Heft 
(1.1.2019) 02
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CAMPUS

DEN FINGER AUF DIE WUNDEN LEGEN

Prof. Dr. Eckart Klein widmet sich den Menschenrechten - und das weltweit

Daß alle Menschen von Natur aus gleich frei und unabhängig sind und be­stimmte angeborene Rechte besitzen,... nämlich das Recht auf den Genuß des Lebens und der Freiheit, auf die Mittel zum Erwerb und Besitz von Eigentum, das Streben nach Glück und Sicherheit und das Erlangen beider. So ist es dem ältesten MenschenrechtskatalogVir­ginia Bill of Rights" von 1776 zu entneh­men. Angesichts von aktuellen Kriegen, Leid und Elend in unterschiedlichen Regionen der Welt ist oft von der Wah­rung oder Verletzung der Menschen­rechte die Rede. Diese Rechte sind selbstverständlich auch Gegenstand wissenschaftlicher Forschung.

Ihnen widmet sich an der Universität Potsdam vor allem Prof. Dr. Eckart Klein.

Ausgangspunkt für die Beschreibung der Menschenrechte ist die menschliche Würde. Die damit in Verbindung stehenden Rechte sind dem Menschen - aus christlicher Sicht von Gott, aus humanistischer und aufgeklär­ter Sicht von Natur aus - gegeben. Die menschlichen Gemeinschaften, die Gesell­schaft und der Staat haben die Menschen­rechte für jeden Bürger zu gewährleisten. Als solche werden vor allem die politischen Freiheitsrechte oder Grundfreiheiten wie das Recht auf Gleichheit, Unversehrtheit, Eigen­tum, Meinungs- und Glaubensfreiheit, Wi­derstand gegen Unterdrückung verstanden. Seit dem 19. Jahrhundert ist eine schrittwei­se Ausdehnung der Menschenrechte in den sozialen Bereich zu verzeichnen. Das betrifft beispielsweise das Recht auf Arbeit, Bildung und soziale Sicherheit.

Der Grundgedanke der Menschenrechte fin­det sich bei dem englischen Philosophen John Locke (1632-1704). Danach sind die Menschen im vorstaatlichen Zustand mit Rechten ausgestattet, die sich aus dem Ge­setz der Natur ergeben. Daraus leitet er die Rechte auf Freiheit, Leben und Besitz ab. Die Aufgaben des Staates bestehen demzufolge darin, diese Rechte zu schützen. Detaillierte Grundrechtskataloge, oft in Anlehnung an die französische Verfassung von 1791, sind in nahezu allen geschriebenen Verfassungen verankert. In der heutigen Zeit haben sich viele Länder darüber hinaus zusätzlich durch völkerrechtliche Verträge zur Sicherung der Menschenrechte verpflichtet. Zu ihnen zählt die seit 1950 existierende europäischeKon­vention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Insbesondere die juristisch-normative Di­mension der Menschenrechte interessiert den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Eckart

Klein. Er leitet das seit 1. Juli 1994 an der Uni­versität Potsdam angesiedelte Menschen­rechtszentrum. Seit Juni 1994 hat er außer­dem den Lehrstuhl für Staatsrecht, Völker- und Europarecht der Juristischen Fakultät inne.

In den meisten Mitgliedsstaaten des Europa­rates bestehen bereits nationale Menschen­rechtszentren. Das Potsdamer Zentrum als zentrale Einrichtung für die Bundesrepublik Deutschland befindet sich derzeit im Aufbau­stadium. Die personelle und räumliche Situa­tion müsse der Bedeutung der Einrichtung angepaßt werden, so Prof. Klein. Denn neben dem Direktor gibt es gegenwärtig nur einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, je eine wis­senschaftliche und studentische Hilfskraft sowie eine Halbtagssekretärin.Die Stellen werden anwachsen, versichert aber Rektor Prof. Dr. Rolf Mitzner. Wenn die erforderliche

Unterstützung des Landes dafür ausbleiben sollte, fürchtet Eckart Klein um dieses Pro­jekt.

Die Mitarbeiter des Zentrums haben ein brei­tes Aufgabenfeld ins Auge gefaßt. Zu ihren Schwerpunkten zählen die Sammlung, Doku­mentation und Aufarbeitung vorhandener Materialien mit dem Ziel, sie einer breiteren juristischen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Enge Unterstützung gewähren der Europarat, die zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Justiz und des Aus­wärtigen Amtes. Wissenschaftliche Publika­tionen zu menschenrechtlichen Fragestellun­gen unter dem Blickwinkel des Völkerrechts,

des Europäischen Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts sowie entspre­chende Veranstaltungen gehören ebenso zum Angebot.

Das erste Kolloquium fand im Dezember 1994 statt. Dabei wurde die während der letzten beiden Jahre geschaffene Institution der Menschenrechts- bzw. Minderheiten­kommissare vorgestellt. Die Referenten be­richteten über die Arbeit der Kommissare der UN, KSZE/OSZE und des Rates der Ostsee­staaten und debattierten über Möglichkeiten des präventiven Menschenrechtsschutzes. Inhaltlich bezog sich die Diskussion u.a. auf den Minderheitenbegriff und die Situation einzelner Minderheiten, die Chancen und Probleme des gleichzeitigen Wirkens dreier Menschenrechtskommissare, die doppelte Staatsangehörigkeit sowie das Recht auf Entwicklung.

Im kommenden Herbst will man sich im Rah­men einer weiteren Tagung jenen Men­schenrechtsorganisationen intensiver zu­wenden, die praktische Arbeit vor Ort leisten. Schon jetzt bestehen Kontakte der Wissen­schaftler zu Amnesty International, zum Ro­ten Kreuz, zur Gesellschaft für bedrohte Völ­ker und zur Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte. Ein anderes Feld, welchem sich Prof. Klein annehmen möchte, ist die Frage nach der Durchdringung menschen­rechtlicher Schutzebenen.

Auf der staatlichen Ebene existieren die im Grundgesetz verankerten Grundrechte, auf der europäischen gewähren die Menschen-

In diesem UN-Gebäude in Genf und in New York finden die Sitzungen des 18köpfigen Menschen­rechtsausschusses statt, ihm gehört seit Januar 1995 als einziger Deutscher der Jurist Prof. Dr. Eckart Klein an. Foto: zg.

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