Heft 
(1.1.2019) 03
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CAMPUS

Kontrovers diskutiert.

Die brandenburgische Landesver­fassung ist von allen Verfassungen der neuen Bundesländer wohl die umstrittenste. In ihr leben, mehr als in jeder anderen Landesverfassung, die politischen Gedanken der fried­lichen Revolution in der DDR weiter. Ihre Bestimmungen sollten gezielte Impulse für eine Reform des Grund­gesetzes geben. So liegt in den Ver­bindungslinien zum Verfassungsent­wurf des »Runden Tisches« einer­seits und zur Grundgesetzreform andererseits Stoff für wissenschaft­liche und politische Auseinander­setzungen.

Handbuch der Verfassung des Landes Brandenburg

herausgegeben von Dr. Dr. h.c. Helmut Simon, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Dr. Dietrich Franke, Vors. Richter am OVG Frankfurt/Oder, und Universitätsprofessor Dr. Michael Sachs, Universität Potsdam

1994, 372 Seiten,

DM 112,-; ab 100 Expl. DM 89,-

ISBN 3-415-01993-4

Im Mittelpunkt des Werkes stehen die Besonderheiten der branden- burgischen Verfassung. Es zielt nicht auf die vollständige Darstellung der Rechtsprobleme. Nach dem Ab­druck der Verfassung widmen sich vielmehr 22 Artikel Thernenkomple- xen wie Umwelt, Volksabstimmungen und dem Aufbau der Staatsorganisa­tion. Als Grundlage für die Diskus­sion werden Selbstverständnis und Verfassung des Landes Branden­burg in einen historischen Kontext gestellt.

Eine fundierte Informationsgrund­lage für Politik, Verwaltung, Anwalt­schaft, Jurisdiktion und Wissen­schaft.

Verankerung einer verfassungsrechtlichen Garantie der kommuna­len Selbstverwaltung in einer zukünftigen europäischen Verfassung. Bekanntlich ist der Maastrichter Vertrag ja eine Zwischenstufe auf dem Weg zu einem möglichen europäischen Bundesstaat, der auch eine Verfassung haben müßte. Aus deutscher Sicht wäre es unver­zichtbar, darin die Eigenständigkeit der kommunalen Selbstverwal­tung zu verankern.

PUTZ: Gerade gegründet, erwarten vor allem Praktiker konkrete Hilfen vom kommunalwissenschaftlichen Institut. Was können Sie anbieten?

Nierhaus: Ein wenig bedrückend war für mich der Verlauf der Podi­umsdiskussion insofern, als eine Fülle von Fragestellungen auf das KWI niederprasselte. Das Anforderungsprofil, daß das KWI in der Öf­fentlichkeit offensichtlich hat, erschreckt mich, Dankenswerterwei­se haben die Kollegen Prof. Stern und Prof. Wollmann das Institut mit den Worten in Schutz genommen, man möge das zarte Pflänzchen durch eine derartige Überforderung doch nicht gleich zertreten , Man möge doch - und das ist auch meine Ansicht - Zeit lassen, damit wir Riß fassen, Pnoritäten setzen und dann projektbezogen Schritt für Schritt an die größeren Fragestellungen herangehen können. Um es an einem Beispiel zu demonstrieren: Die dringendste Reform auf kommunaler Ebene ist die Funktionalreform, d. h. die totale Neuver­teilung der Aufgaben von Land, Landkreis, Stadt, Amt und Gemein­de. Dies wissenschaftlich zu begleiten, ist einem kleinen Institut, wie wir es noch sind , unmöglich. So bereitet z. B. allein die Klärung der Anbindung der Feuerwehr große rechtliche Probleme,

Alsbald werden und müssen wir uns der Weiterbildung kommuna­ler Mandatsträger zuwenden. Da unsere Kapazitäten personell und finanziell begrenzt sind, werden wir dies über Kooperation mit dem Brandenburgischen Städte- und Gemeindebund und dem Landkreis­tag Brandenburg tun. Um die große Nachfrage in Haushaltsfragen und -recht zu decken, werden wir zusammen mit dem Bund der Deutschen Steuerzahler eine Seminarreihe anbieten. Angedacht ist auch die Beratung der Kommunen in Finanzierungsfragen. Aufgrund der eminenten Haushaltsdefizite sind moderne, haushaltsneutrale Finanzierungsmethoden zu entwicklen.Die Sparkassenorganisation

Der Nestor der deutschen Kommunalwissenschaft, Prof. Dr. Kurt C.A. Jeserich (rechts), im Gespräch mit dem Leiter des neuen Institutes der Universität Potsdam, Prof. Dr. Michael Nierhaus. Foto: Thbukeit

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bietet hier neue Finanzierungsmodelle und -methoden an, vor allem für die großen Infrastrukturmaßnahmen. Gemeinden und Landkrei­se sollten in Rechnung stellen, daß die Sparkassen eine hervorragen­de Arbeit bei der Währungsumstellung geleistet haben, sie die Haus­banken der Kommunen und vertraut mit den örtlichen Gegebenhei­ten sind.

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PUTZ 3/95