Heft 
(1.1.2019) 15
Einzelbild herunterladen

UNI-BIBLIOTHEK NUR IN KATEGORIEP"

Nachholbedarf bei Hochschulbaufinanzierung - Verabschiedung des 24. Rahmenplans

Auch im nächsten Jahr können sich an den Hochschulstandorten im Land Brandenburg die Krähne drehen. Das Land hat, gemeinsam mit weiteren, kürzlich der Verabschiedung des 24. Rahmenplans für Hochschulbau zuge­stimmt. Damit stehen über 260 Mio DM für bauliche Verwendungszwecke an akademischen Einrichtungen in Bran­denburg abrufbar zur Verfügung. Trotz erheblicher Einschnitte im Vorfeld be­deutet diese Summe einen finanziellen Zuwachs.

Der Plan selbst weist Projekte in verschiede­nen Kategorien aus. In der ersten sind für die Realisierung freigegebene Vorhaben aufge­führt. Schon die zweite beinhaltet eine Ein­schränkung. Die Bedeutung des jeweils Be­antragten wird zwar anerkannt; aus finanzi­ellen bzw. inhaltlichen Gründen gibt es je­doch weiteren Klärungsbedarf. Die letzte Stu­fe P, ähnlich auch der teilweise auftretenden III, bezieht sich lediglich auf die Zusage von Planungsmitteln.

An die Umsetzung der an den Hoch- und Fachhochschulen existenten Baupläne kann demnach nur sehr differenziert herangegan­gen werden. Das güt auch für die Universi­tät Potsdam. So sind beispielsweise in die Kategorie I die Grundsanierung des Lehrge­bäudes L (Gebäude 12 Am Neuen Palais), des Gebäudes des Zoologischen Instituts und der Neubau eines Interimsbaus als Verfügungs­gebäude neueinzurichtender Lehrstühle ein­geordnet. Die Erstausstattung von Lehrstüh­len ist je nach Fächern in der I oder II aus­gewiesen. In der Kategorie II angesiedelt sind

z.B. auch der Erweiterungsbau eines Hör­saal- und Seminargebäudes in Babelsberg oder die Grundsanierung des Hauses K (Ge­bäude 11) Am Neuen Palais. Lediglich mit einemP" vermerkt wurde der Neubau eines Institutsgebäudes für Technische Bildung (Golm) oder die Errichtung eines Hauptge­bäudes der Uni-Bibliothek. Die Liste der Bei­spiele ließe sich fortführen. Obwohl vieles nicht in gewünschter Weise Berücksichti­gung fand, kann damit nun doch wenigstens ein Teil der avisierten Vorhaben in Angriff genommen werden.

Zunächst hatte es selbst danach nicht aus­gesehen. Die Bereitschaft der Länder, 2,3 Mrd. DM für den Hochschulbau bereitzustel­len, stand. Es fehlte jedoch eine adäquate Reaktion des Bundes zu eben dieser Gemein­schaftsaufgabe. Wiederholt appellierte der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) an die Bundesregierung, im Haushalt 1995 ebenfalls 2,3 Mrd. DM zu veranschlagen und in der mittelfristigen Planung eine Anhebung der Finanzmittel vorzusehen.

Diese Forderung fand jedoch keine Zustim­mung. Am 15. Juli 1994 beschloß das Bun­deskabinett den Entwurf des Bundeshaushal­tes für 1995. Vorgesehen sind darin lediglich 1,8 Mrd. DM für die Erweiterung und Sanie­rung der akademischen Bausubstanz. Das, so wurde in Fachkreisen immer wieder betont, könne nicht genügen. Erreicht wurde aller­dings eine Erhöhung der entspre-chenden Mittel um 120 Mio DM im Vergleich zum Vorjahr. Somit ist eine drohende bloße Fort­schreibung des Haushaltsansatzes 1994 von 1,68 Mrd. DM vom Tisch.

Von einer unbefriedigenden Situation - so in zahlreichen Presseerklärungen der HRK - müsse man dennoch ausgehen. Schließlich hatte sich nach Prüfung der von den Ländern zur Aufnahme in den 24. Rahmenplan ange­meldeten Projekte durch den Wissenschafts­rat ein Finanzbedarf von 4,6 Mrd. DM er­geben. Als bedenklich wird seitens der HRK das angestrebte Verfahren betrachtet, Vorha­ben besonderer wissenschaftspolitischer Bedeutung außerhalb der Gemeinschaftsauf­gabe durchzuführen. In der im Oktober ein- berufenen Kultusministerkonferenz in Bre­men erörterten nun die Wissenschafts- minister mit der HRK das weitere Vorgehen. HRK-Präsident Hans-Uwe Erichsen forderte die Länder auf, eine Verfassungsklage gegen die Bonner Hochschulbau-Sparpolitik einzu­reichen. Ziel des juristischen Einspruchs müsse es sein, den Widerstand gegen den erforderlichen umfangreichen Ausbau der akademischen Büdungseinrichtungen zu bre­chen und ein Ende der rigiden Sparmaßnah­men zu erwirken. P.G.

Mitte Oktober übergaben Erika Zwanzig und Dr. jur. W. Zwanzig (Erlangen) dem Institut für Musik und Musikpädagogik neue Materialien zur Märchen- und Volks­kundeforschung. Die Familie Zwanzig, die gebürtig aus Potsdam ist, hat damit zum wiederholten Male ihre Verbundenheit zur Universität bekundet. Th. F.

ZUM LERNEN VON FREMDSPRACHEN

Am 8. Dezember wird sich das Spra­chenzentrum, das am 26. Mai dieses Jahres offiziell seine Arbeit aufgenom­men hat, der interessierten Öffentlich­keit vorstellen.

Den Auftakt dafür soll eine Pressekon­ferenz bilden, als weitere Höhepunkte sind der feierliche Gründungsakt mit Festansprachen und Fachvorträgen so­wie der Abendempfang vorgesehen. Darüber hinaus werden den Gästen auch die Räume des Sprachenzentrums offenstehen, die Mitarbeiter zu Gesprä­chen und zum Meinungs- und Erfah­rungsaustausch einladen.

Mit der Schaffung einerguten personellen und materiellen Ausstattung, so Dr. Heid- run Klemm, wurde der Grundstein dafür ge­legt, daß die Studierenden an der Potsdamer Universität günstige Bedingungen zum Ler­nen von Fremdsprachen vorfinden. An allen drei Standorten - Golm, Neues Palais und Babelsberg - stehen jeweils eine Mediothek mit Computerkabinett und Sprachlabor zur

Am Standort Neues Palais herrscht zwar reges Baugeschehen; was jedoch die im Zuge der Konsohdierung der Universität erforderlichen Neubauvorhaben betrifft, so sieht es düster aus. Foto: Tribukeit

jrnr

#

s&

Seite 12

PUZ 15/94