidung für ein Kind schließen sich nicht aus.

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Das Alter der Studenten hat sich nach oben verschoben, und das Studium wird oft erst nach einer Berufsausbildung begonnen. Die Doppelbelastung, Studium und Elternschaft, wird vor allen Din­gen von Alleinerziehenden in der Regelstudienzeit nicht bewältigt, so daß ein Teilzeitstudium in An­spruch genommen werden muß. Neben der Organisation des Stu­dienablaufes, der Sorge um die Betreuung der Kinder(bundes­weit fehlen 22 000 Betreuungs­plätze für Studentenkinder), ist auch die finanzielle Absicherung für elementare Lebensbedürfnis­se nicht immer gewährleistet. Warum müßten sonst 53% der Studenten insgesamt in der Vor­lesungszeit Werkarbeit verrich­ten? Eine Tagesmutter für die Betreuung kostet ca. 700, DM. Eine Teilzeitbetreuung von vier Stunden 5 x in der Woche erfor­dert 100, DM Elternanteil. In den Mittagsstunden(Schlafens­zeit für Kinder) werden Betreu­ungsstätten geschlossen. Mehr­fach wurde von den Referenten auf dieparadiesischen Zustän­de der Kinderbetreuung in den neuen Bundesländern hingewie­sen. Die Vertreterin des Bundes­ministeriums für Bildung und Wissenschaft, Frau Helga Ebe­ling, verband es sogar mit der Bitte, man möge die Betreuungs­

Foto: Tribukeit

stätten erhalten und nicht unter dem nötigen Bedarf abbauen. Der Hinweis auf die Eigenver­antwortung für die Lebensgestal­tung greift im Studentenalter nur zum Teil. Die betroffenen Studenten ha­ben sich für ihr Kind entschie­den. Sie nehmen zusätzlich Be­lastungen und persönliche Ein­schränkungen auf sich, aber sie brauchen auch die Unterstützung durch ihre Bildungseinrichtung. Da die Statistik ausweist, daß bundesweit 25%(Studie der GEW vom 18. Januar 1993 so­gar 31%) das Studium abbre­chen und sich eine allgemeine Orientierungslosigkeit breit­macht, muß uns das ernsthaft zu denken geben, denn es geht letzt­endlich auch um denLebens­raum Hochschule und nicht nur um eine Denk-, Lehr- und Lern­fabrik. Abiturienten und Studien­anfänger werden in Zukunft ge­nau überlegen, welchen Studien­ort sie für sich wählen. Es geht nicht nur um das Nachteilsaus­gleichsgebot, sondern auch um die Konkurrenzfähigkeit der Hochschule. Nähere Aussagen und mögliche Unterstützung und Hilfe Studierender mit Kindern an unserer Universität in Pots­dam in der nächsten Ausgabe. Anne Baumann Gleichstellungsrat