Heft 
(1.1.2019) 08
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STUDIOSI

ANZEIGEN IN DER PUTZ

Sonderkonditionen für Uni-Angehörige

Wollen Sie in der PUTZ inserieren? Und das auch noch preisgünstig? Ab Januar des nächsten Jahres wird das für Uni-Angehöri­ge (also Beschäftigte der Universität Pots­dam, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von mit der Universität Potsdam kooperieren­denwissenschaftlichen Einrichtungen, Stu­dierende der Universität Potsdam und an­derer Hochschulen) möglich sein. Woh­nungsgesuche und -angebote, eine Se- condhand-Börse für Bücher, der Hinweis auf Schreib- und Übersetzungsdienste oder einfach der Wunsch nach einem Studien­platztausch: das alles können Sie ab Janu­ar für 2,- DM pro Zeile (ä 37 Anschläge) in der PUTZ veröffentlichen.

Sie erreichen damit nicht nur einen breiten Leserkreis innerhalb und außerhalb der Potsdamer Universität (die PUTZ wird in 5.000er Auflage in der Hochschule verteilt, an Hochschulen des gesamten Bundesge­bietes, an Medien, Ministerien, Behörden und interessierte Privatleute verschickt so­wie in der Potsdamer Stadt- und Landes­bibliothek, der VHS, dem Hans Otto Thea­ter, der Potsdam-Information, dem Magi­strat, Potsdamer Buchhandlungen und wei­teren zentralen Orten ausgelegt); darüber hinaus haben Sie mit einer Kleinanzeige in der PUTZ auch die Möglichkeit, mit Ihrer Nachricht im Internet präsent zu sein: Schließlich erscheint die PUTZ regelmäßig jeweils zeitgleich mit der gedruckten Versi­on auch online in einer Acrobat-Datei im Internet.

Anzeigen-Bestellungen nimmt die Agentur News & Media unter der Telefonnummer (0 30) 61 70 21 10 entgegen. Hg.

Krankenversicherungs­nachweis nur noch einmal

Bislang mußten Studierende vor jedem Se­mesterbeginn erneut bei ihrer Krankenkas­se den Versicherungsnachweis für die Hochschule einholen. Das ist nun nur noch einmal erforderlich, wie die fbchniker Kran­kenkasse (TK) in Berlin und Brandenburg informiert. Für das Wintersemester 1996/97 gibt es neue Meldeformulare, die dann bis zur Beendigung des Studiums Gültigkeit besitzen, sofern Kasse oder Ausbildungs­stätte nicht gewechselt werden, Auf dieses vereinfachte Verfahren in der Krankenversi­cherung der Studenten haben sich die Kas­sen und die Hochschulrektorenkonferenz verständigt. Künftig braucht also der Ver­sicherungsnachweis nur noch bei der Im­matrikulation vorgelegt zu werden. Die Hochschule bestätigt dann der Krankenkas­se die Einschreibung. mt.

Preis für Studien­abschlußarbeit

Wilton Park, im Süden Großbritanniens gelegen, ist eine Institution, die 1946 als Zeichen der Aussöhnung zwischen Deut­schen und Briten gegründet wurde. Sie trug dazu bei, daß sich die deutsch-briti­schen Beziehungen auf der Grundlage von Sachverstand und fortlaufendem Dialog entwickeln konnten. Die fhgungsstätte für die Diskussion der Problemfelder interna­tionaler Beziehungen wird inzwischen von Vereinigungen weltweit unterstützt. Der 1957 gegründete deutsche Verein zur För­derung von Wilton Park e.V will aus Anlaß des 50jährigen Bestehens von Wilton Park von nun an einmal jährlich eine herausra­gende Examensarbeit zu einem deutsch­britischen Thema mit einem Preis von DM 1.000,- in bar oder wahlweise als Zuschuß für den Besuch einer der Tägungen för­dern.

Die zur Prämierung vorgeschlagenen Ar­beiten sollen sich mit einem deutsch-briti­schen Thema der jüngeren Vergangenheit oder der Gegenwart befassen. Sie sollen exemplarisch zum besseren Verständnis zwischen Deutschland und dem Vereinig­ten Königreich beitragen, indem sie Rage­stellungen behandeln, die das Vereinigte Königreich und Deutschland betreffen. Es muß sich um eine Studienabschlußarbeit an einer deutschen Universität, also eine schnftliche Hausarbeit für das 1. Staatsex­amen oder den Grad des Magister Artium, handeln. Dissertationen werden nicht be­rücksichtigt. Die Arbeit muß spätestens ein Jahr nach Abschluß des Examens durch den Autor oder den Hauptgutachter, zusam­men mit einer Kopie des Examens, an fol­gende Adresse eingereicht werden:

Verein zur Förderung von Wilton Park e.V, Amperstr. 5, 86179 Augsburg. pm.

Neu: Renten­versicherungspflicht

Studierende, die nach dem 30.9.1996 ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, werden nun in die Rentenversicherungs­pflicht einbezogen. Wie die Kaufmänni­sche Krankenkasse mitteilte, gilt dies, soweit das Entgelt aus der Beschäftigung die Geringfügigkeitsgrenzen (1996 im Westen 590 DM, im Osten 500 DM monat­lich) überschreitet. Bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse bleiben wei­terhin versicherungsfrei. Die neue Rege­lung zur Rentenversicherungspflicht ist Bestandteil des Wachstums- und Be­schäftigungsförderungsgesetzes (WFG), das der Bundestag am 13.9.1996 endgül­tig beschlossen hat. mt.

Ausschreibung des Heinz Sauermann- Preises 1995/96

Die Gesellschaft für Experimentelle Wirt­schaftsforschung schreibt denHeinz Sauer- mann-Preis zur Experimentellen Wirtschafts­forschung für die Jahre 1995 und 1996 aus. Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben und ist mit DM 2.500,- in der Kategorie Dis­sertationen und mit DM 1.000,- m der Kate­gorie Diplomarbeiten dotiert. Bewerben kann sich jeder bis zum Höchstalter von 35 Jahren, der in den Jahren 1995 und 1996 an einer deutschsprachigen Hochschule eine herausragende wissenschaftliche Arbeit als Dissertation oder Diplomarbeit auf dem Gebiet der experimentellen Wirtschaftsfor­schung abgeschlossen hat. Über die Preis­vergabe entscheidet der Vorstand der Ge­sellschaft. Der Rechtsweg ist ausgeschlos­sen. Die Arbeiten sind von einem verantwort­lichen Hochschullehrer mit einem Gutachten bis zum 31.1.1997 einzureichen bei: Gesellschaft für Experimentelle Wirt­schaftsforschung p. A., Professor Dr. Wer­ner Güth (Vorsitzender), Institut für Wirt­schaftstheorie, Humboldt-Universität zu Berlin, Spandauer Str. 1, 10178 Berlin, zg.

Neue Kranken­versicherungsbeiträge

Nach einer Bekanntmachung des Bundes­ministers für Gesundheit beträgt der in der Krankenversicherung für Studierende maßgebliche Beitragssatz in den alten Bundesländern nun 9,4 v.H. (bisher 9,2 v.H.) und in den neuen Bundesländern 9,3 v.H. (bisher 9,0 v.H.) der beitragspflichti­gen Einnahmen. Als beitragspflichtige Einnahmen gilt der Betrag, der als monat­licher Bedarf für Studierende festgesetzt ist, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Die­ser Bedarfssatz beträgt in den alten Bun­desländern DM 830,- und in den neuen Bundesländern DM 680,- monatlich.

Die Änderung des Beitragssatzes hat zur Folge, daß sich der Krankenversicherungs­beitrag für versicherungspflichtige Studie­rende mit Beginn des Wintersemesters 1996/ 97 in den alten Bundesländern von bisher DM 76,36 auf DM 78,02 und in den neuen Bundesländern von bisher DM 61,20 auf DM 63,24 monatlich erhöht. Die Krankenver­sicherungsbeiträge für Examenskandidaten ändern sich ebenfalls, und zwar in den alten Bundesländern von DM 126,65 auf DM 129,41 und in den neuen Bundesländern von bisher DM 105,- auf DM 108,50 monatlich. Diese Beiträge gelten für die Zeit vom 1. Oktober 1996 bis 31. Dezember 1996. Die Beiträge zur Pflegeversicherung betragen unverändert DM 11,56. ba.

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PUTZ 8-9/96