WIP
Nr. 6/94 - Seite 7
WIP-Gruppe „MINERALOGIE“
Projektleiter:
Dr. Hubertus Budzinski Petrologische Untersuchungen hochmetamorpher Gesteine des Sächsischen Granu- litgebirges
Die granulitischen Gesteine des Sächsischen Granulitgebirges, welche in einem Gebiet von 500 km 2 aufgeschlossen sind, haben in frühvariszischer Zeit (vor ca. 370 Mill. Jahren) eine Hochdruckmetamorphose erfahren. Am Beispiel von zwei, je 500 m tiefen, geologischen Erkundungsbohrungen werden bisher ungenügend erfaßte Entwicklungsstadien dieser granulitfazi- ellen Metamorphose bearbeitet. Dafür werden Mineral- und Gesamtgesteinsanalysen an basischen und intermediären Klino- pyroxen führenden Granuliten und an Quarz-Feldspatgranuli- ten durchgeführt, ihre mineralischen Phasenbeziehungen untersucht und geothermometri- sche Berechnungen vorgenommen.
Nach den bisherigen Vorstellungen ergeben sich für granu- litfazielle Gebiete weltweit maximale Bildungsdrücke von unter 12 kbar, so daß gegenwärti
Bohrung SchweUcerstuin 1
Bohrung Tirschheim 1
Geologische Übersichtskarte des Sächsischen Granulitgebirges
ge Genesemodelle „magmatisches underplating“, nicht aber Subduktion und Krustenverdik- kung in Kollisionszonen als verbreitete Ursache für die Ausbildung der Granulitfazies voraussetzen. Letzteres muß jedoch angenommen werden,
da neuere Untersuchungen an Granuliten des Böhmischen Massivs und auch die von uns in Zusammenarbeit mit J. RÖTZLER vom GeoFor- schungsZentrum Potsdam durchgeführten Arbeiten an Granat-Klinopyroxen-Granuli-
ten des Sächsischen Granulitgebirges Metamorphosedrücke von ca. 20 kbar und Temperaturen von 1050-C nachgewiesen haben. Diese hohen Drücke und Temperaturen sind nur durch erhebliche Krustenverdickungen erklärbar.
Zur
in Betriebswirtschaftslehre und Anglistik
Im Februar diesen Jahres hat das 172. Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Vorschläge für eine Studienstrukturreform der Fächer Anglistik und Betriebswirtschaftslehre unterbreitet.
Für das Magisterstudium der Anglistik empfiehlt die Hochschulrektorenkonferenz eine Regelstudienzeit von acht Semestern plus einem Prüfungssemester (zuzüglich einem Auslandssemester). Die Vorschläge sehen eine obligatorische Fachstudienberatung zu Beginn des Studiums und nach der Zwischenprüfung vor. Ferner richten sich die Empfehlungen auf eine stärkere Strukturierung des Studiums, insbesondere des Grundstudiums und des Prüfungsgeschehens, größere Sorg
falt der Fachbereiche bei der Planung des Lehrangebots, eine verbesserte Selbstkontrolle der Fachbereiche im Hinblick auf die Realisierung ihrer Ziele in Lehre und Ausbildung sowie auf eine stärkere Konzentration des Lehr- und Prüfungsstoffes in Richtung berufsqualifizierende Anteile und Straffung der Prüfungs verfahren. Insbesondere sollten Prüfungs- und Wiederholungstermine so angebo- ten werden, daß keine unvertretbaren Zeitverzögerungen für die Studierenden entstehen. Über die von den Studierenden zu erbringenden Leistungen soll frühzeitig informiert werden. Darüber hinaus werden wesentliche Rahmenbedingungen des Anglistik-Amerikanistik-Studi- ums benannt, die Dauer und
Qualität des Studiums in entscheidendem Maße beeinflussen. Dazu gehören vor allem die Eingangsvoraussetzungen der Studienbewerber uund deren Überprüfung, die Beratung der Studierenden wie auch die Kontrolle der Einhaltung von Fristen und Terminen für Leistungsnachweise und deren Bewertung.
Das Studium der Betriebswirtschaftslehre soll entsprechend den internationalen Gepflogenheiten in acht Semestern zuzüglich des Zeitraums für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen möglich sein. Dazu sei die Zahl der Semesterwochenstunden zu begrenzen und der prüfungsrelevante Stoff zu konzentrieren. Bei der Organisation von Studium und Prüfun
gen sowie der Anwesenheit der Lehrenden soll eine wirksame Kontrolle ausgeübt werden. Für unerläßlich hält die HRK auch eine regelmäßige Evaluation der Lehre durch eine differenzierte Befragung der Studierenden.
Haben Studierende aus persönlichen Gründen bis zum Ende des fünften Semesters die Zwischenprüfung noch nicht abgelegt, wird empfohlen, die entsprechenden Prüfungsteile als erstmalig nicht bestanden zu bewerten. Ist das Vordiplom nicht bis zum Ende des sechsten Semesters bestanden, soll der Prüfungsanspruch erlöschen. Eine solche Regelung wird auch für das Studiuum der Anglistik empfohlen.
Pressemitteilung