Heft 
(1.1.2019) 15
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CAMPUS

AUS DEM SENAT BERICHTET

In seiner 11. Sitzung am 8. September hat der Senat der Universität u.a. fol­gende Beschlüsse gefaßt:

Da der Geschäftsordnungs-/Satzungsaus- schuß bei der Erarbeitung einer Geschäfts­ordnung des Senats auf einige bisher nicht in der (vorläufigen) Grundordnung geregelte Sachverhalte aufmerksam geworden ist, brachte dieser Ausschuß eine Beschlußvor­lage mit Vorschlägen zur Ergänzung der Grundordnung in den Senat ein. Der Senat beschloß einstimmig, dem Konzil folgende Vorschläge zur Neufassung der Grundord­nung zu unterbreiten:In unaufschiebbaren Angelegenheiten, in denen ein Beschluß des Senats nicht rechtzeitig herbeigeführt wer­den kann, ist der Rektor befugt, selbständig Entscheidungen zu treffen. Er hat dem Senat unverzüglich die Gründe für die getroffene Entscheidung und die Art der Entscheidung mitzuteilen. Der Senat kann zu der Eilent- scheidung des Rektors Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist den zuständigen Stellen vorzulegen." Eine weitere Empfehlung galt dem Wahlmodus in Gremien. Hier steht der Senat auf dem Standpunkt, daßWahlen in Gremien durch verdeckte Stimmzettel erfol­gen. Hiervon kann, außer in Personalan­gelegenheiten, im Einzelfall abgewichen werden, wenn kein stimmberechtigtes Mit­glied widerspricht.

Darüber hinaus hat der Senat Professor Dr. Hans Kaiser (Angewandte Analysis), Profes­sor Dr. Frieder Scheller (Biochemie) und Pro­fessor Dr. Ludwig Brehmer (Festkörperphy­sik) aufgrund eines Wahlvorschlags der Grün­dungsversammlung des Zentrums für Dünne Organische und Biochemische Schichten als Direktorium des (mittlerweile gegründeten) Zentrums bestellt.

Was die Promotionsordnung der Mathema­tisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät be­trifft, so konnte der Senat diese als erste Promotionsordnung der Universität beschlie­ßen. Er tat dies einstimmig. Die Besonderhei­ten dieser Promotionsordnung liegen darin, daß auf ein Rigorosum verzichtet wird. An dessen Stelle tritt eine ausführliche Disputa­tion (d.h. ein Vortrag sowie eine Befragung zur Dissertation). Es besteht eine zeitliche Limitierung von 12 Wochen für die Anferti­gung eines Gutachtens und es sind die Vor­aussetzungen für Promotions-Kandidaten ohne einen Universitätsabschluß geregelt. In diesem Zusammenhang bekundeten die Senatsmitglieder ihre generelle Offenheit gegenüber qualifizierten FH-Absolventen, die an der Universität Potsdam promovieren wollten. Der Prodekan der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät, Professor Dr. Helmut Barthel, betonte die Vergleichbar­keit der ausgearbeiteten Promotionsordnung

mit denen der Berliner Universitäten.

Als weiteres stimmte der Senat der Ordnung der Zentralen Einrichtung für Informations­verarbeitung und Kommunikation (ZEIK) ein­stimmig zu. Entsprechend dieser Ordnung ist ZEIK als Hochschulrechenzentrum eine Zen­trale Einrichtung für Informationsverarbei­tung und Kommunikation an der Universität und erbringt Dienstleistungen zur Unterstüt­zung von Forschung, Lehre, Studium und Hochschulverwaltung. Nicht von dem Ent­schluß betroffen war allerdings die zu dieser Zeit noch nicht endgültig ausgearbeitete Benutzungsordnung.

Zum Abschluß dieser Sitzung dankte der Rektor Professor Dr. Rolf Mitzner allen Senatsmitgliedern für diekonstruktive Zu­sammenarbeit in der vergangenen (d.h. am 30. September abgeschlossenen)Amtszeit". In besonderem Maße dankte er dem bisheri­gen Kanzler Jens Prüß für dessen Leistungen in der Phase der Gründung der Universität.

In seiner 12. Sitzung am 13. Oktober hat der Senat der Universität u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:

Nach einer Beratung in der Ständigen Kom­mission für Forschung und wissenschaftli­chen Nachwuchs (FNK) folgte der Senat ein­stimmig einer entsprechenden Empfehlung und beschloß die Satzung des Zentrums für Pädagogische Forschung und Lehrerbildung. Ihrzufolge ist dieses Interdisziplinäre Zen­trum eine zentrale wissenschaftliche Einrich­tung der Universität unter direkter Verant­wortung des Senats. Assoziierten Mitgliedern kann auf Beschluß des Direktoriums die Vollmitgliedschaft zuerkannt werden.

Ferner stimmte der Senat einstimmig einer Kooperationsvereinbarung mit dem Alfred- Wegener-Institut für Polar- und Meeresfor­schung in Bremerhaven (AWI) zu und befür­wortete die Durchführung von gemeinsamen Berufungen. Die Abstimmung über eine da­mit verbundene Ausschreibung zweier Beru­fungen wurde allerdings vertagt. Das AWI mit seiner Außenstelle in Potsdam gehört zu den außeruniversitären Forschungseinrich­tungen, mit denen bereits unmittelbar nach Gründung der Universität eine Kooperation und die Besetzung leitender Wissenschaftler­stellen durch gemeinsam berufene Professo­ren verabredet wurde. Die weitere Zusam­menarbeit soll sich vor allem auf gemeinsa­me wissenschaftliche Veranstaltungen und Vorhaben, Lehraufträge, Gastvorlesungen, die Planung und Vorbereitung gemeinsamer Berufungen und die Förderung des wissen­schaftlichen Nachwuchses gründen. Auch wird es durch den Kooperationsvertrag mög­lich sein, den Studierenden einen stärkeren Praxisbezug anzubieten.

In Bezug auf die unterschiedlichen Promo­tionsordnungen der Philosophischen Fakul­tät I und der Phüosophischen Fakultät n folg­te der Senat einer Empfehlung der FNK, doch

die Fakultätsräte erneut zu einer Anglei­chung beider Ordnungen aufzufordern, nicht. Stattdessen wurde deutlich, daß seitens der Phüosophischen Fakultäten ein wiederholter Einigungsversuch aufgrund unterschiedli­cher Grundpositionen abgelehnt wird. Der Senat akzeptierte dies und erwartet nun ei­nen Beschlußvortrag über die unterschiedli­chen Promotionsordnungen.

Angenommen hat der Senat hingegen ein­stimmig die Einrichtung eines Institus für Religionswissenschaft der Universität an der Phüosophischen Fakultät I. Zwar entspreche dieses Institut nicht der üblichen personel­len Ausstattung eines Instituts von vier bis fünf Professoren (und ist auch nicht als ein solches geplant); doch lassen sich die Schwerpunkte dieses Wissenschaftsberei­ches weder in der Philosophie noch in der Geschichte oder anderswo wirklich einbin­den und nach Auffassung des Senates eine solche Konstruktion als ratsam erscheinen. Eine Mitarbeit dieses Institus für Religions­wissenschaft an dem ModellversuchLe- bensgestaltung-Ethik-Religion im Land Brandenburg wird befürwortet.

In Anbetracht dessen, daß die Universität Potsdam als einzige der Universitäten des Landes Brandenburg noch nicht über eine konkrete Bibliotheksausbauplanung verfüge, der Bau einer zentralen Universitätsbibliothek jedoch dringend erforderlich sei, beauftrag­te der Senat das Rektorat, den Neubau einer Bibliothek - wenn möglich unter Einbezie­hung des Kaiserbahnhofes, wenn nicht mög­lich, ohne diesen - zu forcieren. Dies solle in Verhandlungen mit den zuständigen Dienst­stellen geschehen. Der Senat machte sich die Auffassung der Bibliotheksdirektorin, Barbara Schneider-Eßlinger, zueigen, wonach der recht hohe Buchzugang von über 60.000 Bänden pro Jahr in Verbindung mit der er­wartbaren, mehrjährigen Bauzeit eines Bib­liotheksneubaus langsam Anlaß zu Besorg­nissen gebe.

Darüber hinaus bittet der Senat das Rekto­rat, die Verabschiedung des Verbeamtungs­konzeptes als Schwerpunkt in den Verhand­lungen mit dem neuen Minister für Wissen­schaft, Forschung und Kultur, Steffen Reiche, zu setzen.

Als weiteren Tagungsordnungspunkt nahm der Senat bei zwei Enthaltungen die Rah­menprüfungsordnung für die Diplomstudien­gänge der Universität (RPO) an. Damit sind nun nach Auskunft von Prorektor Professor Dr. Manfred Görtemaker, dem Vorsitzenden der Kommission für Lehre und Studium (LSK), alle Prüfungsordnungen der Potsdamer Uni­versität, die vom Ministerium für Wissen­schaft, Forschung und Kultur genehmigt werden müssen, beschlossen. Die Rahmen­prüfungsordnung soll insgesamt als Grund­lage für den Erlaß von Diplomprüfungs­ordnungen durch die Fakultäten dienen, wobei es den Fakultäten anheimgestellt ist,

PUZ 15/94

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