CAMPUS
DEN FINGER AUF DIE WUNDEN LEGEN
Prof. Dr. Eckart Klein widmet sich den Menschenrechten - und das weltweit
„Daß alle Menschen von Natur aus gleich frei und unabhängig sind und bestimmte angeborene Rechte besitzen,... nämlich das Recht auf den Genuß des Lebens und der Freiheit, auf die Mittel zum Erwerb und Besitz von Eigentum, das Streben nach Glück und Sicherheit und das Erlangen beider.“ So ist es dem ältesten Menschenrechtskatalog „Virginia Bill of Rights" von 1776 zu entnehmen. Angesichts von aktuellen Kriegen, Leid und Elend in unterschiedlichen Regionen der Welt ist oft von der Wahrung oder Verletzung der Menschenrechte die Rede. Diese Rechte sind selbstverständlich auch Gegenstand wissenschaftlicher Forschung.
Ihnen widmet sich an der Universität Potsdam vor allem Prof. Dr. Eckart Klein.
Ausgangspunkt für die Beschreibung der Menschenrechte ist die menschliche Würde. Die damit in Verbindung stehenden Rechte sind dem Menschen - aus christlicher Sicht von Gott, aus humanistischer und aufgeklärter Sicht von Natur aus - gegeben. Die menschlichen Gemeinschaften, die Gesellschaft und der Staat haben die Menschenrechte für jeden Bürger zu gewährleisten. Als solche werden vor allem die politischen Freiheitsrechte oder Grundfreiheiten wie das Recht auf Gleichheit, Unversehrtheit, Eigentum, Meinungs- und Glaubensfreiheit, Widerstand gegen Unterdrückung verstanden. Seit dem 19. Jahrhundert ist eine schrittweise Ausdehnung der Menschenrechte in den sozialen Bereich zu verzeichnen. Das betrifft beispielsweise das Recht auf Arbeit, Bildung und soziale Sicherheit.
Der Grundgedanke der Menschenrechte findet sich bei dem englischen Philosophen John Locke (1632-1704). Danach sind die Menschen im vorstaatlichen Zustand mit Rechten ausgestattet, die sich aus dem Gesetz der Natur ergeben. Daraus leitet er die Rechte auf Freiheit, Leben und Besitz ab. Die Aufgaben des Staates bestehen demzufolge darin, diese Rechte zu schützen. Detaillierte Grundrechtskataloge, oft in Anlehnung an die französische Verfassung von 1791, sind in nahezu allen geschriebenen Verfassungen verankert. In der heutigen Zeit haben sich viele Länder darüber hinaus zusätzlich durch völkerrechtliche Verträge zur Sicherung der Menschenrechte verpflichtet. Zu ihnen zählt die seit 1950 existierende europäische „Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“.
Insbesondere die juristisch-normative Dimension der Menschenrechte interessiert den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Eckart
Klein. Er leitet das seit 1. Juli 1994 an der Universität Potsdam angesiedelte Menschenrechtszentrum. Seit Juni 1994 hat er außerdem den Lehrstuhl für Staatsrecht, Völker- und Europarecht der Juristischen Fakultät inne.
In den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates bestehen bereits nationale Menschenrechtszentren. Das Potsdamer Zentrum als zentrale Einrichtung für die Bundesrepublik Deutschland befindet sich derzeit im Aufbaustadium. Die personelle und räumliche Situation müsse der Bedeutung der Einrichtung angepaßt werden, so Prof. Klein. Denn neben dem Direktor gibt es gegenwärtig nur einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, je eine wissenschaftliche und studentische Hilfskraft sowie eine Halbtagssekretärin. „Die Stellen werden anwachsen“, versichert aber Rektor Prof. Dr. Rolf Mitzner. Wenn die erforderliche
Unterstützung des Landes dafür ausbleiben sollte, fürchtet Eckart Klein um dieses Projekt.
Die Mitarbeiter des Zentrums haben ein breites Aufgabenfeld ins Auge gefaßt. Zu ihren Schwerpunkten zählen die Sammlung, Dokumentation und Aufarbeitung vorhandener Materialien mit dem Ziel, sie einer breiteren juristischen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Enge Unterstützung gewähren der Europarat, die zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Justiz und des Auswärtigen Amtes. Wissenschaftliche Publikationen zu menschenrechtlichen Fragestellungen unter dem Blickwinkel des Völkerrechts,
des Europäischen Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts sowie entsprechende Veranstaltungen gehören ebenso zum Angebot.
Das erste Kolloquium fand im Dezember 1994 statt. Dabei wurde die während der letzten beiden Jahre geschaffene Institution der Menschenrechts- bzw. Minderheitenkommissare vorgestellt. Die Referenten berichteten über die Arbeit der Kommissare der UN, KSZE/OSZE und des Rates der Ostseestaaten und debattierten über Möglichkeiten des präventiven Menschenrechtsschutzes. Inhaltlich bezog sich die Diskussion u.a. auf den Minderheitenbegriff und die Situation einzelner Minderheiten, die Chancen und Probleme des gleichzeitigen Wirkens dreier Menschenrechtskommissare, die doppelte Staatsangehörigkeit sowie das Recht auf Entwicklung.
Im kommenden Herbst will man sich im Rahmen einer weiteren Tagung jenen Menschenrechtsorganisationen intensiver zuwenden, die praktische Arbeit vor Ort leisten. Schon jetzt bestehen Kontakte der Wissenschaftler zu Amnesty International, zum Roten Kreuz, zur Gesellschaft für bedrohte Völker und zur Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte. Ein anderes Feld, welchem sich Prof. Klein annehmen möchte, ist die Frage nach der Durchdringung menschenrechtlicher Schutzebenen.
Auf der staatlichen Ebene existieren die im Grundgesetz verankerten Grundrechte, auf der europäischen gewähren die Menschen-
In diesem UN-Gebäude in Genf und in New York finden die Sitzungen des 18köpfigen Menschenrechtsausschusses statt, ihm gehört seit Januar 1995 als einziger Deutscher der Jurist Prof. Dr. Eckart Klein an. Foto: zg.
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