STUDIUM
Nr. 15/93— Seite 5
Erstmalig ermöglichte die Universität Potsdam fachrichtungsbezogene KEignungsprüfungen für Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Die Grundlage dafür bildeten die auf dem$ 30 Abs. 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991 basierende Verordnung über den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung vom 16. Dezember 1992 und die Einstufungsprüfungsordnung der Universität Potsdam vom 8. März 1993. Die Letztgenannte erschien vor wenigen Tagen in den Allgemeinen Bekanntmachungen 4/1993. Zum... 1... Mai 1993, lagen 12 Bewerbungen vor. Diese betrafen die verschiedensten Fachbereiche der Universität. In die Auswahlmöglichkeiten noch nicht einbezogen waren die Diplomstudiengänge Volks
Ira
Deutsche
Gelungener Start
wirtschaftslehre, Ernährungswissenschaften und MA Allgemeine Sprachwissenschaft. Zu einem späteren Zeitpunkt werden jedoch auch diese Studiengänge zugänglich sein. Das Durchschnittsalter der Bewerber lag bei 27 Jahren. Gefragt waren die Rechtswissenschaft (2x), die Psychologie(1x), die Geoökologie(1x), die Biochemie(1x), die Musikalische Früherziehung(2x), die Politikwissenschaft(1x), das Lehramtsstudium(3x) und das MA Germanistik/Politikwissenschaft(1x).
Unter Leitung von Frau Prof. Pohl(Juristische Fakultät) arbeitete eine Zulassungskommission. Diese konnte den Bildungs- und Berufsweg aller Bewerber mit Blick auf das angestrebte Studienziel anerkennen und die Zulassung zu den fachrichtungsbezogenen Eignungsprüfungen aussprechen. Nach den obligatorischen Bera
tungsgesprächen erfolgten die schriftlichen(120minütige Klausur) und mündlichen(20 Minuten Einzel-) Prüfungen, die von allen mit Erfolg bestanden wurden.
11 der geprüften Studieninteressenten bewarben sich termingemäß für ein Hochschulstudium, alle an der Universität Potsdam. Kein Glück hatte dabei die Psychologie-Bewerbung, da dieses Fach überlaufen ist. Die erworbene Studienberechtigung gilt im übrigen für Studiengänge an allen Hochschulen des Landes Brandenburg.
Die erste Runde dieses für Brandenburg neuen Hochschulzugangs, so die Einschätzung im zuständigen Dezernat 2, bestätigte die Rolle beruflicher Praxis für die Entwicklung von grundlegendem Wissen und Können für die Aufnahme eines Hochschulstudiums. Im Falle des diesjährigen Kandidatenkreises
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sei dies gepaart mit Ehrgeiz, Zielstrebigkeit und konkreten Vorstellungen zur späteren Lebensgestaltung. Man dürfe gespannt sein, wie sich diese im Studium niederschlagen werden, welches die Bewerber nun aufnehmen. Das absolvierte Verfahren des Hochschulzugangs habe sich an unserer Universität als recht effizient erwiesen, so daß es demnächst kaum Veränderungen geben werde.
Zum 1. November können sich erneut Interessierte bewerben. Bis dahin sind die Unterlagen beim Dezernat 2: Akademische und studentische Angelegenheiten einzureichen.
Weitere Auskünfte über notwendige Voraussetzungen erteilen die dort zuständigen KollegInnen gern.
Petra Görlich