Heft 
(1.1.2019) 07
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CAMPUS

Glossiert

DIE DEMONSTRATIONS-PROVINZ

nähme der Mitarbeiter des Pädagogischen Instituts Cottbus in vertretbaren Grenzen zu halten. Auch entspann sich ein reger Dialog hinsichtlich der Flage einer räumlichen Un­terbringung und personellen Ausstattung der zwei InnovationskollegsBiomolekulare Erkennungssysteme für biochemische Ana­lytik" undMechanismen der gastrointesti­nalen Bioaktivierung und -inaktivierung, die die Universität bei der Deutschen For­schungsgemeinschaft (DFG) einwerben konnte und für deren Unterbringung das Wissenschaftsmimsterium grünes Licht ge­geben hatte. Rektor Loschelder nach dem Gespräch mit Staatssekretär Buttler:Es zeichnen sich nun Lösungswege ab, die mit Aussicht auf Erfolg gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium beschnitten wer­den können. Hg.

HAUSHALTSVOLLZUG 1996 GESICHERT

Wie das Ministerium der Finanzen mitteilte, ist der ordnungsgemäße Vollzug des Haus­halts 1996 des Landes Brandenburg auch unter drastisch veränderten Vorzeichen ge­sichert. Die Steuerschätzung vom Mai 1996 hatte bundesweite konjunkturbedingte Steu­erausfälle von 22 Mrd. DM zum Ergebnis; auf Brandenburg entfällt davon im laufenden Haushaltsjahr ein Betrag von insgesamt 600 Mio. DM. Diese Einnahmeverluste, zu de­nen zusätzlich noch unabweisbare Mehrbe­lastungen auf der Ausgabenseite in Höhe von 350 Mio. DM hinzutraten, erforderten im Interesse der mittel- und langfristigen Siche­rung der finanzpolitischen Handlungsfähig­keit sofortiges Handeln. Finanzministerin Dr. Wilma Simon hatte daher unmittelbar nach Bekanntwerden der Schätzergebnisse am 14. Mai 1996 Ausgaben in Höhe von 600 Mio. DM, verteilt über alle Einzelpläne, gesperrt. Den Ressorts wurde es überlassen, im Rah­men ihrer Zuständigkeit für ihre Geschäfts­bereiche, die konkreten Einsparstellen fest­zulegen. Für das Ministerium für Wissen­schaft, Forschung und Kultur (MWFK) entfiel dabei eine Einsparsumme von 42 Mio. DM, worauf das MWFK 3,55 Mio. DM als Spar­auflage an die Universität Potsdam weiter­gab. Diese hat aber von Anfang an signali­siert, daß sie nur bis zu 2,8 Mio. DM einspa­ren könnte, ohne Lehre und Forschung ernst­haft zu gefährden. Das MWFK stand von den insgesamt 13 betroffenen Ressorts an sech­ster Stelle, was die Höhe der Einsparsumme angeht, d.h. es gab nur fünf Ressorts, die prozentual gesehen noch mehr Kürzungen hinnehmen mußten. Daraus geht hervor, daß die Zukunftsressource Wissenschaft und Forschung bislang von der Landesregierung - unter fiskalischen Aspekten betrachtet - nicht unbedingt als solche gewertet wurde.

pm./Hg.

Jeder Jura-Professor versucht bekanntlich für die Übungen im Öffentlichen Recht beson­ders pädagogisch-knackige Fälle zu ersin­nen und muß sich häufig anhören,sowas" gäbe es in der Lebenswirklichkeit nicht. Potsdam bietet den Gegenbeweis: Im Hin­blick auf die Hochschulpolitik der Landesre­gierung, die Streichung von 57 Stellen und die neuerliche Sparsumme von 3,7 Mio. DM, die von seiten des Ministeriums für Wissen­schaft, Forschung und Kultur im Haushalts­planentwurf 1997 für die Uni Potsdam vorge­sehen sind, sahen sich Rektor, Prorektorin, Dekane, Professoren, Mitarbeiter und Stu­dierende veranlaßt zu protestieren. Wie: Un­ter Inanspruchnahme ihres Versammlungs­und Demonstrationsrechts aus Art. 8 des Grundgesetzes und Art. 23 der Brandenbur- gischen Verfassung. Wo: Vor dem Landtag. Nun gibt es bei Versammlungen und De­monstrationen eine - verfassungsrechtlich zweifelhafte - Anmelde- und Erlaubnis­pflicht. Wegen der astronomischen Spar­zahlen hatte richtigerweise die Projektgrup­peAstronomie eine öffentliche Kundge­bung mit ca. 40 'Ifeilnehmern und Tfeilnehme-' rinnen angemeldet, und zwar für den 28.08.1996, dem Zeitpunkt der Landtags­debatte über die Etatkürzungen. Am 27.08.1996 traf die Verfügung des Polizeiprä­sidiums vom 26.08.1996 beim Rektorat ein, die zeigte, wie gründlich die Ordnungs­verwaltung arbeitet: Die Versammlung in Form einer Kundgebung dürfe von 9.00 bis

11.00 Uhr vor der Landtagseinfahrt stattfin­den, aber ausschließlich auf dem Gehweg. Zur Durchführung seienals Hilfsmittel Handzettel, Uransparente, ein Akkordeon so­wie Regenschirme zugelassen. Hier zeigte sich, daß der Sachbearbeiter den mittelfristi­gen Wetterbericht gelesen und offenbar ein Herz für die Überbrückung von Demonstra­tionslangeweile durch Musikdarbietungen hatte. Auch Ökogesichtspunkte fehlten nicht: Transparent- und Schilderstangen dürften nur aus Holz gefertigt sein. Schließlich wur­den auch pro 20 Versammelte ein Ordner, d.h. insgesamt zwei gefordert, die durch eine weiße Armbinde mit der Aufschrift Ordner kenntlich gemacht sein und volljäh­rig sein müßten (Juristische Prüfungsfrage: Kann man sich seinen Ordner aussuchen?). 71m 27.08.1996 gegen 20.00 Uhr - also am Vorabend der Kundgebung - kam per Fax eine sogenannteÄnderungsverfügung ins Rektorat, die überraschende Neuigkeiten brachte. Vorweg das Positive: Wenn um

20.00 Uhr abends ein Fax aus dem Polizei­präsidium kommt, wird um diese Zeit dort erfreulicherweise offenbar noch gearbeitet. Und: Man geht dort offenbar ebenso erfreu­licherweise davon aus, daß auch an der Uni­

versität um diese Zeit noch gearbeitet wird. Und sicherlich hat das Polizeipräsidium nur deshalb erst so spät abends sich gemeldet, weil man sich die Sache gut und gründlich überlegen wollte.

Was war geschehen: Das Rektorat hatte eine Pressemitteilung herausgegeben, wonach nicht nur Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter als Tteilnehmer der Versammlung erwartet würden, sondern auch 2 Studenten. Damit waren aberaus polizeilicher Sicht Änderungen in der Gefahren- und Sicher­heitsprognose gegeben: Es sei u.a. zu be­fürchten, daß bei studentischer Beteiligung erheblich mehr Teilnehmer als angegeben am Versammlungsort erscheinen würden und deren könnten dann die Ordner nicht mehr Herr werden. Die These der Ord­nungsverwaltung: Wo ein paar Studenten hingehen, gehen sicherlich auch noch mehr hin und das sind dann zuviel. Die Erfahrung zeigt indes sowohl für den Besuch von Vor­lesungen wie von Discos: Nur wo Hervorra­gendes geboten wird, gehen immer mehr hin. Für das an Kundgebungen und Demon­strationen noch kaum gewöhnte Potsdam wäre das in diesem Zusammenhang eine echte Feldstudie wert. Die Folge der neuen Gefahrenprognose: Die Kundgebung vor dem Landtag war unerlaubt, als neuer Kund­gebungsort wurde die Fläche zwischen Cafe Minsk und der Schwimmhalle an der Max-Planck-Straße bestimmt. Dieser Ort ist aus polizeilicher Sicht wirklich ideal: Weit entfernt vom Demonstrationsobjekt und ohne jede Gefahr, einen Landtagsabgeord­neten zu Gesicht zu bekommen. Allerdings auch ziemlich sinnlos, kommt es doch, wie das Bundesverfassungsgericht uneinsichtig sagt, bei Demonstrationen auf eine spezifi­sche Einheit von Ort, Zeit und Handlung an, welche auf dieErzeugung von Eindruck zielt. Ein ähnlicherPotsdamer Eindruck" wäre beispielsweise dadurch zu erzielen, daß man eine Protestdemonstration von Hochseefischern auf einen Autobahnrast­platz verlegt, was auch von der Sicherheits­und Gefahrenprognose her einiges für sich hätte. Doch: An der Potsdamer Schwimmhal­le wurde das Versammlungs-, Kundge- bungs- und Demonstrationsrecht lokal wei­terentwickelt: Wenn die Demonstrierenden schon nicht zum Objekt der Demonstration - dem Landtag und seinen Tlbgeordneten - durften, dann mußten diese halt zu den De­monstranten. So kamen immerhin TUoge- sandte der CDU und der PDS vom Berg her­unter und diskutierten mit den Demonstran­ten. Dann ging es im gesprächigen Spazier­gang vielfach individuell doch zum Landtagseingang, wo sich der Minister schließlich auch einfand. D.C.U.

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PUTZ 7/96