IM GESPRÄCH
LEHRAMTSPRÜFUNGSORDNUNG ENDLICH IN KRAFT
Landesprüfungsamt bescheinigt Universität „produktive Zusammenarbeit"
Das Landesprüfungsamt Brandenburgs besteht seit 1992. Insgesamt 12 Mitarbeiter gehören der in der Potsdamer Breiten Straße gelegenen Einrichtung an. Deren Verantwortungsbereich erstreckt sich vor allem auf die Sicherung des reibungslosen Ablaufs der Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt. Falls erforderlich, wird auch die Anerkennung von außerhalb Brandenburgs erworbenen Lehramtsbefähigungen an der Institution geklärt. Lange Zeit prägten Übergangsbestimmungen die Arbeit im Amt.
Eine endgültige Ordnung der Prüfungsverfahren fehlte. Die Situation hat sich jetzt deutlich entspannt. Dazu befragte Petra Görlich für die PUZ den Leiter des Landesprüfungsamtes, Hans-Jürgen Krzyweck.
PUZ: „Sie mußten fast zwei Jahre auf eine Lehramtsprüfungsordnung warten. Jetzt ist sie da. Was legt sie fest?“
Krzyweck: „Ihr Erscheinen beendet den wenig befriedigenden Zustand, daß - nach einer Übergangsverordnung für das Jahr 1992 - zwar die Lehrerausbüdung und -prüfung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Ersten Schulreformgesetzes erfolgte, es aber an den durchführenden Bestimmungen mangelte. Im Hinblick auf die knappen gesetzlichen Regelungen kommt der Lehramtsprüfungsordnung eine besondere Bedeutung zu, da sie nicht nur das Prüfungsverfahren regelt, sondern auch im Zusammenhang mit den Studienordnungen der Universität wesentliche Inhalte der Lehrerbildung vorgibt. Ihr Erlaß ist ein rechtsstaatliches „Muß“. Sie erzeugt Transparenz, machte die Rechte und Pflichten aller Beteiligten deutlich und kontrollierbar und stärkt dadurch nicht zuletzt die Stellung der Studierenden. Mit der Verordnung liegen nunmehr auch die notwendigen Vorschriften zur Durchführung der Erweiterungsprüfungen vor, mit der Lehrkräfte ihre Fachkompetenz durch eine zusätzliche Lehrbefähigung erweitern können. Die Ergänzungsprüfungsordnung allerdings, die im einzelnen regeln wird, auf welchem Wege im Schuldienst befindliche Lehrkräfte ein neues Lehramt erwerben können, steht noch aus. Politik ist offensichtlich die Kunst des Mögüchen. Und möglich war in den letzten Absprachen zwischen den beteiligten Ressorts nur eine Lösung, die zu Straffungen der Ausbildungsgänge geführt hat (Reduzierung der Semesterzahlen, Fertigung der Hausarbeit schon während des Studiums).
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Wir sind zuversichtlich, daß eine sachgerechte Interpretation der einschlägigen Regelungen nicht zu einer Verkürzung der Ansprüche der Studierenden nach dem Bundes - ausbildungsförderungsgesetz führen wird.“
PUZ: „Gilt die Lehramtsprüfungsordnung ab sofort für alle ein Lehramt anstrebenden Studierenden?“
Krzyweck: „Bekanntlich sind Studiengänge schon gelaufen bzw. begonnen worden, bevor diese Prüfungsordnung in Kraft trat. Es ist aus rechtlichen Gründen unstrittig, daß hier für die Studierenden ein Vertrauensschutz entstanden ist, der bei Anwendung der neuen Vorschriften zu beachten ist. Die Prüfungsordnung selbst gibt hierfür in § 56 schon entscheidende Hinweise. Für welche Studiengänge bereits nach ihr verfahren
Der Lehrer arbeitet an der verantwortungsvollsten Aufgabe, die es gibt-er bildet und erzieht den Menschen.
werden kann, ist sehr sorgfältig in Absprache mit den Verantwortlichen der Universität zu klären. Es ist eine Lösung notwendig, die einerseits eine frühestmögliche Anwendung der Lehramtsprüfungsordnung im Auge hat, andererseits schützenswerte Belange des einzelnen Studierenden berücksichtigt.“
PUZ: „Mit der nun in Kraft tretenden Verordnung ergeben sich sicher auch neue Anforderungen an das Landesprüfungsamt. Worauf müssen sich Ihre Mitarbeiter einstellen?"
Krzyweck: „Mit dem Vorhandensein einer verläßlichen Rechtsgrundlage sieht sich nun auch das Landesprüfungsamt in der Lage, noch intensiver als bisher Informationsdefizite zu beseitigen und ganz allgemein zum Wissen um die Lehrerausbildung beizutragen. Dies wird hoffentlich die Produktivität der Zusammenarbeit mit der Universität noch steigern. Die Belastung ist für uns gerade in diesem und im kommenden Jahr besonders hoch.
Hierfür einige Zahlen: im Frühjahr dieses Jahres legten 220 Prüflinge ihre Erste Staatsprüfung für das Lehramt der Sekundarstufe I
bzw. für das stufenübergreifende Lehramt Sekundarstufe H/I ab, im Sommer ca. 70 Studenten für das die Primarstufe betreffende Lehramt. In diesen Wochen werden ca. 500 Anträge auf Zulassung zu einer Lehramtsprüfung erwartet. Mit Ende des Jahres werden insgesamt um 800 Erweiterungsprüfungen von unserer Institution „abgelegt“ worden sein, davon allein 191 im Fach Politische Bildung. Teilprüfungen (d.h. das Examen im Fach selbst) als Bestandteil einer Ergänzungsprüfung werden bis Ende des Jahres in der Größenordnung von 350 erwartet. Das Lehramt für Sonderpädagogik wird z.Z. in Brandenburg durch eine Ergänzungsprüfung erworben: insgesamt befinden sich 186 Lehrer in einem solchen Verfahren.“
PUZ: „Die Lehrerausbildung befindet sich derzeit, bedingt durch gesellschaftliche Umstände, in einer schwierigen Situation. Welche Perspektiven räumen Sie ihr dennoch ein?“
Krzyweck: „Der Bruch in der Entwicklung der Schülerzahlen in den neuen Bundesländern ist dramatisch. Dies sind gewiß keine glücklichen Umstände für eine insbesondere Lehrerausbildung betreibende Einrichtung, erst recht nicht für die betroffenen Studierenden. Auch wenn in der Vergangenheit Prognosen über den Lehrerbedarf nie so recht gestimmt haben bzw. durch andere Entwicklungen überholt wurden, haben wir es bei der Entwicklung der Bevölkerungszahl in den neuen Bundesländern mit konkreten Fakten zu tun. Trotzdem gibt es jetzt und auf absehbare Zeit in den neuen Bundesländern Mangelfächer (Englisch, Französisch, Musik, Kunst, Politische Bildung, Wirtschaftswissenschaften und Sonderpädagogik), bei denen ein nachweisbarer längerfristiger Bedarf besteht. Darüber hinaus gibt es keine Indizien dafür, daß der bundesdeutsche Lehrermarkt auf Dauer gesättigt wäre, zumal in nicht allzu ferner Zukunft mit erheblichen Abgängen (Ruhestand) zu rechnen ist. Wenn den Studierenden - auch von seiten der Universität - ständig bewußt gemacht wird, daß bei notwendiger Mobilität auch ein Lehrerstudium sein kann, muß die Perspektive nicht düster gemalt werden.
Im übrigen hat die Lehrerbildung in Brandenburg günstige Rahmenbedingungen: sie findet an einer Hochschule statt, der notwendige Zusammenhang von erster und zweiter Phase könnte hier eine vorbildliche Realisierung erfahren.“
PUZ: „Herr Krzyweck, wir danken Ihnen für das Gespräch.“
PUZ 14/94