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(1.1.2019) 07
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KUCHEN BACKEN ODER STUDIENBEDINGUNGEN VERBESSERN?

Einige Anmerkungen in der Auseinandersetzung um die Arbeit des StuRa

Aufgeschreckt durch Äußerungen des Studierendenrates(StuRa) im März 1997 in bezug auf die Castor-Atommülltransporte verklagten fünf Studierende der Uni Pots­dam den StuRa wegen allgemeinpoliti­scher, d.h.nichthochschulpolitischer Äußerungen und Unterstützung von Pots­damer Studierenden, die gegen die Atom­mülltransporte demonstrierten. Mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung wollten sie vorerst dem StuRa weitere Äußerungen zu Castortransporten gerichtlich untersa­gen lassen. Dem StuRa wurde diese Kla­geschrift vom Verwaltungsgericht mit ein­monatiger Verspätung zugestellt.

In der Folgezeit gesellten sich zu der ur­sprünglichen Klage unzählbare weitere Schriften an das Verwaltungsgericht, in de­nen dem StuRa sogar die zulässige inner­universitäre Auseinandersetzung um das po­litische Mandat von Studierendenvertretun­gen vorgehalten wurde. Ein Artikel in der Unikunde 2/97, in dem aufgezeigt wurde, daß Hochschul- undAllgemein-Politik nicht voneinander zu trennen sind, wurde als In­diz dafür gesehen, daß sich der StuRa über die Interessen der Studierenden hinwegset­zen würde(es geht bis zum Vorwurf der Ver­letzung der Menschenwürde) und Politik für politische Gruppierungen betreibt.

Die Kläger stützen sich in ihren Klageschrif­ten auf die Argumentation der herrschenden Lehre und Rechtsprechung des Bundes­verfassungs- bzw. Bundesverwaltungsge­richts. Diese untersagt Studierenden­vertretungen gemäß dem Hochschulrah­mengesetz(HRG) bzw. den Hochschulge­setzen der Länder, sich zunichthochschul­politischen Fragen zu äußern. Die Aussage, sich auf Hochschulpolitik zu beschränken, bedeutet, sich nur um das zu kümmern, was unmittelbar die Hochschule oder die Stu­dierenden in ihrer Eigenschaft als Studieren­de betrifft(BVerfG-Urteil). Fraglich ist aller­dings, inwiefern eine Studierendenver­tretung dieser Verpflichtung nachkommen

kann, wenn sie die Interessen der Studieren-|

den wirkungsvoll durchsetzen möchte.

Beispiel BAföG-Kürzung: Das BAföG wurde eingefroren, was bei ständig steigenden Kosten einer Kürzung gleichkommt. Nach Willen der Richter müssen die Studieren­denvertretungen sich zu der dahinterstek­kenden Systematik- dem allgemeinen Sozialabbau- einer Meinungsäußerung enthalten. Folglich ist die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften im Rahmen eines Bündnisses oder der Aufruf zu einer Demo gegen Sozialabbau nicht zulässig. Gehen allerdings Studierende auf die Straße, wie im Sommersemester 1997 in Potsdam, und

direkt betreffen, so entschied das Verwaltungsgericht.

stellen Forderungen nach ausreichender Finanzierung der Hochschulen und Bil­dung, müssen sie sich von der brandenbur­gischen Landesregierung vorwerfen las­sen, nur ihre Einzelinteressen auf Kosten anderer sozialer Gruppen zu vertreten. Beispiel Ausländergesetzgebung: Bundesin­nenminister Kanther machte vor einiger Zeit in den Medien einen Vorschlag zur Ände­rung der Gesetzeslage für ausländische Stu­dierende. Diese sollen nur noch in Deutsch­land studieren dürfen, wenn sie nachweisen können, daß sie eine finanzielle Unterstüt­zung ihres Studiums aus ihrem Heimatland mitbringen. Außerdem müssen sie ihr Studi­um in zehn Jahren abgeschlossen haben, inclusive Zweitstudium, das in vielen Berei­chen notwendig ist wie z.B. als Facharzt und der Promotion. Auch hier ist eine Ausein­andersetzung der Studierendenvertretung mit dem Innenminister aufgrund der beste­henden Gesetzeslage nicht zulässig. Absur­derweise beklagen sich führende Vertreter aus Wirtschaft und Politik über die Unat­traktivität desHochschulstandorts Deutsch­land für ausländische Studierende.

Eine penible Handhabung des Gesetzes, eine Anmahnung oder Verfolgung jedes Ver­stoßes würde also zu einer massiven Ein­schränkung der Handlungsmöglichkeiten der Studierendenvertretungen führen, die eigentlich nicht im Sinne der von ihnen ver­tretenen Studierenden sein kann. Tatsächlich kann die Einschränkung leicht Züge eines politischen Repressionsinstrumentes tragen. Wenn es politisch gewollt ist, wird es ange­wendet, dann trifft die volle Härte des Geset­zes.(Zum Beispiel ein AStA äußert sich zu Brandanschlägen wie in Mölln und Solingen völlig okay, paßt in die politische Land­schaft. Ein AStA verurteilt die rassistische Politik von Bundestag und-regierung Rechtsaufsichtsmaßnahmen durch Rektor

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Äußerungen und Aktivitäten des StuRa müssen sich auf Themen beschränken, die die Studierenden

Foto: Fritze

und Ministerium sowie Klagen drohen). Die Wahrnehmung des politischen Manda­tes kann so der StuRa sowohl positive als auch negative Ergebnisse zeitigen. Negati­ve Auswirkungen ließen sich jedoch durch die jährlichen Wahlen relativ schnell besei­tigen, schneller als Landes- oder Bundesre­gierungen, die sich auchanmaßen, für uns zu sprechen. Die letzten Wahlen zum Studierendenrat an der Uni Potsdam haben allerdings gezeigt, daß der beklagte StuRa von der Mehrheit der Studierenden in seiner bisherigen Arbeit bestätigt wurde. Der StuRa ist der Meinung, daß durch die bestehende Gesetzeslage und die bisherige Rechtspre­Chung die Handlungsmöglichkeiten und die Bündnisfähigkeit von Studierendenvertre­tungen in einem Maße eingeschränkt wer­den, die die Einflußmöglichkeiten bis zur Be­deutungslosigkeit reduzieren. Dies sei im Sinne einer starken Interessenvertretung nicht sinnvoll. Deshalb müsse die gesetzli­Che Einschränkung weg. Sollte der einstweiligen Anordnung der stu­dentischen Kläger an der Uni Potsdam vom Verwaltungsgericht stattgegeben werden, würde die juristische Folge sich steigernde Strafgelder für die Studierendenschaft und Strafanzeigen gegen die agierenden Perso­nen sein. Praktisch würde dem StuRa nicht viel mehr übrig bleiben, als sich mit dem Aushängen von Mensaplänen zu beschäfti­gen und kulturelle Veranstaltungen zu orga­nisieren. Dann allerdings, so der StuRa, bleibt die Frage, wozu sich noch jährlich politische Hochschulgruppen mit bestimm­ten Programmatiken und Aussagen zu den Wahlen der studentischen Selbstverwaltung stellen sollten. Man könnte ja gleich ein pu­res Verwaltungsgremium mit bezahlten Stel­len einrichten, das seine Hauptaufgabe in dem Aufhängen von Mensaplänen sieht. Annett Mängel, Sandra Brunner

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PUTZ 7/97