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AUS DEM SENAT BERICHTET
In seiner 11. Sitzung am 8. September hat der Senat der Universität u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:
Da der Geschäftsordnungs-/Satzungsaus- schuß bei der Erarbeitung einer Geschäftsordnung des Senats auf einige bisher nicht in der (vorläufigen) Grundordnung geregelte Sachverhalte aufmerksam geworden ist, brachte dieser Ausschuß eine Beschlußvorlage mit Vorschlägen zur Ergänzung der Grundordnung in den Senat ein. Der Senat beschloß einstimmig, dem Konzil folgende Vorschläge zur Neufassung der Grundordnung zu unterbreiten: „In unaufschiebbaren Angelegenheiten, in denen ein Beschluß des Senats nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, ist der Rektor befugt, selbständig Entscheidungen zu treffen. Er hat dem Senat unverzüglich die Gründe für die getroffene Entscheidung und die Art der Entscheidung mitzuteilen. Der Senat kann zu der Eilent- scheidung des Rektors Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist den zuständigen Stellen vorzulegen." Eine weitere Empfehlung galt dem Wahlmodus in Gremien. Hier steht der Senat auf dem Standpunkt, daß „Wahlen in Gremien durch verdeckte Stimmzettel erfolgen. Hiervon kann, außer in Personalangelegenheiten, im Einzelfall abgewichen werden, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht.“
Darüber hinaus hat der Senat Professor Dr. Hans Kaiser (Angewandte Analysis), Professor Dr. Frieder Scheller (Biochemie) und Professor Dr. Ludwig Brehmer (Festkörperphysik) aufgrund eines Wahlvorschlags der Gründungsversammlung des Zentrums für Dünne Organische und Biochemische Schichten als Direktorium des (mittlerweile gegründeten) Zentrums bestellt.
Was die Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät betrifft, so konnte der Senat diese als erste Promotionsordnung der Universität beschließen. Er tat dies einstimmig. Die Besonderheiten dieser Promotionsordnung liegen darin, daß auf ein Rigorosum verzichtet wird. An dessen Stelle tritt eine ausführliche Disputation (d.h. ein Vortrag sowie eine Befragung zur Dissertation). Es besteht eine zeitliche Limitierung von 12 Wochen für die Anfertigung eines Gutachtens und es sind die Voraussetzungen für Promotions-Kandidaten ohne einen Universitätsabschluß geregelt. In diesem Zusammenhang bekundeten die Senatsmitglieder ihre generelle Offenheit gegenüber qualifizierten FH-Absolventen, die an der Universität Potsdam promovieren wollten. Der Prodekan der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät, Professor Dr. Helmut Barthel, betonte die Vergleichbarkeit der ausgearbeiteten Promotionsordnung
mit denen der Berliner Universitäten.
Als weiteres stimmte der Senat der Ordnung der Zentralen Einrichtung für Informationsverarbeitung und Kommunikation (ZEIK) einstimmig zu. Entsprechend dieser Ordnung ist ZEIK als Hochschulrechenzentrum eine Zentrale Einrichtung für Informationsverarbeitung und Kommunikation an der Universität und erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung von Forschung, Lehre, Studium und Hochschulverwaltung. Nicht von dem Entschluß betroffen war allerdings die zu dieser Zeit noch nicht endgültig ausgearbeitete Benutzungsordnung.
Zum Abschluß dieser Sitzung dankte der Rektor Professor Dr. Rolf Mitzner allen Senatsmitgliedern für die „konstruktive Zusammenarbeit in der vergangenen“ (d.h. am 30. September abgeschlossenen) „Amtszeit". In besonderem Maße dankte er dem bisherigen Kanzler Jens Prüß für dessen Leistungen in der Phase der Gründung der Universität.
In seiner 12. Sitzung am 13. Oktober hat der Senat der Universität u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:
Nach einer Beratung in der Ständigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) folgte der Senat einstimmig einer entsprechenden Empfehlung und beschloß die Satzung des Zentrums für Pädagogische Forschung und Lehrerbildung. Ihrzufolge ist dieses Interdisziplinäre Zentrum eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität unter direkter Verantwortung des Senats. Assoziierten Mitgliedern kann auf Beschluß des Direktoriums die Vollmitgliedschaft zuerkannt werden.
Ferner stimmte der Senat einstimmig einer Kooperationsvereinbarung mit dem Alfred- Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven (AWI) zu und befürwortete die Durchführung von gemeinsamen Berufungen. Die Abstimmung über eine damit verbundene Ausschreibung zweier Berufungen wurde allerdings vertagt. Das AWI mit seiner Außenstelle in Potsdam gehört zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mit denen bereits unmittelbar nach Gründung der Universität eine Kooperation und die Besetzung leitender Wissenschaftlerstellen durch gemeinsam berufene Professoren verabredet wurde. Die weitere Zusammenarbeit soll sich vor allem auf gemeinsame wissenschaftliche Veranstaltungen und Vorhaben, Lehraufträge, Gastvorlesungen, die Planung und Vorbereitung gemeinsamer Berufungen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gründen. Auch wird es durch den Kooperationsvertrag möglich sein, den Studierenden einen stärkeren Praxisbezug anzubieten.
In Bezug auf die unterschiedlichen Promotionsordnungen der Philosophischen Fakultät I und der Phüosophischen Fakultät n folgte der Senat einer Empfehlung der FNK, doch
die Fakultätsräte erneut zu einer Angleichung beider Ordnungen aufzufordern, nicht. Stattdessen wurde deutlich, daß seitens der Phüosophischen Fakultäten ein wiederholter Einigungsversuch aufgrund unterschiedlicher Grundpositionen abgelehnt wird. Der Senat akzeptierte dies und erwartet nun einen Beschlußvortrag über die unterschiedlichen Promotionsordnungen.
Angenommen hat der Senat hingegen einstimmig die Einrichtung eines Institus für Religionswissenschaft der Universität an der Phüosophischen Fakultät I. Zwar entspreche dieses Institut nicht der üblichen personellen Ausstattung eines Instituts von vier bis fünf Professoren (und ist auch nicht als ein solches geplant); doch lassen sich die Schwerpunkte dieses Wissenschaftsbereiches weder in der Philosophie noch in der Geschichte oder anderswo wirklich einbinden und nach Auffassung des Senates eine solche Konstruktion als ratsam erscheinen. Eine Mitarbeit dieses Institus für Religionswissenschaft an dem Modellversuch „Le- bensgestaltung-Ethik-Religion“ im Land Brandenburg wird befürwortet.
In Anbetracht dessen, daß die Universität Potsdam als einzige der Universitäten des Landes Brandenburg noch nicht über eine konkrete Bibliotheksausbauplanung verfüge, der Bau einer zentralen Universitätsbibliothek jedoch dringend erforderlich sei, beauftragte der Senat das Rektorat, den Neubau einer Bibliothek - wenn möglich unter Einbeziehung des Kaiserbahnhofes, wenn nicht möglich, ohne diesen - zu forcieren. Dies solle in Verhandlungen mit den zuständigen Dienststellen geschehen. Der Senat machte sich die Auffassung der Bibliotheksdirektorin, Barbara Schneider-Eßlinger, zueigen, wonach der recht hohe Buchzugang von über 60.000 Bänden pro Jahr in Verbindung mit der erwartbaren, mehrjährigen Bauzeit eines Bibliotheksneubaus langsam Anlaß zu Besorgnissen gebe.
Darüber hinaus bittet der Senat das Rektorat, die Verabschiedung des Verbeamtungskonzeptes als Schwerpunkt in den Verhandlungen mit dem neuen Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Steffen Reiche, zu setzen.
Als weiteren Tagungsordnungspunkt nahm der Senat bei zwei Enthaltungen die Rahmenprüfungsordnung für die Diplomstudiengänge der Universität (RPO) an. Damit sind nun nach Auskunft von Prorektor Professor Dr. Manfred Görtemaker, dem Vorsitzenden der Kommission für Lehre und Studium (LSK), alle Prüfungsordnungen der Potsdamer Universität, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur genehmigt werden müssen, beschlossen. Die Rahmenprüfungsordnung soll insgesamt als Grundlage für den Erlaß von Diplomprüfungsordnungen durch die Fakultäten dienen, wobei es den Fakultäten anheimgestellt ist,
PUZ 15/94
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