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(1.1.2019) 15
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für die jeweiligen Fächer relevante Sonder­regelungen zu treffen. In Abänderung der ursprünglichen Fassung der Rahmenprüf­ungsordnung beschloß der Senat allerdings die Einfügung einer variablen Freiversuchs- Regelung für die Diplomstudiengänge. Neben einem Beschluß über die Personal­struktur und das Aufgabenkompendium der Zentralen Einrichtung für Informationsverar­beitung und Kommunikation an der Univer­sität (ZEIK),dementsprechend die noch aus­stehende Besetzung von Koordinator- und Technikerstellen als dringlich einzuschätzen ist, lehnte der Senat einen Vorschlag des Rektorates zu einer nach Fächern differen­zierten Stellenausstattung für den Zeitraum bis 1997 ab. Hintergrund für den Vorschlag zur personellen Ausbauplanung war eine Eilanfrage des MWFK an das Rektorat gewe­sen, für den in Arbeit befindlichen Landes­hochschulentwicklungsplan Angaben über die geplante quantitative Entwicklung der Fächer bis etwa 1997 vorzulegen. Dabei soll­ten die Rahmendaten der Landesplanung für den Ausbau der Hochschulen und die für die Uni Potsdam in der ersten Ausbauphase fest­gelegte Studienplatzzielzahl von rund 10.400 flächenbezogenen Studienplätzen berück­sichtigt werden. Das Rektorat ging deshalb von 238 Professuren und 549 Stellen für wis­senschaftliche Mitarbeiter aus, deren Vertei­lung auf die einzelnen Fächer jedoch vom Senat abgelehnt wurde. Entsprechende Vor­schläge werden nun von den einzelnen Fa­kultäten erarbeitet.

Einem Antrag der Studentenvertreter zufol­ge wurde in der Sitzung vom 23. Juni die­ses Jahres vom Senat beschlossen, Professor Dr. Marianne Andrae in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Verwaltungsrates des Stu­dentenwerkes zu einer Berichterstattung über die Neufassung der Allgemeinen Miet­bedingungen des Potsdamer Studentenwer­kes vor dem Senat einzuladen. Dieser Bericht erfolgte nun in der 12. Sitzung am 13. Okto­ber. Marianne Andrae erläuterte darin u.a., wie und warum es zu einer zeitlichen Be­grenzung der Wohnberechtigung Studieren­der in den Wohnheimen gekommen ist. (Die veränderten Mietbedingungen sehen anstelle eines unbegrenzten Anspruchs eine Begren­zung auf acht Semester vor, was sowohl vom Studentenwerk als auch von den Studieren­den als äußerst ungünstig wegen der zu die­ser Zeit meist anstehenden Examensvorbe­reitungen bewertet wird.) Darüber hinaus wurde von den studentischen Vertretern im Senat moniert, daß das Studentenwerk aus der Absicht heraus, sofort für alle gleiche Mietbedingungen zu schaffen, nach Ablauf des Semesters, in dem die Änderungen be­schlossen worden waren, allen studentischen Mietern die alten Mietverträge kündigte. Da Professor Andrae diese Änderungskün­digungen selbst alsnicht zulässig" bezeich- nete, schloß sich der Senat dieser Auffassung

an. Er beschloß, dem Studentenwerk seine Position in dieser Frage dahingehend mitzu­teilen, daß das Studentenwerk seiner Ansicht nach sowohl, was die Aufsichtspflicht als auch, was die Verfahrensweise betreffe, nicht entsprechend seiner Aufgaben gehandelt habe. Der Senat wird deshalb das Studenten­werk bitten, die alten Mietverträge von Stu­dierenden bis zu deren Auszug aus den Wohnheimen weitergelten zu lassen. Desweiteren bestätigte der Senat folgende Zulassungsbeschränkungen für das Sommer­semester 1995: In dem Studiengang Volks­wirtschaftslehre sollen 30 und in dem Studi­engang Rechtswissenschaft 150 Studierende aufgenommen werden können. (Beide Studi­engänge sind einem bundesweitem NC un­

terworfen.) Auch beschloß der Senat, das zuständige Dezernat der Universität anzu- weisen, für die schnellstmögliche Beseiti­gung von mittlerweile elf Autowracks auf dem Gelände des Komplexes III im Bezirk II der Universität zu sorgen. Was den geplan­ten Abriß des Büros des Fachschaftsrates der Juristischen Fakultät in Babelsberg betrifft, so gab der Dezernent Dr. Volker Pohl be­kannt, daß einem solchen Abriß seitens der Verwaltung erst zugestimmt würde, wenn Ersatzräume für die Studierenden gefunden wären. Unabhängig davon wäre der Abriß unter denkmalspflegerischen Aspekten nicht zu vermeiden. Mit ihm würde einem Wunsch der Stiftung Schlösser und Gärten entspro­chen werden. Hg.

BEI DEN ERSTKLÄSSLERN

Studierende sammelten Erfahrungen im Sachunterricht an Potsdamer Schule

Sachunterricht in Klasse 1 - wie macht man den?

Mit diesem Problemkreis können sich Potsdamer Studentinnen und Stu­denten des Lehramts Pri- marstufe und der Sekun­darstufe I seit kurzer Zeit in Theorie und Praxis in einem Seminarlehrgang Sachunterricht, der Be­standteil im Anfangsun­terricht ist, auseinander­setzen.

Der Sachunterricht hat als Lernbereich der Grundschule einen spezifi­schen Beitrag zur grundlegenden Bildung zu leisten. Sein Bildungswert ergibt sich aus seinem spezifischen Lernbereichsprofil, in­dem soziale, natürliche und technische Sach­verhalte und Zusammenhänge direkt thema­tisiert und dem jeweiligen Sachanspruch ent­sprechend erarbeitet werden. Er soll durch seine ganzheitlichen Formen der Lebens­welterschließung (sinnhaftes, manuelles, ko­gnitives Erschließen) in kindeigenen Zusam­menhängen die besonders für den Anfangs­unterricht erforderliche Integration der Lern­formen und Lernvorhaben gewährleisten. Anschaulichkeit, Handeln, Erlebnis und Be­zug zur eigenen Person sowie zur Gemein­schaft sind praxisleitende Gesichtspunkte der schulischen Arbeit. In diesem Sinne knüpft der Sachunterricht an die Erlebnis- und Erfahrungswelt der Kinder an, stützt sich auf vielfältige Veranschaulichungen, ermög­licht entdeckendes, selbständiges Lernen und stellt Handlungsbezüge innerhalb und außerhalb der Schule her bzw. baut diese aus. Im Rahmen der Lehrveranstaltungen be­steht die grundlegende theoretische Befähi­gung u.a. darin, komplexe Lebensweltstruk- turen der Kinder zu erfassen und Aspekte der natürlichen, sozialen und technischen Um­welt fachgerecht zu ermitteln, zu analysieren

An der Schule 19 in Potsdam erlebten Lehramtsstudierende der Uni quirlige und aufgeschlossene Kinder der 1. Klasse. Foto: zg.

und diese stufenspezifisch in komplexe Sinn­zusammenhänge für Kinder aufzugreifen, Wissen zu vermitteln und Handlungsstruk­turen im Prozeß zu integrieren.

Inhalte und Themen für den Studienkomplex ergeben sich folgerichtig am Beispiel Schu­le und Schulweg, an dem gesellschaftliche und naturwissenschaftlich-technische As­pekte erarbeitet werden. Die inhaltlichen Komplexe Raum und Zeit sowie natürliche und gestaltete Umwelt werden auf der Grundlage des vorläufigen Rahmenlehrplanes Sachunterricht des Landes Brandenburg thematisiert, Integrationsmöglichkeiten mit anderen Fächern aufgezeigt und in Verbin­dung mit übergreifenden pädagogischen und psychologischen Fragen diskutiert.

Wie aber gestaltet man diesen Sachunterricht in der Praxis? An der Schule 19 in Potsdam konnten einige Studierende dies erleben. Ihre Erfahrungen waren durchaus positiv. So ganz nebenbei" beobachteten sie auch, wie man Lembedingungen schaffen kann, in denen die unterschiedlichen Lerntempi und Lern­strategien der Schüler Berücksichtigung fin­den und wie z.B. auch den Bedürfnissen nach sinnlicher Kontaktaufnahme mit dem Lern­gegenstand, nach Bewegung, nach Kontakt­aufnahme mit anderen Kindern entsprochen werden kann. Regine Keil

PUZ 15/94

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