Heft 
(1.1.2019) 01
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INFOTHEK

Fortsetzung: Forum

zu viel durchgemacht, und den verlorenen Sohn wollen wir auch nicht spielen. Also, wann werden wir endlich lernen, uns gegen­seitig zu akzeptieren und zu tolerieren mit all unseren Schwächen und Stärken. Bedauer­lich ist, daß viele zu schnell vergessen haben, was es heißt, in der DDR zu leben. Zu plötz­lich wurden Dinge selbstverständlich, an die früher keiner zu denken wagte.

Wenn man nach fünf Jahren eine erste Bilanz zieht, bleibt zu wünschen, daß geistige Bar­rikaden, die dem Miteinander den Weg ver­sperren, überwunden werden; Worte wie Ossi" undWessi ein für allemal aus der Sprache verbannt werden (schlimm genug, daß sie Platz im Duden fanden); Toleranz und Akzeptanz wieder an Bedeutung gewinnen; mehr Zivilcourage gegenüber Minderheiten an den Tag gelegt wird; Gerechtigkeit wie­der einen oberen Stellenwert erlangt; mit großen Worten sparsamer umgegangen wird - mit Worten, die verletzen auch - und daß der Mensch auf seine Größe achte!

Heike Kunert

RICHTUNGSWEISENDE

SOZIALFORDERUNGEN

Die 55. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW), an der auch das Studentenwerk Potsdam teil­nahm, faßte im Dezember vergangenen Jah­res für die Sozialgesetzgebung des Bundes und der Länder sowie die Bundesregierang, die Ministerien für Bildung und Forschung sowie die Hochschulen richtungsweisende Beschlüsse in Hinblick auf die sozialen Be­lange der Studierenden.

So forderten die Mitglieder, bei der Planung und Finanzierung von Hochschulgründungen und -ausbauten die Schaffung einer geeigne­ten sozialen Infrastruktur von vornherein mit zu berücksichtigen, die 17. BAföG-Novelle unverzüglich zu verabschieden, den Famili­enlastenausgleich zu reformieren, die zum 1. Januar 1994 in Kraft getretene Anrechnung des studentischen Einkommens nach dem Bundeskindergeldgesetz zurückzunehmen, die gemeinsame Wohnraumförderung für Studierende fortzusetzen und unverzüglich ein Sanierungsprogramm zu verabschieden sowie die Beratungsangebote für Studieren­de nachhaltig zu verbessern.

Die DSW-Mitgliederversammlung bemängel­te ferner, daß Regelstudienzeiten und eine entsprechend begrenzte BAföG-Förderungs- höchstdauer sowie zusätzliche Leistungs­nachweise eingeführt werden sollen, ohne daß sich an der Überfüllung der Hochschu­len in absehbarer Zeit etwas ändere. Ohne die notwendige Strukturreform würden die Probleme auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen. K.B.

PUTZ 1/95

DAAD VERGIBT STIPENDIEN

Im Rahmen desErneuerungspro­gramms für Hochschule und Forschung in den neuen Ländern vergibt der DAAD Stipendien an deutsche Nach­wuchswissenschaftler zur Wissen­schaftlichen Fortbildung im Ausland. Die Stipendien sind zu weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsarbeiten im Ausland bestimmt. Sie stehen Bewerbern aller Fach­richtungen offen. Das Programm richtet sich primär an promovierte Nachwuchswissen­schaftler. Daneben werden auch besonders qualifizierte Doktoranden zu Forschungs­aufenthalten im Ausland im Rahmen der Pro­motion gefördert.

Die Stipendienangebote richten sich an Deut­sche, die an Hochschulen in der ehemaligen DDR bzw. in den jetzigen Ländern Branden­burg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie im ehemaligen Ost-Berlin promoviert haben. Die Stipendien werden dem jeweiligen Vorhaben entsprechend für die Dauer von ein bis zwölf Monaten vergeben. In begründeten Fällen ist eine Verlängerung bis zur Höchstdauer von 24 Monaten möglich. Für Unterkunft, Verpfle­gung und Nebenausgaben wird ein den Le­benshaltungskosten des Gastlandes ange­paßter Betrag zur Verfügung gestellt, der sich aus einem Stipendiengrundbetrag und einer Auslandszulage zusammensetzt.

Zusätzlich werden ggf. anfallende Studienge­bühren übernommen; sogenannte kumulati­vebench fees bzw.lab fees werden nicht erstattet. Der DAAD zahlt darüber hinaus einen Zuschuß zur Kranken-, Unfall- und Pri­vathaftpflichtversicherung für den/die Sti­pendiaten/in und übernimmt die Reisekosten vom Heimatort an das Gastinstitut und zu­rück.

Bewerbungen werden direkt beim DAAD eingereicht. Auswahlen finden in der Regel im Februar, Juni und Oktober statt. Die voll­ständigen Unterlagen müssen spätestens drei Monate vor der Auswahl, also Ende Oktober, Ende Februar bzw. Ende Juni, im DAAD vorliegen. Die Auswahl erfolgt durch eine Hochschullehrer-Kommission des DAAD. Dabei stehen die Qualifikation des Bewerbers sowie die Qualität und Durchführ­barkeit des Vorhabens im Mittelpunkt. Nach einer Vorauswahl auf der Basis der Antrags­unterlagen wird ein Teil der Bewerber/innen zu einem persönlichen Gespräch mit der Kommission eingeladen. pm.

Bewerbungsunterlagen können angefordert werden bei:

Deutscher Akademischer Austausch­dienst, Referat 317, Postfach 20 04 04, 53134 Bonn, Telefax 0228/882 444, Tele­fon 0228/882 384.

ALFRIED KRUPP­FÖRDERPREIS

Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach- Stiftung verleiht im Jahre 1995 zum 13. Mal den Alfried-Krupp-Förderpreis für junge Hochschullehrer. Mit der Verleihung des Preises wird eine Ergänzungsausstattung in Form von Personal- und Sachmitteln in Höhe von DM 850.000, verteüt auf fünf Jahre, ge­währt.

Das Förderangebot richtet sich an Natur- und Ingenieurwissenschaftler, deren Befähigung zu Forschung und Lehre durch die Berufung auf eine C3-Professur an einer wissenschaft­lichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist. Sie sollten nicht älter als 38 Jahre alt sein. Kandidaten können von Einzelpersonen, von wissen­schaftlichen Hochschulen und von For­schungsinstitutionen der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen werden. Selbst­bewerbungen sind ausgeschlossen. Vorschläge können schriftlich bis zum 31. Januar 1995 an die Stiftung gerichtet werden. Sie sollten die folgenden Angaben enthalten: Curriculum vitae, wissenschaftlicher Werde­gang und bisher ausgeübte berufliche Tätig­keit des Kandiaten sowie eine Publikations­liste und Referenzen. mt.

Weitere Richtlinien zum Förderpreis können angefordert werden bei: Alfried Krupp von Bohlen und Haibach- Stiftung, Postfach 230445, 45070 Essen Telefon: 0201/188-4820/ -4857, Telefax: 0201/41 25 87

Impressum

PUTZ. Die Potsdamer Universitätszeitung ISSN 0947-1650

Herausgeber

Der Rektor der Universität Potsdam,

Prof. Dr. Rolf Mitzner

Redaktion

Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Myriam Honig (Hg.) (v.i.S.d.P.), Regine Derdack (De.), Dr. Barbara Eckardt (B.E.), Petra Gütlich (P.G.) Texterfassung Sigrid Penquitt Anschrift der Redaktion Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam,

Telefon 0331/977-1496 oder -1474, -1782, -1675, Telefax 0331/977-1145 Redaktionsschluß

der Februai/Mäiz-Ausgabe: 20. Januar 1995 Nachdruck gegen Belegexemplar bei Quellen- und Autorenangabe frei.

Verlag und Anzeigenverwaltung News & Media Public Relations,

Marcus v. Arnsberg,

Küpenicker Str. 9 b, 10997 Berlin,

Telefon 030/611 22 91, Telefax 618 92 93 Es gilt Anzeigen-Preisliste Ni. 1 (1.9.1994) Anzeigenschluß

der Februar/März-Ausgabe: 27. Januar 1995

Seite 35