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(1.1.2019) 03
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ZUM MENSCHENRECHTSSCHUTZ

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An derJuristischen Fakultät wird die VorlesungsreiheEuroparecht II" angeboten. In diesem Rahmen kam kürzlich die Mitarbeiterin im Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union (EU), Dr. Barbara-Christine Ryba (rechts), zu Wort. Sie sprach zum ThemaDer Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union unter besonderer Berücksichtigung der Außenbeziehungen". Eingeladen dazu hatte sie der Dekan dieser Fakultät und Inhaber des Lehrstuhls für Staats-, Völker- und Europarecht, Prof. Dr. Eckart Klein (links). Die Referentin stellte neue Konstellationen in der Weltpolitik fest. So die Menschenrechtsverletzungen während des Krieges im ehemaligen Jugoslawien oder auf dem 'afrikanischen Kontinent in Somalia, Ruanda und Burundi. Vor diesem Hintergrund könne sich die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte profilieren. Das beträfe beispielsweise die Entsendung von Wahlbeobachtern nach Rußland, Südafrika und Palestma/PLO oder Maßnahmen im Sicherheitsbereich. Um Menschen­rechtsverletzungen vorzubeugen, gelte es unter anderem, das Verbot von unmenschlichen Waffen durchzusetzen und einen Beitrag zur Entminung zu leisten. Auch dafür sei eine aktive Zusammenarbeit mit Organisationen, die sich dem Schutz der Menschenrechte widmen, erforderlich. B.E./Foto: Fritze

Neues Programm für Wissenschaftleraustausch

Der Deutsche Akademische Austausch­dienst (DAAD) und die National Science Foundation (NSF), die größte Forschungs­förderungsorganisation der USA, haben ein Programm für die Zusammenarbeit deut­scher Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftlern mit Forschern aus den USA auf dem Gebiet der Natur-, Ingenieur- und So­zialwissenschaften eingerichtet. Das Pro­gramm ermöglicht einen intensiven und fle­xiblen Austausch vor allem von jungen Nachwuchswissenschaftlern, denen zur Realisierung bilateraler Projekte oft das da­für notwendige Reisegeld fehlt. Antragsberechtigt ist jeder deutsche Hoch­schullehrer; jüngere Wissenschaftler, die keine Hochschullehrer sind, können eben­falls einen Antrag stellen, wenn die Verant­wortung für das Projekt von einem Hoch­schullehrer übernommen wird. Der DAAD übernimmt die Reise- und Aufenthalts­kosten der teilnehmenden deutschen Wis­senschaftler, die National Science Foun­dation finanziert die Reisen der amerikani­schen Tteilnehmer. Die Mittel werden zu­nächst für zwei Jahre zur Verfügung gestellt; eine Verlängerung für ein drittes Jahr kann

beantragt werden. Dieses Programm er­gänzt das Parallelprogramm mit dem Ame­rican Council of Learned Societies (ACLS), das auf gleiche Weise den Austausch in den Geistes- und Sozialwissenschaften fördert.

Bewerbungsunterlagen und nähere Infor­mationen für beide Programme sind beim DAAD, Referat 315, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, bzw. im Akademischen Aus­landsamt der Universität Potsdam (Tel. 0331/977-1702) erhältlich. Bewerbungs­schluß für Anträge im Programm mit der National Science Foundation ist der 1. Juni 1996; Anträge im Programm mit dem American Council of Learned Societies sind bis zum 15. Juli 1996 möglich, pm.

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WEITERER

DISKUSSIONSBEDARF?

Am 22. Januar dieses Jahres hat der Bun- desminister der Verteidigung, Volker Rühe, an der Universität Potsdam eine Stiftungsprofessur für Militärgeschichte eingerichtet. Obwohl in der Ausgabe 2/96 der PUTZ ein ausführliches Gespräch mit Ralf-Norbert Müller vom Studierendenrat (Stura) der Uni und Prof. Dr. Manfred Görtemaker aus dem Historischen Institut über Proteste am Rande des Festaktes so­wie die Entstehungsgeschichte und Aus­richtung der Stiftungsprofessur abgedruckt wurde, scheint es im Vorstand des Sturas noch weiteren Diskussionsbedarf zu ge­ben. Wir wollen deshalb im folgenden die Anmerkungen von Martin Weiß aus dem Vorstand des Sturas und eine sich darauf beziehende Stellungnahme von Prof. Dr. Manfred Görtemaker wiedergeben:

Wesentliche Punkte nicht ausreichend beleuchtet"

1. Prof. Görtemaker hat in seinen Ausführun­gen nicht darauf hingewiesen, daß die Bun­deswehr ursprünglich plante, für diesen Lehrstuhl einen Bundeswehr-Wissenschaft­ler nach Potsdam zu kommandieren. Er hat nicht erwähnt, daß der Lehrstuhl nach fünf Jahren wegfallen, bzw. was wahrscheinlicher ist, einen anderen Lehrstuhl am Histonschen Institut ersetzen wird. Spätestens an dieser Stelle hätte man die Angelegenheit im aka­demischen Senat behandeln müssen und nicht auf diese Weise über den Tisch zocken dürfen. Die Diskussion ist nämlich gerade deshalb über drei Jahre hinweg praktisch eingeschlafen, da man dafür keinen akuten Bedarf an der Universität sah.

2. Es ist nicht abzusehen, wie bis zum Som­mersemester gewährleistet werden soll, daß die Lehrstuhlvertretung auch dem An­spruch eines kritischen und interdisziplinä­ren Forschungsansatzes genügt. Auf die Auswahl dieser Vertretung haben Studie­rende keinerlei Einfluß, jedoch hat eine Person, die den Lehrstuhl bereits zwei Se­mester geführt hat, einen enormen Vorteil hinsichtlich dessen endgültigen Besetzung.

3. Die Veranstaltung, gegen deren Ablauf sich unsere Kritik im besonderen richtet, hat gezeigt, daß Studenten in ihrem Bedürfnis nach Berücksichtigung ihrer Interessen nicht ernst genommen werden und die Universität ihre akademische Freiheit für einen Befehl aus dem Bundesverteidi­gungsministerium verkauft, indem sie eine Veranstaltung in ihrem Auditorium maxi- mum von der Bundeswehr durchführen läßt und diese überdies noch personell bei der Diskriminierung von Studentenvertretern, die als einzige anhand einer Liste am Ein­laß überprüft wurden, unterstützt.

4. Wenn die Basis für die Arbeit eines sol-

PUTZ 3/96

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