Heft 
(1.1.2019) 06
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WIP

Nr. 6/94 - Seite 7

WIP-GruppeMINERALOGIE

Projektleiter:

Dr. Hubertus Budzinski Petrologische Untersuchun­gen hochmetamorpher Ge­steine des Sächsischen Granu- litgebirges

Die granulitischen Gesteine des Sächsischen Granulitgebirges, welche in einem Gebiet von 500 km 2 aufgeschlossen sind, haben in frühvariszischer Zeit (vor ca. 370 Mill. Jahren) eine Hoch­druckmetamorphose erfahren. Am Beispiel von zwei, je 500 m tiefen, geologischen Erkun­dungsbohrungen werden bisher ungenügend erfaßte Entwick­lungsstadien dieser granulitfazi- ellen Metamorphose bearbeitet. Dafür werden Mineral- und Ge­samtgesteinsanalysen an basi­schen und intermediären Klino- pyroxen führenden Granuliten und an Quarz-Feldspatgranuli- ten durchgeführt, ihre minerali­schen Phasenbeziehungen un­tersucht und geothermometri- sche Berechnungen vorgenom­men.

Nach den bisherigen Vorstel­lungen ergeben sich für granu- litfazielle Gebiete weltweit ma­ximale Bildungsdrücke von un­ter 12 kbar, so daß gegenwärti­

Bohrung SchweUcerstuin 1

Bohrung Tirschheim 1

Geologische Übersichtskarte des Sächsischen Granulitgebirges

ge Genesemodellemagmati­sches underplating, nicht aber Subduktion und Krustenverdik- kung in Kollisionszonen als verbreitete Ursache für die Aus­bildung der Granulitfazies vor­aussetzen. Letzteres muß je­doch angenommen werden,

da neuere Untersuchungen an Granuliten des Böhmischen Massivs und auch die von uns in Zusammenarbeit mit J. RÖTZLER vom GeoFor- schungsZentrum Potsdam durchgeführten Arbeiten an Granat-Klinopyroxen-Granuli-

ten des Sächsischen Granulitge­birges Metamorphosedrücke von ca. 20 kbar und Temperatu­ren von 1050-C nachgewiesen haben. Diese hohen Drücke und Temperaturen sind nur durch erhebliche Krustenverdickun­gen erklärbar.

Zur

in Betriebswirtschaftslehre und Anglistik

Im Februar diesen Jahres hat das 172. Plenum der Hoch­schulrektorenkonferenz (HRK) Vorschläge für eine Studien­strukturreform der Fächer An­glistik und Betriebswirtschafts­lehre unterbreitet.

Für das Magisterstudium der Anglistik empfiehlt die Hoch­schulrektorenkonferenz eine Regelstudienzeit von acht Se­mestern plus einem Prüfungsse­mester (zuzüglich einem Aus­landssemester). Die Vorschläge sehen eine obligatorische Fach­studienberatung zu Beginn des Studiums und nach der Zwi­schenprüfung vor. Ferner rich­ten sich die Empfehlungen auf eine stärkere Strukturierung des Studiums, insbesondere des Grundstudiums und des Prü­fungsgeschehens, größere Sorg­

falt der Fachbereiche bei der Planung des Lehrangebots, eine verbesserte Selbstkontrolle der Fachbereiche im Hinblick auf die Realisierung ihrer Ziele in Lehre und Ausbildung sowie auf eine stärkere Konzentration des Lehr- und Prüfungsstoffes in Richtung berufsqualifizieren­de Anteile und Straffung der Prüfungs verfahren. Insbeson­dere sollten Prüfungs- und Wie­derholungstermine so angebo- ten werden, daß keine unver­tretbaren Zeitverzögerungen für die Studierenden entstehen. Über die von den Studierenden zu erbringenden Leistungen soll frühzeitig informiert werden. Darüber hinaus werden wesent­liche Rahmenbedingungen des Anglistik-Amerikanistik-Studi- ums benannt, die Dauer und

Qualität des Studiums in ent­scheidendem Maße beeinflus­sen. Dazu gehören vor allem die Eingangsvoraussetzungen der Studienbewerber uund deren Überprüfung, die Beratung der Studierenden wie auch die Kon­trolle der Einhaltung von Fri­sten und Terminen für Lei­stungsnachweise und deren Be­wertung.

Das Studium der Betriebswirt­schaftslehre soll entsprechend den internationalen Gepflogen­heiten in acht Semestern zuzüg­lich des Zeitraums für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen möglich sein. Dazu sei die Zahl der Semesterwo­chenstunden zu begrenzen und der prüfungsrelevante Stoff zu konzentrieren. Bei der Organi­sation von Studium und Prüfun­

gen sowie der Anwesenheit der Lehrenden soll eine wirksame Kontrolle ausgeübt werden. Für unerläßlich hält die HRK auch eine regelmäßige Evaluation der Lehre durch eine differen­zierte Befragung der Studieren­den.

Haben Studierende aus persön­lichen Gründen bis zum Ende des fünften Semesters die Zwi­schenprüfung noch nicht abge­legt, wird empfohlen, die ent­sprechenden Prüfungsteile als erstmalig nicht bestanden zu be­werten. Ist das Vordiplom nicht bis zum Ende des sechsten Se­mesters bestanden, soll der Prü­fungsanspruch erlöschen. Eine solche Regelung wird auch für das Studiuum der Anglistik empfohlen.

Pressemitteilung