für die jeweiligen Fächer relevante Sonderregelungen zu treffen. In Abänderung der ursprünglichen Fassung der Rahmenprüfungsordnung beschloß der Senat allerdings die Einfügung einer variablen Freiversuchs- Regelung für die Diplomstudiengänge. Neben einem Beschluß über die Personalstruktur und das Aufgabenkompendium der Zentralen Einrichtung für Informationsverarbeitung und Kommunikation an der Universität (ZEIK),dementsprechend die noch ausstehende Besetzung von Koordinator- und Technikerstellen als dringlich einzuschätzen ist, lehnte der Senat einen Vorschlag des Rektorates zu einer nach Fächern differenzierten Stellenausstattung für den Zeitraum bis 1997 ab. Hintergrund für den Vorschlag zur personellen Ausbauplanung war eine Eilanfrage des MWFK an das Rektorat gewesen, für den in Arbeit befindlichen Landeshochschulentwicklungsplan Angaben über die geplante quantitative Entwicklung der Fächer bis etwa 1997 vorzulegen. Dabei sollten die Rahmendaten der Landesplanung für den Ausbau der Hochschulen und die für die Uni Potsdam in der ersten Ausbauphase festgelegte Studienplatzzielzahl von rund 10.400 flächenbezogenen Studienplätzen berücksichtigt werden. Das Rektorat ging deshalb von 238 Professuren und 549 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter aus, deren Verteilung auf die einzelnen Fächer jedoch vom Senat abgelehnt wurde. Entsprechende Vorschläge werden nun von den einzelnen Fakultäten erarbeitet.
Einem Antrag der Studentenvertreter zufolge wurde in der Sitzung vom 23. Juni dieses Jahres vom Senat beschlossen, Professor Dr. Marianne Andrae in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Verwaltungsrates des Studentenwerkes zu einer Berichterstattung über die Neufassung der Allgemeinen Mietbedingungen des Potsdamer Studentenwerkes vor dem Senat einzuladen. Dieser Bericht erfolgte nun in der 12. Sitzung am 13. Oktober. Marianne Andrae erläuterte darin u.a., wie und warum es zu einer zeitlichen Begrenzung der Wohnberechtigung Studierender in den Wohnheimen gekommen ist. (Die veränderten Mietbedingungen sehen anstelle eines unbegrenzten Anspruchs eine Begrenzung auf acht Semester vor, was sowohl vom Studentenwerk als auch von den Studierenden als äußerst ungünstig wegen der zu dieser Zeit meist anstehenden Examensvorbereitungen bewertet wird.) Darüber hinaus wurde von den studentischen Vertretern im Senat moniert, daß das Studentenwerk aus der Absicht heraus, sofort für alle gleiche Mietbedingungen zu schaffen, nach Ablauf des Semesters, in dem die Änderungen beschlossen worden waren, allen studentischen Mietern die alten Mietverträge kündigte. Da Professor Andrae diese Änderungskündigungen selbst als „nicht zulässig" bezeich- nete, schloß sich der Senat dieser Auffassung
an. Er beschloß, dem Studentenwerk seine Position in dieser Frage dahingehend mitzuteilen, daß das Studentenwerk seiner Ansicht nach sowohl, was die Aufsichtspflicht als auch, was die Verfahrensweise betreffe, nicht entsprechend seiner Aufgaben gehandelt habe. Der Senat wird deshalb das Studentenwerk bitten, die alten Mietverträge von Studierenden bis zu deren Auszug aus den Wohnheimen weitergelten zu lassen. Desweiteren bestätigte der Senat folgende Zulassungsbeschränkungen für das Sommersemester 1995: In dem Studiengang Volkswirtschaftslehre sollen 30 und in dem Studiengang Rechtswissenschaft 150 Studierende aufgenommen werden können. (Beide Studiengänge sind einem bundesweitem NC un
terworfen.) Auch beschloß der Senat, das zuständige Dezernat der Universität anzu- weisen, für die schnellstmögliche Beseitigung von mittlerweile elf Autowracks auf dem Gelände des Komplexes III im Bezirk II der Universität zu sorgen. Was den geplanten Abriß des Büros des Fachschaftsrates der Juristischen Fakultät in Babelsberg betrifft, so gab der Dezernent Dr. Volker Pohl bekannt, daß einem solchen Abriß seitens der Verwaltung erst zugestimmt würde, wenn Ersatzräume für die Studierenden gefunden wären. Unabhängig davon wäre der Abriß unter denkmalspflegerischen Aspekten nicht zu vermeiden. Mit ihm würde einem Wunsch der Stiftung Schlösser und Gärten entsprochen werden. Hg.
BEI DEN ERSTKLÄSSLERN
Studierende sammelten Erfahrungen im Sachunterricht an Potsdamer Schule
Sachunterricht in Klasse 1 - wie macht man den?
Mit diesem Problemkreis können sich Potsdamer Studentinnen und Studenten des Lehramts Pri- marstufe und der Sekundarstufe I seit kurzer Zeit in Theorie und Praxis in einem Seminarlehrgang „Sachunterricht“, der Bestandteil im Anfangsunterricht ist, auseinandersetzen.
Der Sachunterricht hat als Lernbereich der Grundschule einen spezifischen Beitrag zur grundlegenden Bildung zu leisten. Sein Bildungswert ergibt sich aus seinem spezifischen Lernbereichsprofil, indem soziale, natürliche und technische Sachverhalte und Zusammenhänge direkt thematisiert und dem jeweiligen Sachanspruch entsprechend erarbeitet werden. Er soll durch seine ganzheitlichen Formen der Lebenswelterschließung (sinnhaftes, manuelles, kognitives Erschließen) in kindeigenen Zusammenhängen die besonders für den Anfangsunterricht erforderliche Integration der Lernformen und Lernvorhaben gewährleisten. Anschaulichkeit, Handeln, Erlebnis und Bezug zur eigenen Person sowie zur Gemeinschaft sind praxisleitende Gesichtspunkte der schulischen Arbeit. In diesem Sinne knüpft der Sachunterricht an die Erlebnis- und Erfahrungswelt der Kinder an, stützt sich auf vielfältige Veranschaulichungen, ermöglicht entdeckendes, selbständiges Lernen und stellt Handlungsbezüge innerhalb und außerhalb der Schule her bzw. baut diese aus. Im Rahmen der Lehrveranstaltungen besteht die grundlegende theoretische Befähigung u.a. darin, komplexe Lebensweltstruk- turen der Kinder zu erfassen und Aspekte der natürlichen, sozialen und technischen Umwelt fachgerecht zu ermitteln, zu analysieren
An der Schule 19 in Potsdam erlebten Lehramtsstudierende der Uni quirlige und aufgeschlossene Kinder der 1. Klasse. Foto: zg.
und diese stufenspezifisch in komplexe Sinnzusammenhänge für Kinder aufzugreifen, Wissen zu vermitteln und Handlungsstrukturen im Prozeß zu integrieren.
Inhalte und Themen für den Studienkomplex ergeben sich folgerichtig am Beispiel Schule und Schulweg, an dem gesellschaftliche und naturwissenschaftlich-technische Aspekte erarbeitet werden. Die inhaltlichen Komplexe Raum und Zeit sowie natürliche und gestaltete Umwelt werden auf der Grundlage des vorläufigen Rahmenlehrplanes Sachunterricht des Landes Brandenburg thematisiert, Integrationsmöglichkeiten mit anderen Fächern aufgezeigt und in Verbindung mit übergreifenden pädagogischen und psychologischen Fragen diskutiert.
Wie aber gestaltet man diesen Sachunterricht in der Praxis? An der Schule 19 in Potsdam konnten einige Studierende dies erleben. Ihre Erfahrungen waren durchaus positiv. So ganz „nebenbei" beobachteten sie auch, wie man Lembedingungen schaffen kann, in denen die unterschiedlichen Lerntempi und Lernstrategien der Schüler Berücksichtigung finden und wie z.B. auch den Bedürfnissen nach sinnlicher Kontaktaufnahme mit dem Lerngegenstand, nach Bewegung, nach Kontaktaufnahme mit anderen Kindern entsprochen werden kann. Regine Keil
PUZ 15/94
Seite 17