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(1.1.2019) 03
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noch im Sinne eines Notprogramms reali­sierbar sind, wenn nicht weitere haushalts­wirtschaftliche Restriktionen erfolgen. Soll­ten -wie erwartet - pauschale Minderausga­ben im Wege der Haushaltswirtschaft zu erbringen sein, werden wir den Minister bitten müssen, weitere Berufungen vorerst zu stornieren und laufende Berufungsver­handlungen abzubrechen. Was dies für un­seren Ruf, aber auch den unseres Landes, in der scientific community bedeuten wür­de, muß ich nicht weiter ausmalen.

Auch im personellen Bereich ist die Univer­sität am Anschlag und kann weitere Beru­fungen nicht mehr personell ausstatten. Die Universität hat einen Zuwachs von einer C 4-Stelle und einer CI-Stelle im wissen­schaftlichen Bereich erhalten sowie zwei Stellen BAT III, davon eine im Bereich der Arbeitssicherheit und eine im Bereich der technischen Betreuung der Fakultäten. Demgegenüber stehen Stellenreduzierun­gen von 21 Stellen aus der Einsparungsvor­gabe 1995, so daß die von der Universität getroffene Vorsorge für die Ausstattung lau­fender Berufungen nicht mehr realisiert werden kann.

Entwicklungsperspektiven

Die hochschulpolitische Schlußfolgerung aus dem Haushalt 96 heißt für die weitere Ausbauplanung, daß die gesteckten Ziele nicht im Zeitplan realisierbar sind und un­sere Universität aus meiner Sicht das Gründungskonzept strukturell überdenken muß. Dies um so mehr, als absehbar ist, daß Umfinanzierungserfordernisse aus dem Wegfall des Hochschulerneuerungspro­gramms ab 1997 und aus 1997 fällig wer­denden Verpflichtungen des Landes zur Übernahme von vorfinanzierten Professu­ren dem Land keinen weiteren Finanzie­rungsspielraum mehr belassen.

Wir werden uns deshalb darauf einzurich­ten haben, daß die Universität bis 1998 auf den 1995 erreichten Ausbaustand eingefro­ren wird. Es wird darauf ankommen, sich in diesem Zeitraum darauf zu konzentrieren, die eingegangenen Ausbildungsverpflich­tungen gegenüber den Studenten einzulö­sen. Spielräume darüber hinaus können wir in diesem Zeitraum nur dadurch gewinnen, daß wir bei Freiwerden von Stellen in jedem Einzelfall das Gründungskonzept überden­ken. Erwartungen an den Staat zu richten, wäre in der gegebenen Finanzsituation illu­sionär.

Es dürfte auch keinen Sinn machen, ein Schwarzes Peterspiel zu eröffnen, wer die eingetretene Situation zu verantworten hat, wie es das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) mit dem Vorwurf an die Universität tut, warum für die 1997 eintretenden Umfinanzierungsver­pflichtungen keine Vorsorge getroffen wor­den sei. Dieser Vorwurf ist im Hinblick auf

die Existenzberechtigung eines Wissen­schaftministeriums geradezu absurd. Das Hochschulerneuerungsprogramm diente der zeitlichen Beschleunigung des Aufbau Ost, also einer vorgezogenen Finanzierung zur Entlastung der neuen Länder. Die ein­gegangenen Verpflichtungen aus vorfinan­zierten Stellen durch die Max-Planck-Ge­sellschaft hat das Land und nicht die Uni­versität begründet. Daß durch Stellen­kürzungen Vorsorgemaßnahmen der Uni­versität obsolet geworden sind, kann ihr ebenfalls nicht zugerechnet werden. Es lie­gen also Verpflichtungen vor, deren haus­haltspolitische Absicherung am Kabinetts­tisch und in einer mittelfristigen Finanzpla­nung nun wirklich Aufgabe des Ministeri­ums und nicht der Universität ist. Auf die genannten Tätbestände ist jedenfalls von mir in allen Haushaltsberatungen, an denen ich beteiligt gewesen bin, hingewiesen wor­

den. Insbesondere habe ich auf die Auswir­kungen der Stellenstreichungen 1995 für eingegangene Berufungsverpflichtungen mehrfach mündlich und schriftlich hinge­wiesen.

Statt Schwarzem Peterspiel empfehle ich deshalb, im offenen Diskurs Planungs­sicherheit auf der Basis realistischer Ein­schätzung der Finanzierungsmöglichkeiten herzustellen, auch wenn dies weh tun wird. Darüber hinaus kann der Universität durch Flexibilisierungsmaßnahmen bei der Haus­haltsbewirtschaftung geholfen werden, den Haushalt im Sinne einer vernünftigen freien Prioritätssetzung voll zur Entwicklung der Hochschule auszuschöpfen. Hierin liegen ausreichende Reserven, den Rückgang der Finanzierung auszugleichen. In diesem Sin­ne setze ich auf eine vertrauensvolle Zu­sammenarbeit mit dem MWFK und dem Ministerium der Finanzen. Alfred Klein

STELLUNGNAHME DES GLEICHSTELLUNGSRATES ZU FRAUENFÖRDERRICHTLINIEN

Im November 1995 hat die Ständige Senatskommission für Erauenförderung an der Uni­versität Potsdam in Abstimmung mit dem Gleichstellungsrat den ersten Entwurf der Hrauenförderrichtlinien vorgelegt und den Fakultäten und Zentralen Einrichtungen mit der Bitte um Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Die Auswertung der nun vorliegen­den Stellungnahmen veranlaßt den Gleichstellungsrat, im folgenden einige grundsätz­liche Anmerkungen zur Fhnktion von Förderrichtllinien zu machen und auf einige we­sentliche Kritikpunkte einzugehen:

Regelungsgegenstände und ihre gesetzliche Legitimierung

Die in den Entwurf aufgenommenen Re­gelungsgegenstände ergeben sich ganz all­gemein gefaßt aus dem novellierten Art. 3 Abs.2 S.2 des Grundgesetzes:Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Män­nern und wirkt auf die Beseitigung bestehen­der Nachteile hin. Mit dieser Formulierung wird klargestellt, daß sich Gleichberechti­gung von Flauen und Männern nicht im Selbstlauf ergibt, sondern durch den Staat und die ihn tragenden Untergliederungen aktiv darauf hingewirkt werden muß. Die Hochschulen als Körperschaften des öffent­lichen Rechts und Träger mittelbarer Staats­verwaltung sind davon nicht ausgeschlos­sen, sie werden vielmehr durch die Hochschulgesetzgebung dazu aufgefordert, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Beseitigung von Nachteilen für Flauen hinzuwirken. Durch diese Formulierung wird deutlich gemacht, daß Flauenförderung nicht isoliert von den sonstigen Aufgaben der Hochschulen zu sehen ist.

Die Notwendigkeit, Frauen in besonderer Weise zu fördern, ergibt sich aus den gerin­gen Anteilen, die die Wissenschaftlerinnen auf den verschiedenen Qualifikationsstufen einnehmen. Auf der Hierarchieleiter von den Studierenden zu den Professuren nimmt der Flauenanteil ab. Für die Verwaltung ergibt

sich eine ähnliche Pyramide. Der Flauenan- teil nimmt mit aufsteigender Gehalts- oder Be­soldungsgruppe ab. Dies kann hier noch nicht statistisch belegt werden, weil die ent­sprechenden Auswertungsprogramme noch

Übersicht über den Frauenanteil in den Fakultäten (wiss. Personal)

Juristische Fakultät

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Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

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Der Anteil von Wissenschaftlerinnen wird auf der Hierarchieleiter nach oben immer geringer, wie eine Statistik des Gleichstellungsrates hier für die Juristische und die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät zeigt.

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