CAMPUS
Glossiert
DIE DEMONSTRATIONS-PROVINZ
nähme der Mitarbeiter des Pädagogischen Instituts Cottbus in vertretbaren Grenzen zu halten. Auch entspann sich ein reger Dialog hinsichtlich der Flage einer räumlichen Unterbringung und personellen Ausstattung der zwei Innovationskollegs „Biomolekulare Erkennungssysteme für biochemische Analytik" und „Mechanismen der gastrointestinalen Bioaktivierung und -inaktivierung“, die die Universität bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) einwerben konnte und für deren Unterbringung das Wissenschaftsmimsterium grünes Licht gegeben hatte. Rektor Loschelder nach dem Gespräch mit Staatssekretär Buttler: „Es zeichnen sich nun Lösungswege ab, die mit Aussicht auf Erfolg gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium beschnitten werden können. Hg.
HAUSHALTSVOLLZUG 1996 GESICHERT
Wie das Ministerium der Finanzen mitteilte, ist der ordnungsgemäße Vollzug des Haushalts 1996 des Landes Brandenburg auch unter drastisch veränderten Vorzeichen gesichert. Die Steuerschätzung vom Mai 1996 hatte bundesweite konjunkturbedingte Steuerausfälle von 22 Mrd. DM zum Ergebnis; auf Brandenburg entfällt davon im laufenden Haushaltsjahr ein Betrag von insgesamt 600 Mio. DM. Diese Einnahmeverluste, zu denen zusätzlich noch unabweisbare Mehrbelastungen auf der Ausgabenseite in Höhe von 350 Mio. DM hinzutraten, erforderten im Interesse der mittel- und langfristigen Sicherung der finanzpolitischen Handlungsfähigkeit sofortiges Handeln. Finanzministerin Dr. Wilma Simon hatte daher unmittelbar nach Bekanntwerden der Schätzergebnisse am 14. Mai 1996 Ausgaben in Höhe von 600 Mio. DM, verteilt über alle Einzelpläne, gesperrt. Den Ressorts wurde es überlassen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ihre Geschäftsbereiche, die konkreten Einsparstellen festzulegen. Für das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) entfiel dabei eine Einsparsumme von 42 Mio. DM, worauf das MWFK 3,55 Mio. DM als Sparauflage an die Universität Potsdam weitergab. Diese hat aber von Anfang an signalisiert, daß sie nur bis zu 2,8 Mio. DM einsparen könnte, ohne Lehre und Forschung ernsthaft zu gefährden. Das MWFK stand von den insgesamt 13 betroffenen Ressorts an sechster Stelle, was die Höhe der Einsparsumme angeht, d.h. es gab nur fünf Ressorts, die prozentual gesehen noch mehr Kürzungen hinnehmen mußten. Daraus geht hervor, daß die Zukunftsressource Wissenschaft und Forschung bislang von der Landesregierung - unter fiskalischen Aspekten betrachtet - nicht unbedingt als solche gewertet wurde.
pm./Hg.
Jeder Jura-Professor versucht bekanntlich für die Übungen im Öffentlichen Recht besonders pädagogisch-knackige Fälle zu ersinnen und muß sich häufig anhören, „sowas" gäbe es in der Lebenswirklichkeit nicht. Potsdam bietet den Gegenbeweis: Im Hinblick auf die Hochschulpolitik der Landesregierung, die Streichung von 57 Stellen und die neuerliche Sparsumme von 3,7 Mio. DM, die von seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Haushaltsplanentwurf 1997 für die Uni Potsdam vorgesehen sind, sahen sich Rektor, Prorektorin, Dekane, Professoren, Mitarbeiter und Studierende veranlaßt zu protestieren. Wie: Unter Inanspruchnahme ihres Versammlungsund Demonstrationsrechts aus Art. 8 des Grundgesetzes und Art. 23 der Brandenbur- gischen Verfassung. Wo: Vor dem Landtag. Nun gibt es bei Versammlungen und Demonstrationen eine - verfassungsrechtlich zweifelhafte - Anmelde- und Erlaubnispflicht. Wegen der astronomischen Sparzahlen hatte richtigerweise die Projektgruppe „Astronomie“ eine öffentliche Kundgebung mit ca. 40 'Ifeilnehmern und Tfeilnehme-' rinnen angemeldet, und zwar für den 28.08.1996, dem Zeitpunkt der Landtagsdebatte über die Etatkürzungen. Am 27.08.1996 traf die Verfügung des Polizeipräsidiums vom 26.08.1996 beim Rektorat ein, die zeigte, wie gründlich die Ordnungsverwaltung arbeitet: Die Versammlung in Form einer Kundgebung dürfe von 9.00 bis
11.00 Uhr vor der Landtagseinfahrt stattfinden, aber ausschließlich auf dem Gehweg. Zur Durchführung seien „als Hilfsmittel Handzettel, Uransparente, ein Akkordeon sowie Regenschirme zugelassen“. Hier zeigte sich, daß der Sachbearbeiter den mittelfristigen Wetterbericht gelesen und offenbar ein Herz für die Überbrückung von Demonstrationslangeweile durch Musikdarbietungen hatte. Auch Ökogesichtspunkte fehlten nicht: Transparent- und Schilderstangen dürften nur aus Holz gefertigt sein. Schließlich wurden auch pro 20 Versammelte ein Ordner, d.h. insgesamt zwei gefordert, die durch eine weiße Armbinde mit der Aufschrift „Ordner“ kenntlich gemacht sein und volljährig sein müßten (Juristische Prüfungsfrage: Kann man sich seinen Ordner aussuchen?). 71m 27.08.1996 gegen 20.00 Uhr - also am Vorabend der Kundgebung - kam per Fax eine sogenannte „Änderungsverfügung“ ins Rektorat, die überraschende Neuigkeiten brachte. Vorweg das Positive: Wenn um
20.00 Uhr abends ein Fax aus dem Polizeipräsidium kommt, wird um diese Zeit dort erfreulicherweise offenbar noch gearbeitet. Und: Man geht dort offenbar ebenso erfreulicherweise davon aus, daß auch an der Uni
versität um diese Zeit noch gearbeitet wird. Und sicherlich hat das Polizeipräsidium nur deshalb erst so spät abends sich gemeldet, weil man sich die Sache gut und gründlich überlegen wollte.
Was war geschehen: Das Rektorat hatte eine Pressemitteilung herausgegeben, wonach nicht nur Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter als Tteilnehmer der Versammlung erwartet würden, sondern auch 2 Studenten. Damit waren aber „aus polizeilicher Sicht Änderungen in der Gefahren- und Sicherheitsprognose“ gegeben: Es sei u.a. zu befürchten, daß bei studentischer Beteiligung erheblich mehr Teilnehmer als angegeben am Versammlungsort erscheinen würden und deren könnten dann die Ordner nicht mehr Herr werden. Die These der Ordnungsverwaltung: Wo ein paar Studenten hingehen, gehen sicherlich auch noch mehr hin und das sind dann zuviel. Die Erfahrung zeigt indes sowohl für den Besuch von Vorlesungen wie von Discos: Nur wo Hervorragendes geboten wird, gehen immer mehr hin. Für das an Kundgebungen und Demonstrationen noch kaum gewöhnte Potsdam wäre das in diesem Zusammenhang eine echte Feldstudie wert. Die Folge der neuen Gefahrenprognose: Die Kundgebung vor dem Landtag war unerlaubt, als neuer Kundgebungsort wurde die Fläche zwischen Cafe Minsk und der Schwimmhalle an der Max-Planck-Straße bestimmt. Dieser Ort ist aus polizeilicher Sicht wirklich ideal: Weit entfernt vom Demonstrationsobjekt und ohne jede Gefahr, einen Landtagsabgeordneten zu Gesicht zu bekommen. Allerdings auch ziemlich sinnlos, kommt es doch, wie das Bundesverfassungsgericht uneinsichtig sagt, bei Demonstrationen auf eine spezifische Einheit von Ort, Zeit und Handlung an, welche auf die „Erzeugung von Eindruck“ zielt. Ein ähnlicher „Potsdamer Eindruck" wäre beispielsweise dadurch zu erzielen, daß man eine Protestdemonstration von Hochseefischern auf einen Autobahnrastplatz verlegt, was auch von der Sicherheitsund Gefahrenprognose her einiges für sich hätte. Doch: An der Potsdamer Schwimmhalle wurde das Versammlungs-, Kundge- bungs- und Demonstrationsrecht lokal weiterentwickelt: Wenn die Demonstrierenden schon nicht zum Objekt der Demonstration - dem Landtag und seinen Tlbgeordneten - durften, dann mußten diese halt zu den Demonstranten. So kamen immerhin TUoge- sandte der CDU und der PDS vom Berg herunter und diskutierten mit den Demonstranten. Dann ging es im gesprächigen Spaziergang vielfach individuell doch zum Landtagseingang, wo sich der Minister schließlich auch einfand. D.C.U.
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PUTZ 7/96