AUSLÄNDISCHE STIPENDIATEN IN POTSDAM
Als die Universität im Juli 1991 gegründet wurde, war sie für 48 Stipendiaten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zuständig. Sie kamen noch zu DDR-Zeiten aus Mosambique, Angola, Polen, Bulgarien und Vietnam nach Deutschland und erhielten Regierungsstipendien für einen kompletten Studiengang. Nach der Wende übernahm der DAAD die Sti- pendierung und damit die Garantie, daß die ursprünglich vertraglich geregelte Ausbildungszeit finanziell gesichert wurde. Für viele Stipendiaten bedeutete das jedoch einen Studiengangwechsel, eine Änderung der Themenstellung für Dissertationen, für manchen sogar den Wechsel des Betreuers. Die letzten Stipendiaten jener Gruppe verlassen m diesem Jahr die Potsdamer Universität, da ihre Ausbildung mit dem Erwerb des Diploms oder der Promotion abgeschlossen ist.
Seit 1992 wächst die Gruppe der ausländischen Stipendiaten, die nur für ein Jahr hier studieren. Stipendiengeber wie DAAD, die Fulbright-Kommission, Alexander-von-
Japan-Stipendien für Hochschulabsolventen
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat 1984 ein Programm „Sprache und Praxis in Japan“ eingerichtet. Das Angebot wendet sich an junge deutsche Absolventen der Naturwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Ingemeurwissenschaften und Architektur. Es kombiniert Sprachausbildung, Landeskunde und Praktikum mit dem Ziel, jungen Graduierten eine japanbezogene Zusatzausbildung zu geben und das Angebot von „Japan-Experten“ auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Das zum dreizehnten Mal ausgeschriebene Programm beginnt Mitte 1996 und dauert zwei Jahre. Die Teilnehmer werden in einem dreiwöchigen sprachlichen und landeskundlichen Vorbereitungskurs am Landesinstitut für Japanische Sprache in Bochum auf ihren Japanaufenthalt vorbereitet. Daran schließt sich ein einjähriger Sprachkurs in Tokio an, dem ein etwa zehn- monatiges Praktikum in einem japanischen bzw. deutsch-japanischen Unternehmen oder in einer Verwaltungsorganisation in Japan folgt. Bewerber müssen ein gutes Abschlußexamen an einer Universität oder Fachhochschule, das nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, sowie gute Englischkenntnisse nachweisen. Bewerbungsunterlagen und nähere Informationen beim DAAD, Referat 424, Kennedyallee 50, 53175 Bonn. Bewerbungsschluß ist der 10. Januar 1996. Über die Vergabe entscheidet eine Fachkommission; wz.
Humboldt-Stiftung und Max-Planck-Gesellschaft schicken Studenten, Promoven- den und Wissenschaftler nach Potsdam. Deren Aufenthalte reichen von zwei Monaten bis zu einem Kalenderjahr, wobei eine weitere Verlängerung beantragt werden kann. Studenten immatrikulieren häufig in den Geistes- und Sozialwissenschaften, Promovenden mehrheitlich in den Instituten der Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät. Ausländische Wissenschaftler weilen in allen Fakultäten zu Forschungsaufenthalten. Daß sich die Universität Potsdam bei den Stipendiengebern schon einen guten Namen erworben hat, zeigt sich u.a. an der Zahl der Fulbright-Sti- pendiaten, die von einem in 1992/93 auf mittlerweile fünf angestiegen ist. A.B.
Erster Diplomvolkswirt verabschiedet
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Nach acht Semestern erfolgreichen Studiums kann sich Andre Hatt (Mitte) nun Diplomvolkswirtnennen. Als erster Absolvent im Diplomstu- diengang Volkswirtschaftslehre verließ er kürzlich die Universität Potsdam. Der gebürtige Züricher wechselte im Wintersemester 1992/93 aus persönlichen Gründen von der Universität Genf an die Potsdamer Alma mater. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die neu gegründete Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät noch in der schwierigen, jetzt überwundenen Aufbauphase, betonte deren Dekan, Prof. Dr. Dieter Wagner (rechts), bei der Zeugnisübergabe im Beisein von Prof. Dr. Norbert Eickhof, Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftspolitik (links). Sehr angetan ist der Absolvent vom engen und fast familiären Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden an der Hochschule. Nicht nur während ihrer Sprechzeiten hätten die Professoren und Mitarbeiter für die Beantwortung von Fragen und die Klärung von Problemen „offene Ohren" gehabt. Lobend erwähnt der 32jähnge auch die „unbürokratische Umgangsweise miteinander, die so an anderen Universitäten nicht vorzu- findenist. Ich kann jedem nur empfehlen, inPots- dam zu studieren". B.E./Foto: Fritze
Aufenthaltsrecht für Studenten in der Europäischen Union
Studenten, die im Ausland studieren wollen, erhalten gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und einen Krankenversicherungsschutz nachweisen können. Das Aufenthaltsrecht ist allerdings auf die Dauer der Ausbildung beschränkt. Für die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dürfen die Behörden des EU-Mitgliedstaates höchstens eine Gebühr verlangen, die auch die eigenen Staatsangehörigen für die Ausstellung von Ausweispapieren bezahlen müssen.
Daß die Studenten während ihres Aufenthaltes über ausreichende Mittel verfügen, muß der einzelstaatlichen Behörde durch eine Erklärung glaubhaft gemacht werden. Welche Anforderungen an diese Erklärungen zu stellen sind, ist noch nicht geklärt. Offensichtlich wird dies in der Praxis jedoch nicht sehr streng gehandhabt. Als ausreichend sind die Mittel anzusehen, die die Einkommensgrenze überschreiten, bei der in dem betreffenden Land Sozialhilfe gewährt wird. Ein Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsbeihilfen, wie etwa BAföG, wird durch die Richtlinie nicht begründet. Auch Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder der Studenten haben ein Aufenthaltsrecht. Die Familienangehörigen haben das Recht, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Die Richtlinie über das Aufenthaltsrecht der Studenten gilt nur, wenn die Studierenden sich ausschließlich zum Studium in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Im Falle der Erwerbstätigkeit gelten die Freizügigkeitsregelungen des EU-Vertrages und die Freizügigkeitsverordnungen. Daher darf Studenten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht untersagt werden.
EU-Informationen
2.511 Neueinschreibungen
Nach ersten Berechnungen, die der PUTZ-Redaktion am 19. Oktober 1995 mitgeteilt wurden, haben sich zu diesem Wintersemester 2.511 Studierende an der Universität Potsdam neu eingeschrieben. Darunter befinden sich 1.328 Studentinnen und Studenten im ersten Hochschulsemester.
Die Verteilung der Neuzugänge, die ein grundständiges Studium absolvieren, sich einem Promotionsstudium widmen wollen oder sich für ein Aulbaustudium entschieden haben, sieht für die fünf Fakultäten der Universität wie folgt aus: Junstische Fakultät 306 Studierende, Philosophische Fakul-
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PUTZ 8/95