Gemeinsames deutsch-französisches Studienprogramm
Ein Studium in Paris: Nicht wenige werden davon träumen. Zumindest die Jurastudierenden dürften der Realisierung dieses Traumes nun ein Stück nähergekommen sein: Nahm doch die Juristische Fakultät der Universität Potsdam ein bis jetzt für Deutschland einmaliges Projekt in Angriff.
Gemeinsam mit der Juristischen Fakultät der Universität Paris X - Nanterre, mit der eine enge Kooperation vereinbart wurde, konzipierte man ein Studienprogramm. Es ermöglicht jeweils einer Gruppe deutscher und französischer Studierender neben dem Studium des jeweiligen nationalen Rechts eine Zusatzausbildung im Recht des anderen Landes. Intensiver Sprachunterricht begleitet die vom Deutsch-Französischen Hochschulkolleg finanziell unterstützten Lehrveranstaltungen. Beginnend mit dem Wintersemester 1994/95 erfolgt die Ausbildung deutscher Studierender im französischen Recht in den ersten beiden Studienjahren (4 Semester) an der Universität Potsdam durch ortsansässige französische Lehrkräfte und Gastprofessoren der Universität Paris X. Vorgesehen sind auch deutsch-französische Blockseminare,
An folgenden Partnereinrichtungen in den USA steht Studierenden der Universität Potsdam je ein Platz für ein Auslandsstudium ‘95/ 96 zur Verfügung: Duke University, Durham/ North Carolina für Bewerber aus dem Bereich Geschichte; University of Connecticut, Storrs/Connecticut für Bewerber aller Bereiche außer Jura; Clarkson University, Pots- dam/N.Y. für Bewerber der Math.-Nat. Fak.; Potsdam College of the State University of New York, Potsdam/N.Y. für Bewerber des Bereichs Musik; Muhlenberg College, Allen- town/Pennsylvania für Bewerber der Math.- Nat. Fak.; Augustana College, Sioux Falls/ South Dakota für Bewerber der Phil. Fak. I und II; Beaver College, Glenside/Pennsyl- vania für Bewerber der Phil. Fak. I und II. Ferner stellt die britische University of Southampton drei Plätze für Bewerber des Bereichs Anglistik zur Verfügung. Bei den Bewerbungen für Universitäten in den USA und Großbritannien ist das Vordiplom- bzw. Zwischenprüfungszeugnis vorzulegen, d.h. bei Studienbeginn '95/96 müssen mind. 6 Semester absolviert worden sein. Bewerber für USA-Colleges müssen bei Studienbeginn ‘95/ 96 das Vordiplom- bzw. Zwischenprüfungsexamen absolviert, d.h. 4 Semester studiert haben. Darüber hinaus sind sehr gute Sprachkenntnisse (TOEFL, mind. Test im Sprachenzentrum), gute fachliche Leistungen, ein begründetes Studienvorhaben und zwei Empfehlungsschreiben nachzuweisen.
um eine intensive Vorbereitung auf das Auslandsstudium im 3. Studiendjahr zu gewährleisten. Dieses wird an der Universität Paris im Rahmen des regulären Studiums gemeinsam mit französischen Kommüitonen durch französische Hochschullehrer mit dem Ziel absolviert, die ücence zu erwerben. Im 4. Studiendjahr setzen die deutschen und französischen Studierenden ihr Studium des deutschen Rechts in Potsdam fort, falls sie nicht in Paris die maitrise erlangen. Interessierte können sich auch für einen Studentenaustausch im Rahmen des ERAS- MUS-Programms bewerben. Studierende der Juristischen Fakultät haben die Möglichkeit, nach dem 6. Semester zwei weitere an der Universität Paris X zu verbringen, um mit „Maitrise en Droit Public (Option Droit International Public)" abzuschließen. Voraussetzung ist der Nachweis von sechs Semestern Rechtswissenschaft. Bewerbungen um ein Stipendium für dieses Studium im Universitätsjahr 1995/96 sind zu richten an das Sekretariat von Prof. Dr. Werner Merle, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozeß- und Insolvenzrecht, Universitätskomplex Babelsberg, August-Bebel-Str. 89, Zi. 210, Tel. 977 3249. B.E.
Die Partnereinrichtungen gewähren verschiedene Vergünstigungen (z.B. Erlaß der Studiengebühren, Teilstipendien, assistantship, on-campus-work-study-programs, Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung). Die Grundfinanzierung ist selbst zu regeln. Bewerbungsunterlagen/Beratungsgespräche: Akademisches Auslandsamt, Am Neuen Palais, Haus 6, Zi. 101 (Dr. Regina Neum), Zi. 105 (Antje Bürger). Bewerbungs- termin: 14.11.1994. AAA
FAHRRADBÜRO POTSDAM CUTEN BE ROSTRASSE 15 TELEFON: 03 31/2 80 OO 86
Wahl zum Studentenrat
Der Studentische Wahlausschuß hat am 10.10.1994 gemäß der Wahlordnung der Studentenschaft die Wahl zum Studentenrat ausgeschrieben. Wahltage werden der 28., 29. und 30.11.1994 sein. Der zu wählende Studentenrat wird dann von Dezember 1994 bis November 1995 im Amt sein.
Alle Studentinnen und Studenten, die Lust und Interesse an der Arbeit im Studentenrat haben, können ihre Kandidatur dem Studentischen Wahlausschuß bis spätestens 24.10., 15 Uhr, mitteüen. Im Büro des Studentenrates (s.u.) liegen Vordrucke aus, die für einen Wahlvorschlag benutzt werden können. Gleichfalls bis zum 24.10.1994 liegt im Büro des Studentenrates das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme aus, mit Hilfe dessen jeder überprüfen kann, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Achtung: bei Nichteintragung ist eine spätere Teilnahme an der Studentenrats wähl nicht möglich. Fest steht bereits, daß die nicht direkt Studierenden, die keine Präsenzstudenten sind für den Fall einer Wahlbeteiligung, die Eintragung ins Wählerverzeichnis formlos beantragen müssen. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der Briefwahl für all diejenigen, die an den Wahltagen nicht in Potsdam sind oder sich hauptsächlich in einem anderen Unikomplex aufhalten, als dem ihrer Fakultät. Die Briefwahl sollte sobald wie möglich, jedoch bis spätestens zum 21.11.1994 beim Wahlausschuß beantragt werden. Über die zur Wahl stehenden Kandidaten und die Orte der Wahllokale wird eine Wahlbekanntmachung des Studentenrates durch Aushänge informieren. Entsprechend der Satzung findet vor der Wahl auch eine Vollversammlung der Studentenschaft statt.
Weitere Auskünfte erteüt der Studentische Wahlausschuß, Komplex I, Geb. 6, Raum 117, PF 60 15 53, 14415 Potsdam. zg.
FahrradBüro
Die Auslandsstudienplätze 1995/96
DIEZEICHEN ÄNDERN SICH...
PUZ 14/94
Seite 21