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(1.1.2019) 15
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STUDIUM

Nr. 15/93 Seite 5

Erstmalig ermöglichte die Uni­versität Potsdam fachrichtungs­bezogene KEignungsprüfungen für Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechti­gung. Die Grundlage dafür bil­deten die auf dem$ 30 Abs. 3 des Brandenburgischen Hochschul­gesetzes vom 24. Juni 1991 ba­sierende Verordnung über den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangs­berechtigung vom 16. Dezem­ber 1992 und die Einstufungs­prüfungsordnung der Universi­tät Potsdam vom 8. März 1993. Die Letztgenannte erschien vor wenigen Tagen in den Allgemei­nen Bekanntmachungen 4/1993. Zum... 1... Mai 1993, lagen 12 Bewerbungen vor. Diese betra­fen die verschiedensten Fachbe­reiche der Universität. In die Auswahlmöglichkeiten noch nicht einbezogen waren die Diplomstudiengänge Volks­

Ira

Deutsche

Gelungener Start

wirtschaftslehre, Ernährungs­wissenschaften und MA Allge­meine Sprachwissenschaft. Zu einem späteren Zeitpunkt wer­den jedoch auch diese Studien­gänge zugänglich sein. Das Durchschnittsalter der Bewer­ber lag bei 27 Jahren. Gefragt waren die Rechtswissenschaft (2x), die Psychologie(1x), die Geoökologie(1x), die Bioche­mie(1x), die Musikalische Früh­erziehung(2x), die Politikwis­senschaft(1x), das Lehramtsstu­dium(3x) und das MA Germani­stik/Politikwissenschaft(1x).

Unter Leitung von Frau Prof. Pohl(Juristische Fakultät) arbei­tete eine Zulassungskommis­sion. Diese konnte den Bil­dungs- und Berufsweg aller Bewerber mit Blick auf das an­gestrebte Studienziel anerken­nen und die Zulassung zu den fachrichtungsbezogenen Eig­nungsprüfungen aussprechen. Nach den obligatorischen Bera­

tungsgesprächen erfolgten die schriftlichen(120minütige Klausur) und mündlichen(20 Minuten Einzel-) Prüfungen, die von allen mit Erfolg bestan­den wurden.

11 der geprüften Studieninteres­senten bewarben sich terminge­mäß für ein Hochschulstudium, alle an der Universität Potsdam. Kein Glück hatte dabei die Psy­chologie-Bewerbung, da dieses Fach überlaufen ist. Die erwor­bene Studienberechtigung gilt im übrigen für Studiengänge an allen Hochschulen des Landes Brandenburg.

Die erste Runde dieses für Bran­denburg neuen Hochschulzu­gangs, so die Einschätzung im zuständigen Dezernat 2, bestä­tigte die Rolle beruflicher Praxis für die Entwicklung von grund­legendem Wissen und Können für die Aufnahme eines Hoch­schulstudiums. Im Falle des diesjährigen Kandidatenkreises

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sei dies gepaart mit Ehrgeiz, Zielstrebigkeit und konkreten Vorstellungen zur späteren Lebensgestaltung. Man dürfe gespannt sein, wie sich diese im Studium niederschlagen werden, welches die Bewerber nun auf­nehmen. Das absolvierte Verfah­ren des Hochschulzugangs habe sich an unserer Universität als recht effizient erwiesen, so daß es demnächst kaum Veränderun­gen geben werde.

Zum 1. November können sich erneut Interessierte bewerben. Bis dahin sind die Unterlagen beim Dezernat 2: Akademische und studentische Angelegenhei­ten einzureichen.

Weitere Auskünfte über notwen­dige Voraussetzungen erteilen die dort zuständigen KollegIn­nen gern.

Petra Görlich