CAMPUS
Kontrovers diskutiert.
Die brandenburgische Landesverfassung ist von allen Verfassungen der neuen Bundesländer wohl die umstrittenste. In ihr leben, mehr als in jeder anderen Landesverfassung, die politischen Gedanken der friedlichen Revolution in der DDR weiter. Ihre Bestimmungen sollten gezielte Impulse für eine Reform des Grundgesetzes geben. So liegt in den Verbindungslinien zum Verfassungsentwurf des »Runden Tisches« einerseits und zur Grundgesetzreform andererseits Stoff für wissenschaftliche und politische Auseinandersetzungen.
Handbuch der Verfassung des Landes Brandenburg
herausgegeben von Dr. Dr. h.c. Helmut Simon, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Dr. Dietrich Franke, Vors. Richter am OVG Frankfurt/Oder, und Universitätsprofessor Dr. Michael Sachs, Universität Potsdam
1994, 372 Seiten,
DM 112,-; ab 100 Expl. DM 89,-
ISBN 3-415-01993-4
Im Mittelpunkt des Werkes stehen die Besonderheiten der branden- burgischen Verfassung. Es zielt nicht auf die vollständige Darstellung der Rechtsprobleme. Nach dem Abdruck der Verfassung widmen sich vielmehr 22 Artikel Thernenkomple- xen wie Umwelt, Volksabstimmungen und dem Aufbau der Staatsorganisation. Als Grundlage für die Diskussion werden Selbstverständnis und Verfassung des Landes Brandenburg in einen historischen Kontext gestellt.
Eine fundierte Informationsgrundlage für Politik, Verwaltung, Anwaltschaft, Jurisdiktion und Wissenschaft.
Verankerung einer verfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in einer zukünftigen europäischen Verfassung. Bekanntlich ist der Maastrichter Vertrag ja eine Zwischenstufe auf dem Weg zu einem möglichen europäischen Bundesstaat, der auch eine Verfassung haben müßte. Aus deutscher Sicht wäre es unverzichtbar, darin die Eigenständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung zu verankern.
PUTZ: Gerade gegründet, erwarten vor allem Praktiker konkrete Hilfen vom kommunalwissenschaftlichen Institut. Was können Sie anbieten?
Nierhaus: Ein wenig bedrückend war für mich der Verlauf der Podiumsdiskussion insofern, als eine Fülle von Fragestellungen auf das KWI niederprasselte. Das Anforderungsprofil, daß das KWI in der Öffentlichkeit offensichtlich hat, erschreckt mich, Dankenswerterweise haben die Kollegen Prof. Stern und Prof. Wollmann das Institut mit den Worten in Schutz genommen, man möge das zarte Pflänzchen durch eine derartige Überforderung doch nicht gleich zertreten , Man möge doch - und das ist auch meine Ansicht - Zeit lassen, damit wir Riß fassen, Pnoritäten setzen und dann projektbezogen Schritt für Schritt an die größeren Fragestellungen herangehen können. Um es an einem Beispiel zu demonstrieren: Die dringendste Reform auf kommunaler Ebene ist die Funktionalreform, d. h. die totale Neuverteilung der Aufgaben von Land, Landkreis, Stadt, Amt und Gemeinde. Dies wissenschaftlich zu begleiten, ist einem kleinen Institut, wie wir es noch sind , unmöglich. So bereitet z. B. allein die Klärung der Anbindung der Feuerwehr große rechtliche Probleme,
Alsbald werden und müssen wir uns der Weiterbildung kommunaler Mandatsträger zuwenden. Da unsere Kapazitäten personell und finanziell begrenzt sind, werden wir dies über Kooperation mit dem Brandenburgischen Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag Brandenburg tun. Um die große Nachfrage in Haushaltsfragen und -recht zu decken, werden wir zusammen mit dem Bund der Deutschen Steuerzahler eine Seminarreihe anbieten. Angedacht ist auch die Beratung der Kommunen in Finanzierungsfragen. Aufgrund der eminenten Haushaltsdefizite sind moderne, haushaltsneutrale Finanzierungsmethoden zu entwicklen.Die Sparkassenorganisation
Der Nestor der deutschen Kommunalwissenschaft, Prof. Dr. Kurt C.A. Jeserich (rechts), im Gespräch mit dem Leiter des neuen Institutes der Universität Potsdam, Prof. Dr. Michael Nierhaus. Foto: Thbukeit
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bietet hier neue Finanzierungsmodelle und -methoden an, vor allem für die großen Infrastrukturmaßnahmen. Gemeinden und Landkreise sollten in Rechnung stellen, daß die Sparkassen eine hervorragende Arbeit bei der Währungsumstellung geleistet haben, sie die Hausbanken der Kommunen und vertraut mit den örtlichen Gegebenheiten sind.
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PUTZ 3/95