STUDIOSI
ANZEIGEN IN DER PUTZ
Sonderkonditionen für Uni-Angehörige
Wollen Sie in der PUTZ inserieren? Und das auch noch preisgünstig? Ab Januar des nächsten Jahres wird das für Uni-Angehörige (also Beschäftigte der Universität Potsdam, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von mit der Universität Potsdam kooperierendenwissenschaftlichen Einrichtungen, Studierende der Universität Potsdam und anderer Hochschulen) möglich sein. Wohnungsgesuche und -angebote, eine Se- condhand-Börse für Bücher, der Hinweis auf Schreib- und Übersetzungsdienste oder einfach der Wunsch nach einem Studienplatztausch: das alles können Sie ab Januar für 2,- DM pro Zeile (ä 37 Anschläge) in der PUTZ veröffentlichen.
Sie erreichen damit nicht nur einen breiten Leserkreis innerhalb und außerhalb der Potsdamer Universität (die PUTZ wird in 5.000er Auflage in der Hochschule verteilt, an Hochschulen des gesamten Bundesgebietes, an Medien, Ministerien, Behörden und interessierte Privatleute verschickt sowie in der Potsdamer Stadt- und Landesbibliothek, der VHS, dem Hans Otto Theater, der Potsdam-Information, dem Magistrat, Potsdamer Buchhandlungen und weiteren zentralen Orten ausgelegt); darüber hinaus haben Sie mit einer Kleinanzeige in der PUTZ auch die Möglichkeit, mit Ihrer Nachricht im Internet präsent zu sein: Schließlich erscheint die PUTZ regelmäßig jeweils zeitgleich mit der gedruckten Version auch online in einer Acrobat-Datei im Internet.
Anzeigen-Bestellungen nimmt die Agentur News & Media unter der Telefonnummer (0 30) 61 70 21 10 entgegen. Hg.
Krankenversicherungsnachweis nur noch einmal
Bislang mußten Studierende vor jedem Semesterbeginn erneut bei ihrer Krankenkasse den Versicherungsnachweis für die Hochschule einholen. Das ist nun nur noch einmal erforderlich, wie die fbchniker Krankenkasse (TK) in Berlin und Brandenburg informiert. Für das Wintersemester 1996/97 gibt es neue Meldeformulare, die dann bis zur Beendigung des Studiums Gültigkeit besitzen, sofern Kasse oder Ausbildungsstätte nicht gewechselt werden, Auf dieses vereinfachte Verfahren in der Krankenversicherung der Studenten haben sich die Kassen und die Hochschulrektorenkonferenz verständigt. Künftig braucht also der Versicherungsnachweis nur noch bei der Immatrikulation vorgelegt zu werden. Die Hochschule bestätigt dann der Krankenkasse die Einschreibung. mt.
Preis für Studienabschlußarbeit
Wilton Park“, im Süden Großbritanniens gelegen, ist eine Institution, die 1946 als Zeichen der Aussöhnung zwischen Deutschen und Briten gegründet wurde. Sie trug dazu bei, daß sich die deutsch-britischen Beziehungen auf der Grundlage von Sachverstand und fortlaufendem Dialog entwickeln konnten. Die fhgungsstätte für die Diskussion der Problemfelder internationaler Beziehungen wird inzwischen von Vereinigungen weltweit unterstützt. Der 1957 gegründete deutsche Verein zur Förderung von Wilton Park e.V“ will aus Anlaß des 50jährigen Bestehens von Wilton Park von nun an einmal jährlich eine herausragende Examensarbeit zu einem deutschbritischen Thema mit einem Preis von DM 1.000,- in bar oder wahlweise als Zuschuß für den Besuch einer der Tägungen fördern.
Die zur Prämierung vorgeschlagenen Arbeiten sollen sich mit einem deutsch-britischen Thema der jüngeren Vergangenheit oder der Gegenwart befassen. Sie sollen exemplarisch zum besseren Verständnis zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich beitragen, indem sie Ragestellungen behandeln, die das Vereinigte Königreich und Deutschland betreffen. Es muß sich um eine Studienabschlußarbeit an einer deutschen Universität, also eine schnftliche Hausarbeit für das 1. Staatsexamen oder den Grad des Magister Artium, handeln. Dissertationen werden nicht berücksichtigt. Die Arbeit muß spätestens ein Jahr nach Abschluß des Examens durch den Autor oder den Hauptgutachter, zusammen mit einer Kopie des Examens, an folgende Adresse eingereicht werden:
Verein zur Förderung von Wilton Park e.V, Amperstr. 5, 86179 Augsburg. pm.
Neu: Rentenversicherungspflicht
Studierende, die nach dem 30.9.1996 ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, werden nun in die Rentenversicherungspflicht einbezogen. Wie die Kaufmännische Krankenkasse mitteilte, gilt dies, soweit das Entgelt aus der Beschäftigung die Geringfügigkeitsgrenzen (1996 im Westen 590 DM, im Osten 500 DM monatlich) überschreitet. Bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse bleiben weiterhin versicherungsfrei. Die neue Regelung zur Rentenversicherungspflicht ist Bestandteil des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG), das der Bundestag am 13.9.1996 endgültig beschlossen hat. mt.
Ausschreibung des Heinz Sauermann- Preises 1995/96
Die Gesellschaft für Experimentelle Wirtschaftsforschung schreibt den „Heinz Sauer- mann-Preis zur Experimentellen Wirtschaftsforschung“ für die Jahre 1995 und 1996 aus. Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben und ist mit DM 2.500,- in der Kategorie Dissertationen und mit DM 1.000,- m der Kategorie Diplomarbeiten dotiert. Bewerben kann sich jeder bis zum Höchstalter von 35 Jahren, der in den Jahren 1995 und 1996 an einer deutschsprachigen Hochschule eine herausragende wissenschaftliche Arbeit als Dissertation oder Diplomarbeit auf dem Gebiet der experimentellen Wirtschaftsforschung abgeschlossen hat. Über die Preisvergabe entscheidet der Vorstand der Gesellschaft. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Arbeiten sind von einem verantwortlichen Hochschullehrer mit einem Gutachten bis zum 31.1.1997 einzureichen bei: Gesellschaft für Experimentelle Wirtschaftsforschung p. A., Professor Dr. Werner Güth (Vorsitzender), Institut für Wirtschaftstheorie, Humboldt-Universität zu Berlin, Spandauer Str. 1, 10178 Berlin, zg.
Neue Krankenversicherungsbeiträge
Nach einer Bekanntmachung des Bundesministers für Gesundheit beträgt der in der Krankenversicherung für Studierende maßgebliche Beitragssatz in den alten Bundesländern nun 9,4 v.H. (bisher 9,2 v.H.) und in den neuen Bundesländern 9,3 v.H. (bisher 9,0 v.H.) der beitragspflichtigen Einnahmen. Als beitragspflichtige Einnahmen gilt der Betrag, der als monatlicher Bedarf für Studierende festgesetzt ist, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Dieser Bedarfssatz beträgt in den alten Bundesländern DM 830,- und in den neuen Bundesländern DM 680,- monatlich.
Die Änderung des Beitragssatzes hat zur Folge, daß sich der Krankenversicherungsbeitrag für versicherungspflichtige Studierende mit Beginn des Wintersemesters 1996/ 97 in den alten Bundesländern von bisher DM 76,36 auf DM 78,02 und in den neuen Bundesländern von bisher DM 61,20 auf DM 63,24 monatlich erhöht. Die Krankenversicherungsbeiträge für Examenskandidaten ändern sich ebenfalls, und zwar in den alten Bundesländern von DM 126,65 auf DM 129,41 und in den neuen Bundesländern von bisher DM 105,- auf DM 108,50 monatlich. Diese Beiträge gelten für die Zeit vom 1. Oktober 1996 bis 31. Dezember 1996. Die Beiträge zur Pflegeversicherung betragen unverändert DM 11,56. ba.
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PUTZ 8-9/96