Heft 
(1.1.2019) 05
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KLAREND ODER VERWIRREND?

Vorschläge zur Rechtschreibreform verabschiedet

Wenn es mit der staatlichen Genehmi­gung in Deutschland, Österreich und der Schweiz klappt, werden im Jahre 1996 neue Rechtschreibregeln in Kraft treten. Sie werden für die Verwaltung und die Schulen in diesen drei Ländern ab 2001 alleinige Gültigkeit erlangen. Es sind jene Regeln, die die Orthographiekonferenz auf ihrer Thgung im November letzten Jah­res in Wien beschlossen hat. Hinzu kommt ein Wörterverzeichnis mit 12 000 Beispielwörtern, das alle Stammschrei­bungen des gegenwärtigen Deutschen erfaßt. Eine amtliche Regelung hat die deutsche Rechtschreibung erstmalig im Jahre 1901 erfahren, und zwar durch die 2. Orthographiekonferenz (die 1. fand im Jahre 1876 statt). Doch die Rechtschrei­bung ist zunehmend komplizierter gewor­den, so daß stets auch der Ruf nach Refor­

men ertönte. Die jetzigen Reformvor­schläge erfassen die sechs Bereiche Laut-Buchstaben-Zuordnung, Getrennt- und Zusammenschreibung, Groß- und Kleinschreibung, Schreibung mit Binde­strich, Zeichensetzung und Worttrennung. Als Ziele der Neuordnung werden eine Stärkung der Grundregeln, die Reduzie­rung von Ausnahmen und die Möglichkeit zu eigener Entscheidung genannt.

Nur selten scheinen Reformen die Ergeb­nisse zu bringen, um deretwillen sie auf den Weg gebracht wurden. So schrieb Konrad Duden im August 1905 im Vorwort zur achten Auflage des Rechtswörter­buches:Die im Vorwort zur siebenten Auflage dieses Buches ausgesprochene Hoffnung, daß man sich nun eine Zeitlang bei dem glücklich erreichtenZwischen­zier begnügen und sich freuen werde, in

der ganzen Deutsch schreibenden Welt eine feste, allgemein anerkannte Norm für die Rechtschreibung zu haben, hat sich nicht in allen Punkten erfüllt. Zwar hat man überall das von der Orthographischen Konferenz Geschaffene als zu Recht be­stehend anerkannt; weder sind neue Re­formvorschläge ans Licht getreten, noch hat man auf seiten der Gegner jeder Re­form durch aktiven oder passiven Wider­stand das Werk zu hemmen versucht: es gilt unbestritten überall. Und doch würde man irren, wenn man glaubte, dieOrtho­graphische Frage sei mit der Herausga­be der von Regierungen auf Grund der Konferenzbeschlüsse veröffentlichten amtlichen Regelbücher glücklich zur Ruhe gelangt; sie ist vielmehr für ver­schiedene Kreise wieder lebhaft in Fluß gekommen. De.

Reform nicht auf sich beruhen lassen

Was Konrad Duden im Rechtschreibwörter­buch von 1905 schreibt, könnte fast genau so heute gesagt werden. Die Diskussion derOrthographischen Frage spielt sich immer wieder nach dem gleichen Muster ab. Auch die jetzt geplante Reform ist ein schlechter Kompromiß, den man im Gan­zen nicht verteidigen kann. Warum ist das so, was macht die Reform so schwierig? Eine größere Öffentlichkeit interessiert sich vor allem dafür, welche Wörter künftig an­ders geschrieben werden sollen. Nicht je­dem gefällt es, wenn wir die Konjunktion daß mit ss schreiben müssen, wenn Sitzen­bleiben nur noch getrennt erscheinen darf, wenn numerieren ein zweites m und über­schwenglich ein ä bekommt. Insgesamt sind die Änderungen dieser Art aber nicht sehr zahlreich. Im Vergleich zum Reform­vorschlag von vor zehn Jahren, als man noch Keiser und Bot einführen wollte, ist man bescheiden geworden. Ganz so, wie seinerzeit Konrad Duden. Wir werden weit­gehend so schreiben können wie bisher. Das ist erfreulich und aus sprachwissen­schaftlicher Sicht vernünftig.

Aber es ist nicht die ganze Reform. Viel umfassender als bei den Wortschreibungen sind die Änderungen im Regelwerk. Die Neufassung ist auf über 80 engbedruckten Seiten niedergelegt, sie enthält weit über 100 Haupt- und noch mehr Nebenregeln, dazu Erläuterungen, Beispielmatenal sowie allgemeine Hinweise zur Orthographie. Aber obwohl sie die Grundlage für alle Einzelschreibungen bilden soll, findet sie wenig Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Das Regelwerk, so meint man wohl, sei Sache der Fachleute.

Prof, Dr. Peter Eisenberg hat an der Universität Potsdam den Lehrstuhl Deutsche Gegenwarts­sprache inne. Seit 1991 ist er Mitglied der Kom­mission für Rechtschreibfragen des Institutes für deutsche Sprache. Foto: Tribukeit

Gerade die Fachleute sind jedoch nicht ei­nig. Sprachwissenschaftler üben harte Kri­tik an den neuen Regeln. Sie sprechen von verpaßten Chancen und, wie bereits ge­sagt, von einem schlechten Kompromiß. Zweierlei steht dabei im Vordergrund.

Zum einen geht es um die Frage, wie die Orthographie überhaupt geregelt werden soll. Unbestritten ist, daß der Staat für den Schulunterricht und den Behördenverkehr eine einheitliche Orthographie durchsetzen muß. Dazu genügt ein amtliches Wörter­buch, dem die Schreibung der Wörter und die Grundregeln der Zeichensetzung zu entnehmen sind. Geregelt ist dann, wie ein Wort geschrieben wird, aber nicht warum. Das Warum ist nicht Sache des Staates.

Nach welcher Regel jemand schreibt, geht den Staat einfach nichts an. Wir wissen heu­te sehr viel mehr als zur Zeit von Konrad Duden darüber, nach welchen Regeln tat­sächlich geschrieben wird. Es sind Regeln von derselben Art wie die übrigen Sprach- regeln, beispielweise Wortstellungs-, Flexi- ons- oder Satzbauregeln. Man stelle sich nur einmal vor, der Satzbau oder die Wort­stellung würden durch amtliche Regeln festgelegt.

Zum anderen geht es um die Qualität des Regelwerkes. Wie es steht, entspricht es nicht dem Stand des Wissens, das wir über die Systematik der deutschen Orthographie besitzen. Viel zu viele Regeln enthalten un­klare Begriffe, sind unverständlich, um­ständlich, in sich widersprüchlich oder in der Sache unzutreffend. Wer die Regeln ernst nimmt, wird unnötig irregeführt oder landet bei Schreibungen, die niemand will. Die Anweisung zur Verdoppelung von Kon­sonantgraphemen ergibt beispielsweise, daß Wörter wie mit, in, um, ab, von, im, hm usw. Ausnahmen sind und eigentlich mitt, mn, umm, abb... geschrieben werden müß­ten. Das ist unzutreffend. Die herkömmliche Schreibung ist regelhaft, die neue Regel stiftet nur Verwirrung.

Die Kommasetzung beim Infinitiv wurde ganz neu formuliert, geht aber am norma­len Schreibusus vorbei. Künftig darf man einerseits schreibenKarl scheint, zu schla­fen (d.h. mit Komma), andererseits aber auchKarla macht Überstunden um sich ein Auto zu kaufen(d.h. ohne Komma),

Zwei Beispiele von vielen. Sie zeigen viel­leicht, warum man die Reform nicht auf sich beruhen lassen kann. Peter Eisenberg

PUTZ 5/95

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