noch im Sinne eines Notprogramms realisierbar sind, wenn nicht weitere haushaltswirtschaftliche Restriktionen erfolgen. Sollten -wie erwartet - pauschale Minderausgaben im Wege der Haushaltswirtschaft zu erbringen sein, werden wir den Minister bitten müssen, weitere Berufungen vorerst zu stornieren und laufende Berufungsverhandlungen abzubrechen. Was dies für unseren Ruf, aber auch den unseres Landes, in der scientific community bedeuten würde, muß ich nicht weiter ausmalen.
Auch im personellen Bereich ist die Universität am Anschlag und kann weitere Berufungen nicht mehr personell ausstatten. Die Universität hat einen Zuwachs von einer C 4-Stelle und einer CI-Stelle im wissenschaftlichen Bereich erhalten sowie zwei Stellen BAT III, davon eine im Bereich der Arbeitssicherheit und eine im Bereich der technischen Betreuung der Fakultäten. Demgegenüber stehen Stellenreduzierungen von 21 Stellen aus der Einsparungsvorgabe 1995, so daß die von der Universität getroffene Vorsorge für die Ausstattung laufender Berufungen nicht mehr realisiert werden kann.
Entwicklungsperspektiven
Die hochschulpolitische Schlußfolgerung aus dem Haushalt 96 heißt für die weitere Ausbauplanung, daß die gesteckten Ziele nicht im Zeitplan realisierbar sind und unsere Universität aus meiner Sicht das Gründungskonzept strukturell überdenken muß. Dies um so mehr, als absehbar ist, daß Umfinanzierungserfordernisse aus dem Wegfall des Hochschulerneuerungsprogramms ab 1997 und aus 1997 fällig werdenden Verpflichtungen des Landes zur Übernahme von vorfinanzierten Professuren dem Land keinen weiteren Finanzierungsspielraum mehr belassen.
Wir werden uns deshalb darauf einzurichten haben, daß die Universität bis 1998 auf den 1995 erreichten Ausbaustand eingefroren wird. Es wird darauf ankommen, sich in diesem Zeitraum darauf zu konzentrieren, die eingegangenen Ausbildungsverpflichtungen gegenüber den Studenten einzulösen. Spielräume darüber hinaus können wir in diesem Zeitraum nur dadurch gewinnen, daß wir bei Freiwerden von Stellen in jedem Einzelfall das Gründungskonzept überdenken. Erwartungen an den Staat zu richten, wäre in der gegebenen Finanzsituation illusionär.
Es dürfte auch keinen Sinn machen, ein Schwarzes Peterspiel zu eröffnen, wer die eingetretene Situation zu verantworten hat, wie es das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) mit dem Vorwurf an die Universität tut, warum für die 1997 eintretenden Umfinanzierungsverpflichtungen keine Vorsorge getroffen worden sei. Dieser Vorwurf ist im Hinblick auf
die Existenzberechtigung eines Wissenschaftministeriums geradezu absurd. Das Hochschulerneuerungsprogramm diente der zeitlichen Beschleunigung des Aufbau Ost, also einer vorgezogenen Finanzierung zur Entlastung der neuen Länder. Die eingegangenen Verpflichtungen aus vorfinanzierten Stellen durch die Max-Planck-Gesellschaft hat das Land und nicht die Universität begründet. Daß durch Stellenkürzungen Vorsorgemaßnahmen der Universität obsolet geworden sind, kann ihr ebenfalls nicht zugerechnet werden. Es liegen also Verpflichtungen vor, deren haushaltspolitische Absicherung am Kabinettstisch und in einer mittelfristigen Finanzplanung nun wirklich Aufgabe des Ministeriums und nicht der Universität ist. Auf die genannten Tätbestände ist jedenfalls von mir in allen Haushaltsberatungen, an denen ich beteiligt gewesen bin, hingewiesen wor
den. Insbesondere habe ich auf die Auswirkungen der Stellenstreichungen 1995 für eingegangene Berufungsverpflichtungen mehrfach mündlich und schriftlich hingewiesen.
Statt Schwarzem Peterspiel empfehle ich deshalb, im offenen Diskurs Planungssicherheit auf der Basis realistischer Einschätzung der Finanzierungsmöglichkeiten herzustellen, auch wenn dies weh tun wird. Darüber hinaus kann der Universität durch Flexibilisierungsmaßnahmen bei der Haushaltsbewirtschaftung geholfen werden, den Haushalt im Sinne einer vernünftigen freien Prioritätssetzung voll zur Entwicklung der Hochschule auszuschöpfen. Hierin liegen ausreichende Reserven, den Rückgang der Finanzierung auszugleichen. In diesem Sinne setze ich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem MWFK und dem Ministerium der Finanzen. Alfred Klein
STELLUNGNAHME DES GLEICHSTELLUNGSRATES ZU FRAUENFÖRDERRICHTLINIEN
Im November 1995 hat die Ständige Senatskommission für Erauenförderung an der Universität Potsdam in Abstimmung mit dem Gleichstellungsrat den ersten Entwurf der Hrauenförderrichtlinien vorgelegt und den Fakultäten und Zentralen Einrichtungen mit der Bitte um Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Die Auswertung der nun vorliegenden Stellungnahmen veranlaßt den Gleichstellungsrat, im folgenden einige grundsätzliche Anmerkungen zur Fhnktion von Förderrichtllinien zu machen und auf einige wesentliche Kritikpunkte einzugehen:
Regelungsgegenstände und ihre gesetzliche Legitimierung
Die in den Entwurf aufgenommenen Regelungsgegenstände ergeben sich ganz allgemein gefaßt aus dem novellierten Art. 3 Abs.2 S.2 des Grundgesetzes: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Mit dieser Formulierung wird klargestellt, daß sich Gleichberechtigung von Flauen und Männern nicht im Selbstlauf ergibt, sondern durch den Staat und die ihn tragenden Untergliederungen aktiv darauf hingewirkt werden muß. Die Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts und Träger mittelbarer Staatsverwaltung sind davon nicht ausgeschlossen, sie werden vielmehr durch die Hochschulgesetzgebung dazu aufgefordert, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Beseitigung von Nachteilen für Flauen hinzuwirken. Durch diese Formulierung wird deutlich gemacht, daß Flauenförderung nicht isoliert von den sonstigen Aufgaben der Hochschulen zu sehen ist.
Die Notwendigkeit, Frauen in besonderer Weise zu fördern, ergibt sich aus den geringen Anteilen, die die Wissenschaftlerinnen auf den verschiedenen Qualifikationsstufen einnehmen. Auf der Hierarchieleiter von den Studierenden zu den Professuren nimmt der Flauenanteil ab. Für die Verwaltung ergibt
sich eine ähnliche Pyramide. Der Flauenan- teil nimmt mit aufsteigender Gehalts- oder Besoldungsgruppe ab. Dies kann hier noch nicht statistisch belegt werden, weil die entsprechenden Auswertungsprogramme noch
Übersicht über den Frauenanteil in den Fakultäten (wiss. Personal)
Juristische Fakultät
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Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
G=Gesamt W=Weiblich
Der Anteil von Wissenschaftlerinnen wird auf der Hierarchieleiter nach oben immer geringer, wie eine Statistik des Gleichstellungsrates hier für die Juristische und die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät zeigt.
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