Heft 
(1.1.2019) 02
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CAMPUS

DAS EINFACHE, DAS SCHWER ZU MACHEN IST

Prof. Dr. Julius H. Schoeps hielt seine Antrittsvorlesung

Ohne Zweifel ist Toleranz - erlaubt sei der Gebrauch des bekannten Brecht- Wortes - das Einfache, das schwer zu machen ist. Dies gilt nicht nur in der Gegenwart, sondern zieht sich durch die Geschichte. Eine wissenschaftliche Annäherung an den Toleranzbegriff von der Reformation bis heute versuchte Prof. Dr. Julius H. Schoeps in seiner sehr gut besuchten Antrittsvorlesung im Rahmen der Vorstellung des Histori­schen Instituts der Universität Potsdam am 18. Januar 1995. Sein exaktes The­ma lautete: Auf dem Weg zur Glaubens­freiheit. Die Herausbildung des To­leranzbegriffes in Brandenburg-Preu­ßen im Zeitalter Moses Mendelssohns.

Ausgehend von der Definition des Toleranz­begriffes in Lexika und modernen Ge- schichtslehrbüehern, begann Julius H. Schoeps seine Betrachtung mit der Reforma­tionszeit, in der die Anfänge der Herausbil­dung des Begriffes in Europa vermutet wer­den. Christliche Mystiker, Spiritualisten und Chiliasten plädierten für Religionstoleranz und praktizierten sie häufig auch, wie z. B. der böhmische Pfarrerssohn Felgenhauer. Wichtiger für die Entwicklung der Toleranz­idee sei allerdings die naturrechtliche Theo­rie gewesen. Mit ihrer Vorstellung der Exi­stenz von Gerechtigkeitsprinzipien, angelegt in der Natur der Sache oder der Natur des Menschen, bot sie die Plattform für die Ver­ständigung von Vertretern verschiedener Weltanschauung. Jean Bodin, Johannes Alt- husius und Hugo Grotius gehörten zu den Gelehrten des 16. bzw. 17. Jahrhunderts, die in diesem Sinne über ihre Wissenschaft vor- wärtstreibend agierten.

Im 17. Jahrhundert erfuhr der Toleranzge­danke Angriff und Verbreitung in einem. 1865 ordnete Ludwig XIV. die Zurücknahme des Toleranzediktes von Nantes (1598) an, was eine halbe Million Hugenotten außer Landes trieb. Aber diese Aktion brachte die Idee von der Existenzberechtigung verschie­dener Konfessionen in einem Land auch er­neut auf die Tagesordnung. John Locke, Pierre Bayle und Christian Thomasius gehör­ten zu denen, die sich ihrer annahmen und sie popularisierten.

Im 17. und 18. Jahrhundert wurde insofern ein Durchbruch erreicht, als der Gedanke, ausgehend von den Niederlanden, zunächst in England (Toleranzakte) und dann in den Vereinigten Staaten (Bill of Rights) Einzug halten konnte. Letztere wurden zum Vorbild für Frankreichs 1789 propagierteDroits na­turelles et inscriptibles".

Wo steht Brandenburg-Preußen, häufigals Musterland religiöser Freiheit" apostro­

phiert? Insbesondere Herrscher wie der Gro­ße Kurfürst oder Friedrich II. werden in die­sem Zusammenhang genannt. Schoeps machte deutlich, daß ihrer Einwanderungs­politik vorrangig politische und wirtschaftli­che Überlegungen zugrunde lagen. Er mahn­te an, nicht zu vergessen, daß Juden inner­halb der Einwanderer stets mindere Rechte zugestanden wurden. Dafür spricht z. B. das Edikt wegen aufgenommenen 50 Familien Schutz-Juden" von 1671, in dem diesem Per­sonenkreis Synagogen verboten wurden. Kritisch ging auch Schoeps ins Gericht mit dem über Jahrzehnte gepflegten Bild von Friedrich II. als aufgeklärtem Monarchen. Berühmt gewordene Aussprüche des Königs kollidierten mit der Realität in seinem

Lande. Allerdings unterschied er sich damit wenig von anderen Aufklärern, dienur be­dingt bereit waren, ihr Gegenüber zu akzep­tieren, ... wie sich dieser selbst verstand. Als Beispiel führte der Historiker die Debatte um die Staatsbürgerrechte der Juden an.

Daß die Toleranzidee weitere Verbreitung er­langte, ist mit das Verdienst von Literaten, die ein über die Zeit sehr populär werdendes Bild vomguten Juden zeichneten (so Geliert und insbesondere Lessing). Doch es sei einIrrtum, zu glauben, die Aufklärung

sei per se aufgeklärt gewesen"; unter den Aufklärern habe es viele Judengegner gege­ben. Für Montesquieu, Rosseau, Diderot und vor allem Voltaire waren die Judengefähr­liche Vertreter des Aberglaubens. Man kön­ne, so der Historiker, die Einstellung zum Juden und zum Judentum Ende des 18. Jahr­hunderts durchaus als generellen Prüfstein für das Aufgeklärtsein werten.

1783 veröffentlichte Moses Mendelssohn das BuchJerusalem oder die religiöse Macht und Judentum und erregte damit beträcht­liches Aufsehen. Es war ein Jude, der das Verhältnis von Kirche und Staat zur Diskus­sion stellte und zur religiösen Duldung und gegenseitigen Toleranz aufrief! Grundsätz­lich war Mendelssohn der Ansicht,der Staat habe in Fragen der Religion eine Hal­tung der Neutralität einzunehmen, wie sich auch die Kir­che nicht der Staats­gewalt bedienen dürfe. Das Buch endete mit einem direkten Appell an die christlichen Völ­ker und Fürsten. Dem 19. Jahrhun­dert war es Vorbe­halten, der Tole­ranzidee Eingang in die höchsten Ge­setze des Staates zu verschaffen. Dochdie sich for­mierende bürgerli­che Gesellschaft tat sich schwer, tole­rantes Verhalten zu praktizieren, was sich deutlich wie­derum an der realen Stellung der Juden zeigt. Brüche zwi­schen Theorie und Praxis seien bis in unsere Zeit zu kon­statieren. Dieser Umstand u. a. ließ den Historiker zum Ab­schluß seiner Vorlesung die Frage aufwerfen, ob Toleranz letztlich nur gegenüber Ange­hörigen des eigenen Bekenntnisses möglich ist. Trotzdem wurden die Anwesenden nicht mit dieser Erkenntnis nach Hause ge­schickt.Den Andersglaubenden oder An­dersdenkenden nicht wegen seines Glaubens oder seiner Überzeugung zu verfolgen, ist eine Botschaft, die auch heute noch Bestand hat, aber immer wieder neu vermittelt wer­den muß. De.

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AUFENTHALTS-ERLAUBNIS

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DATO WIEN, 22 .MÄRZ 1810

Wie Prof. Di. Julius H. Schoeps in seiner Antrittsvorlesung betonte, konnte sich im Unterschied zu Friedrich II. der österreichische Kaiser Joseph II. zu einer grundsätzlichen Toleranzerklärung für die Juden entschließen. Allerdings lagen auch seinem 1792 erlassenen Toleranzpatent ökonomische Motive zugrunde, und es blieben zahlreiche gravierende Einschränkungen. So war beispielsweise das Wohnrecht in Wien nur wenigen jüdischen Familien Vorbehalten, die jüdischen Besucher der Stadt unterlagen genauer Kontrolle, wie aus der abgebildeten Aufenthaltserlaubnis für Veitl Hecht hervorgeht.

Quelle: Jüdisches Museum Wien

Seite 4

PUTZ 2/95