Heft 
(1.1.2019) 08
Einzelbild herunterladen

AUSLÄNDISCHE STIPENDIATEN IN POTSDAM

Als die Universität im Juli 1991 gegründet wurde, war sie für 48 Stipendiaten des Deutschen Akademischen Austauschdien­stes (DAAD) zuständig. Sie kamen noch zu DDR-Zeiten aus Mosambique, Angola, Po­len, Bulgarien und Vietnam nach Deutsch­land und erhielten Regierungsstipendien für einen kompletten Studiengang. Nach der Wende übernahm der DAAD die Sti- pendierung und damit die Garantie, daß die ursprünglich vertraglich geregelte Aus­bildungszeit finanziell gesichert wurde. Für viele Stipendiaten bedeutete das jedoch einen Studiengangwechsel, eine Ände­rung der Themenstellung für Dissertatio­nen, für manchen sogar den Wechsel des Betreuers. Die letzten Stipendiaten jener Gruppe verlassen m diesem Jahr die Pots­damer Universität, da ihre Ausbildung mit dem Erwerb des Diploms oder der Promo­tion abgeschlossen ist.

Seit 1992 wächst die Gruppe der ausländi­schen Stipendiaten, die nur für ein Jahr hier studieren. Stipendiengeber wie DAAD, die Fulbright-Kommission, Alexander-von-

Japan-Stipendien für Hochschulabsolventen

Der Deutsche Akademische Austausch­dienst (DAAD) hat 1984 ein Programm Sprache und Praxis in Japan eingerichtet. Das Angebot wendet sich an junge deut­sche Absolventen der Naturwissenschaf­ten, Rechts- und Wirtschaftswissenschaf­ten, Ingemeurwissenschaften und Archi­tektur. Es kombiniert Sprachausbildung, Landeskunde und Praktikum mit dem Ziel, jungen Graduierten eine japanbezogene Zusatzausbildung zu geben und das Ange­bot vonJapan-Experten auf dem deut­schen Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Das zum dreizehnten Mal ausgeschriebe­ne Programm beginnt Mitte 1996 und dau­ert zwei Jahre. Die Teilnehmer werden in einem dreiwöchigen sprachlichen und lan­deskundlichen Vorbereitungskurs am Lan­desinstitut für Japanische Sprache in Bo­chum auf ihren Japanaufenthalt vorbereitet. Daran schließt sich ein einjähriger Sprach­kurs in Tokio an, dem ein etwa zehn- monatiges Praktikum in einem japani­schen bzw. deutsch-japanischen Unterneh­men oder in einer Verwaltungsorganisation in Japan folgt. Bewerber müssen ein gutes Abschlußexamen an einer Universität oder Fachhochschule, das nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, sowie gute Englisch­kenntnisse nachweisen. Bewerbungsunterlagen und nähere Infor­mationen beim DAAD, Referat 424, Kenne­dyallee 50, 53175 Bonn. Bewerbungsschluß ist der 10. Januar 1996. Über die Vergabe entscheidet eine Fachkommission; wz.

Humboldt-Stiftung und Max-Planck-Ge­sellschaft schicken Studenten, Promoven- den und Wissenschaftler nach Potsdam. Deren Aufenthalte reichen von zwei Mona­ten bis zu einem Kalenderjahr, wobei eine weitere Verlängerung beantragt werden kann. Studenten immatrikulieren häufig in den Geistes- und Sozialwissenschaften, Promovenden mehrheitlich in den Institu­ten der Mathematisch-Naturwissenschaft­liche Fakultät. Ausländische Wissenschaft­ler weilen in allen Fakultäten zu For­schungsaufenthalten. Daß sich die Univer­sität Potsdam bei den Stipendiengebern schon einen guten Namen erworben hat, zeigt sich u.a. an der Zahl der Fulbright-Sti- pendiaten, die von einem in 1992/93 auf mittlerweile fünf angestiegen ist. A.B.

Erster Diplomvolkswirt verabschiedet

PI . %

aHg£.

Nach acht Semestern erfolgreichen Studiums kann sich Andre Hatt (Mitte) nun Diplomvolks­wirtnennen. Als erster Absolvent im Diplomstu- diengang Volkswirtschaftslehre verließ er kürz­lich die Universität Potsdam. Der gebürtige Züri­cher wechselte im Wintersemester 1992/93 aus persönlichen Gründen von der Universität Genf an die Potsdamer Alma mater. Zu diesem Zeit­punkt befand sich die neu gegründete Wirt­schafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät noch in der schwierigen, jetzt überwundenen Aufbauphase, betonte deren Dekan, Prof. Dr. Dieter Wagner (rechts), bei der Zeugnisüber­gabe im Beisein von Prof. Dr. Norbert Eickhof, Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschafts­lehre, insbesondere Wirtschaftspolitik (links). Sehr angetan ist der Absolvent vom engen und fast familiären Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden an der Hochschule. Nicht nur wäh­rend ihrer Sprechzeiten hätten die Professoren und Mitarbeiter für die Beantwortung von Fra­gen und die Klärung von Problemenoffene Oh­ren" gehabt. Lobend erwähnt der 32jähnge auch dieunbürokratische Umgangsweise miteinan­der, die so an anderen Universitäten nicht vorzu- findenist. Ich kann jedem nur empfehlen, inPots- dam zu studieren". B.E./Foto: Fritze

Aufenthaltsrecht für Studenten in der Europäischen Union

Studenten, die im Ausland studieren wol­len, erhalten gemäß einer Richtlinie der Eu­ropäischen Union automatisch eine Aufent­haltsgenehmigung, wenn sie über ausrei­chende finanzielle Mittel verfügen und ei­nen Krankenversicherungsschutz nach­weisen können. Das Aufenthaltsrecht ist allerdings auf die Dauer der Ausbildung beschränkt. Für die Erteilung oder Verlän­gerung der Aufenthaltserlaubnis dürfen die Behörden des EU-Mitgliedstaates höchstens eine Gebühr verlangen, die auch die eigenen Staatsangehörigen für die Ausstellung von Ausweispapieren be­zahlen müssen.

Daß die Studenten während ihres Aufent­haltes über ausreichende Mittel verfügen, muß der einzelstaatlichen Behörde durch eine Erklärung glaubhaft gemacht werden. Welche Anforderungen an diese Erklärun­gen zu stellen sind, ist noch nicht geklärt. Offensichtlich wird dies in der Praxis je­doch nicht sehr streng gehandhabt. Als ausreichend sind die Mittel anzusehen, die die Einkommensgrenze überschreiten, bei der in dem betreffenden Land Sozialhilfe gewährt wird. Ein Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsbeihilfen, wie etwa BAföG, wird durch die Richtlinie nicht begründet. Auch Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder der Studenten haben ein Aufent­haltsrecht. Die Familienangehörigen ha­ben das Recht, eine Erwerbstätigkeit aus­zuüben.

Die Richtlinie über das Aufenthaltsrecht der Studenten gilt nur, wenn die Studieren­den sich ausschließlich zum Studium in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Im Falle der Erwerbstätigkeit gelten die Frei­zügigkeitsregelungen des EU-Vertrages und die Freizügigkeitsverordnungen. Da­her darf Studenten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht untersagt werden.

EU-Informationen

2.511 Neueinschreibungen

Nach ersten Berechnungen, die der PUTZ-Redaktion am 19. Oktober 1995 mitgeteilt wurden, haben sich zu diesem Wintersemester 2.511 Studierende an der Universität Potsdam neu eingeschrieben. Darunter befinden sich 1.328 Studentin­nen und Studenten im ersten Hochschul­semester.

Die Verteilung der Neuzugänge, die ein grundständiges Studium absolvieren, sich einem Promotionsstudium widmen wollen oder sich für ein Aulbaustudium entschie­den haben, sieht für die fünf Fakultäten der Universität wie folgt aus: Junstische Fakul­tät 306 Studierende, Philosophische Fakul-

Seite 22

PUTZ 8/95