Heft 
(1.1.2019) 14
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Gemeinsames deutsch-französisches Studienprogramm

Ein Studium in Paris: Nicht wenige werden davon träumen. Zumindest die Jurastudierenden dürften der Realisie­rung dieses Traumes nun ein Stück nä­hergekommen sein: Nahm doch die Juristische Fakultät der Universität Potsdam ein bis jetzt für Deutschland einmaliges Projekt in Angriff.

Gemeinsam mit der Juristischen Fakultät der Universität Paris X - Nanterre, mit der eine enge Kooperation vereinbart wurde, konzi­pierte man ein Studienprogramm. Es ermög­licht jeweils einer Gruppe deutscher und französischer Studierender neben dem Stu­dium des jeweiligen nationalen Rechts eine Zusatzausbildung im Recht des anderen Lan­des. Intensiver Sprachunterricht begleitet die vom Deutsch-Französischen Hochschul­kolleg finanziell unterstützten Lehrveranstal­tungen. Beginnend mit dem Wintersemester 1994/95 erfolgt die Ausbildung deutscher Studierender im französischen Recht in den ersten beiden Studienjahren (4 Semester) an der Universität Potsdam durch ortsansässige französische Lehrkräfte und Gastprofessoren der Universität Paris X. Vorgesehen sind auch deutsch-französische Blockseminare,

An folgenden Partnereinrichtungen in den USA steht Studierenden der Universität Pots­dam je ein Platz für ein Auslandsstudium95/ 96 zur Verfügung: Duke University, Durham/ North Carolina für Bewerber aus dem Bereich Geschichte; University of Connecticut, Storrs/Connecticut für Bewerber aller Berei­che außer Jura; Clarkson University, Pots- dam/N.Y. für Bewerber der Math.-Nat. Fak.; Potsdam College of the State University of New York, Potsdam/N.Y. für Bewerber des Bereichs Musik; Muhlenberg College, Allen- town/Pennsylvania für Bewerber der Math.- Nat. Fak.; Augustana College, Sioux Falls/ South Dakota für Bewerber der Phil. Fak. I und II; Beaver College, Glenside/Pennsyl- vania für Bewerber der Phil. Fak. I und II. Ferner stellt die britische University of South­ampton drei Plätze für Bewerber des Bereichs Anglistik zur Verfügung. Bei den Bewerbun­gen für Universitäten in den USA und Groß­britannien ist das Vordiplom- bzw. Zwi­schenprüfungszeugnis vorzulegen, d.h. bei Studienbeginn '95/96 müssen mind. 6 Seme­ster absolviert worden sein. Bewerber für USA-Colleges müssen bei Studienbeginn95/ 96 das Vordiplom- bzw. Zwischenprüfungs­examen absolviert, d.h. 4 Semester studiert haben. Darüber hinaus sind sehr gute Sprachkenntnisse (TOEFL, mind. Test im Sprachenzentrum), gute fachliche Leistun­gen, ein begründetes Studienvorhaben und zwei Empfehlungsschreiben nachzuweisen.

um eine intensive Vorbereitung auf das Aus­landsstudium im 3. Studiendjahr zu gewähr­leisten. Dieses wird an der Universität Paris im Rahmen des regulären Studiums gemein­sam mit französischen Kommüitonen durch französische Hochschullehrer mit dem Ziel absolviert, die ücence zu erwerben. Im 4. Studiendjahr setzen die deutschen und fran­zösischen Studierenden ihr Studium des deutschen Rechts in Potsdam fort, falls sie nicht in Paris die maitrise erlangen. Interessierte können sich auch für einen Studentenaustausch im Rahmen des ERAS- MUS-Programms bewerben. Studierende der Juristischen Fakultät haben die Möglichkeit, nach dem 6. Semester zwei weitere an der Universität Paris X zu verbringen, um mit Maitrise en Droit Public (Option Droit Inter­national Public)" abzuschließen. Vorausset­zung ist der Nachweis von sechs Semestern Rechtswissenschaft. Bewerbungen um ein Stipendium für dieses Studium im Universitätsjahr 1995/96 sind zu richten an das Sekretariat von Prof. Dr. Werner Merle, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozeß- und Insolvenzrecht, Universitätskomplex Babelsberg, August-Bebel-Str. 89, Zi. 210, Tel. 977 3249. B.E.

Die Partnereinrichtungen gewähren verschie­dene Vergünstigungen (z.B. Erlaß der Studi­engebühren, Teilstipendien, assistantship, on-campus-work-study-programs, Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung). Die Grundfinan­zierung ist selbst zu regeln. Bewerbungsunterlagen/Beratungsge­spräche: Akademisches Auslandsamt, Am Neuen Palais, Haus 6, Zi. 101 (Dr. Regina Neum), Zi. 105 (Antje Bürger). Bewerbungs- termin: 14.11.1994. AAA

FAHRRADBÜRO POTSDAM CUTEN BE ROSTRASSE 15 TELEFON: 03 31/2 80 OO 86

Wahl zum Studentenrat

Der Studentische Wahlausschuß hat am 10.10.1994 gemäß der Wahlordnung der Stu­dentenschaft die Wahl zum Studentenrat ausgeschrieben. Wahltage werden der 28., 29. und 30.11.1994 sein. Der zu wählende Studentenrat wird dann von Dezember 1994 bis November 1995 im Amt sein.

Alle Studentinnen und Studenten, die Lust und Interesse an der Arbeit im Studentenrat haben, können ihre Kandidatur dem Studen­tischen Wahlausschuß bis spätestens 24.10., 15 Uhr, mitteüen. Im Büro des Studentenra­tes (s.u.) liegen Vordrucke aus, die für einen Wahlvorschlag benutzt werden können. Gleichfalls bis zum 24.10.1994 liegt im Büro des Studentenrates das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme aus, mit Hilfe dessen je­der überprüfen kann, ob er im Wähler­verzeichnis eingetragen ist. Achtung: bei Nichteintragung ist eine spätere Teilnahme an der Studentenrats wähl nicht möglich. Fest steht bereits, daß die nicht direkt Studieren­den, die keine Präsenzstudenten sind für den Fall einer Wahlbeteiligung, die Eintragung ins Wählerverzeichnis formlos beantragen müssen. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der Briefwahl für all diejenigen, die an den Wahltagen nicht in Potsdam sind oder sich hauptsächlich in einem anderen Unikomplex aufhalten, als dem ihrer Fakul­tät. Die Briefwahl sollte sobald wie möglich, jedoch bis spätestens zum 21.11.1994 beim Wahlausschuß beantragt werden. Über die zur Wahl stehenden Kandidaten und die Orte der Wahllokale wird eine Wahlbekanntma­chung des Studentenrates durch Aushänge informieren. Entsprechend der Satzung fin­det vor der Wahl auch eine Vollversammlung der Studentenschaft statt.

Weitere Auskünfte erteüt der Studentische Wahlausschuß, Komplex I, Geb. 6, Raum 117, PF 60 15 53, 14415 Potsdam. zg.

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Die Auslandsstudienplätze 1995/96

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